Kenntnisnahme - FB 45 n/0027/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und 01.01.2025 bis zum 31.03.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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03.06.2025
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Erläuterungen
Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für das Jahr 2024 und für das erste Quartal 2025 dar.
Dabei werden relevante Entwicklungen, Herausforderungen sowie bestehende und geplante Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt. Ziel ist es, einen Überblick über die wichtigsten Themen und Maßnahmen zu geben und die Situation von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Aachen zu skizzieren.
- Leistungen für das Jahr 2024 - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE / EGH für das Jahr 2024.
Die Leistungen für den klassischen und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) werden differenziert. Ergänzend hierzu werden die Jahre 2022 und 2023 zum direkten Vergleich aufgeführt.
Berichtsjahr |
Gesamt |
Klassischer Bereich |
UMA |
2022 |
4.168 |
3.232 |
936 |
2023 |
4.164 |
3.212 |
952 |
2024 |
3.963 |
3.230 |
733 |
In 2024 wurden insgesamt 3.963 kostenrelevante Leistungen der HzE / EGH durchgeführt. Die ansonsten stabilen Leistungszahlen sind in 2024 um 5% im Vergleich zum Vorjahr gesunken, was jedoch ausschließlich auf den Bereich der UMA zurückzuführen ist.
2.145 Leistungen entfielen auf den ambulanten Bereich und 1.818 Leistungen auf den stationären Bereich der HzE / EGH inklusive der UMA.
Im Jahr 2024 gingen die Gesamtzahlen der ambulanten klassischen HzE-Leistungen von 1.514 auf 1.402 zurück, ebenso die stationären Leistungen, die von 1.796 auf 1.587 sanken – dies entspricht einer Reduzierung von etwa 10%.
Die EGH erfährt sowohl bei den stationären (+22%), als auch bei den ambulanten Leistungen (+11%), einen deutlichen Aufwuchs – somit in Summe einen Zuwachs von 14% im Vergleich zum Vorjahr.
Im Detail ist eine deutliche Verlagerung zu den individuellen und intensiven Begleitungen Jugendlicher und junger Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu beobachten. Wie bereits in 2023 und 2024 beschrieben, stellen die Vielzahl an eingesetzten Schulbegleitungen den Fachbereich weiterhin vor große Herausforderungen.
Die EGH gemäß § 35a SGB VIII stellt mit 974 Leistungen ca. 25% der Gesamtleistungen dar. Dies sind 3% mehr als im Vorjahr.
Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII hat sich wie folgt entwickelt:
|
2022 |
2023 |
2024 |
Gesamtzahl der Hinweise |
963 |
1.027 |
1.136 |
In 2024 sind im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Hinweis- bzw. Meldungseingänge um ca.11%, als auch die tatsächlich durchgeführten Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII um 5% gestiegen.
Im Bereich der vorläufigen Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gem. § 42a SGB VIII ist eine drastische Reduzierung von 488 auf 318 Leistungen (35%) zu verzeichnen.
Eine deutlich konträre Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren.
-
Finanzen für das Jahr 2024 - Anlage 1b
- Ausgaben
Der fortgeschriebene Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt für 2024 insgesamt 76.268.701 Euro.
Klassische HzE / EGH
Entsprechend der Anlage 1b ist im Bereich der klassischen HzE / EGH in 2024 ein Aufwand in Höhe von 57,1 Mio. Euro entstanden. Durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde der Ansatz von 55,9 Mio. Euro im Haushaltsansatz auf 57,5 Mio. Euro aufgestockt (s. FB 45/0628/WP18). Siehe Absatz „2.2 Überplanmäßiger Bedarf“
Die Gesamtaufwendungen für klassische erzieherische Hilfen sind zum Vorjahr um etwa 6% gestiegen. Der durchschnittliche Anstieg der Fachleistungsstunden- und Tagessätze, geprägt durch Tarif- und Inflationssteigerungen, sowie der tendenziellen Umwandlung der stationären Hilfen von Regelangebot zu Intensivangebot betrug 4%. Die Umwandlung der stationären Hilfen ist vor allem auf die anhaltenden wachsenden Problemlagen vieler Kinder und Jugendlicher zurückzuführen, die eine intensivere und oftmals langfristigere Unterstützung erforderlich macht.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Gesamtausgaben moderat angestiegen sind. Dieser Anstieg ist vor allem auf Tariferhöhungen, Erweiterung der Intensivangebote sowie eine Zunahme der erbrachten Fachleistungsstunden im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und auf mehr Belegungstagen im Rahmen des § 33 SGB VIII zurückzuführen.
UMA – Unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Bereich der UMA wurden in 2024 rund 7,8 Mio. Euro verausgabt, welche einem Ansatz in Höhe von 8,8 Mio. Euro entgegenstehen. Die Kosten im UMA-Bereich sind zum Vorjahr um ca. 11% gesunken. Der Rückgang der UMA-Zahlen lässt sich auf eine Kombination von Faktoren zurückführen, darunter verstärkte Grenzkontrollen, veränderte Migrationsrouten, politische Maßnahmen und eine allgemeine Abnahme der Asylantragszahlen in Deutschland.
Kostenerstattung an Gemeinden
Das Sozialgesetzbuch regelt in § 89 SGB VIII den finanziellen Ausgleich zwischen Kommunen und Sozialleistungsträgern im Bereich der Jugendhilfe. Dies kommt zum Tragen, wenn sich Zuständigkeiten durch Umzüge von Erziehungsberechtigten oder die Unterbringung von Kindern in anderen Gemeinden verschieben. Die daraus resultierenden Kostenerstattungsansprüche sind für die beteiligten Institutionen schwer planbar und kaum steuerbar, da sie von verschiedenen externen Faktoren abhängen. Im Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden wurden in 2024 rund 9,9 Mio. Euro verausgabt. Im Rahmen der Mittelbereitstellung gem. § 9 Ziff. 1 S. 3 der Haushaltssatzung 2024 für Kostenerstattungen im HzE-Bereich erfolgte eine Aufstockung der Mittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro auf 9,9 Mio. Euro. Siehe Absatz „2.2 Überplanmäßiger Bedarf“
- Überplanmäßiger Bedarf
Im Rahmen des HzE-Sachstandberichts für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2024 wurde bereits ein voraussichtlicher Mehrbedarf der klassischen HzE-Leistungen für das Haushaltsjahr 2024 von ca. 1,47 Mio. Euro prognostiziert. Für weitere Erläuterungen hinsichtlich der Fallzahlen und Hochrechnungen wird auf den TOP Ö 16 der KJA-Sitzung vom 08.10.2024 (FB 45/0628/WP18) verwiesen. Eine weitere Qualifizierung des Mehrbedarfs sollte zum Jahresende folgen. Dieser betrug gemäß vorhandenen Hochrechnungen unter Berücksichtigung der Wertaufhellungsbuchungen saldiert 1,6 Mio. Euro.
Im Jahresverlauf haben sich im Bereich der Kostenerstattungen an Gemeinden im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) unerwartete Mehrbedarfe ergeben, die eine vorzeitige Aufstockung des Ansatzes erforderlich machten. Um auf diese Entwicklung zu reagieren, konnten im Januar und März 2025 gemäß § 9 Ziffer 1 Satz 3 der Haushaltssatzung 2024 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, ohne den Ansatz für 2025 zu belasten. Der Ansatz für Kostenerstattungen an Gemeinden im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) wurde daher um 4,6 Mio. Euro aufgestockt, wodurch sich der Gesamtbetrag auf 9,9 Mio. Euro erhöht.
2.3 Erträge
Durch die Wiederbesetzung einer offenen Stelle in der wirtschaftlichen Jugendhilfe konnten rückständige Ansprüche im Bereich unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) aus den Vorjahren aufgearbeitet und die Erträge (Sollstellungen) im Vergleich zum Vorjahr um ca. 31% auf 6,3 Mio. Euro erhöht werden. Dabei konnten 2,6 Mio. Euro bereits als Einnahme verbucht werden.
Im „klassischen Bereich“ stiegen die Kostenerstattungen von Gemeinden (Sollstellungen) um 5% auf 3,1 Mio. Euro. Auch hier konnten bereits 2 Mio. Euro als Einnahme verbucht werden.
Die Differenz der Beträge zu der Anlage 1b 2024 ergibt sich aus erfolgten Jahresabgrenzungsbuchungen in SAP.
Schwankungen bei den Erträgen ergeben sich vor allem durch Kostenerstattungen von Gemeinden, die beispielsweise durch Wohnortwechsel sorgeberechtigter Eltern und allgemeinen Kostensteigerungen ausgelöst werden. Diese Faktoren sind jedoch nicht steuerbar und unterliegen externen Einflüssen.
Für das Jahr 2024 ergibt sich gemäß Anlage 1b durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 11,1 Mio. Euro.
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5.534.887 Euro |
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5.608.066 Euro |
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* 5.041.964 Euro |
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566.102 Euro |
Gesamt |
11.142.953 Euro |
* inkl. Buchungskorrektur aufgrund der jährlichen Abgrenzung
- Inhaltliche Gesamtentwicklung, Herausforderungen und erfolgte Maßnahmen
Es war zu erwarten, dass auch das Jahr 2024 den Fachbereich 45 vor große Herausforderungen stellen wird.
Im Rahmen der Fachkräftegewinnung ist es gelungen ein tragfähiges Konzept für das „Duale Studium der Sozialen Arbeit“ umzusetzen und in Zusammenwirken mehrere Fachbereiche Praxisstellen anbieten zu können. Die Koordination der Praxis liegt in der Verantwortung der Abteilung „Allgemeiner Jugendhilfedienst“.
Des Weiteren ist es Anfang 2025 gelungen, auf die stetig steigenden Fallzahlen im Rahmen der EGH zu reagieren und das weiter wachsende Spezialteam der Eingliederungshilfe aufzuteilen (nicht mehr Sozialraumteam VI sondern EGH I und EGH II).
Entscheidend ist, den präventiven Ansatz weiter zu verfolgen und frühzeitig Unterstützung und Hilfe in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen anzubieten, um problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
- Erstes Quartal 2025
Die Fallzahlen der ersten drei Monate des Jahres 2025 zeigen, dass weiterhin kein ansteigender Zustrom von UMA zu verzeichnen ist. Im ersten Quartal wurden im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres gleichbleibende Zahlen von Erstaufnahmen von UMA gemäß § 42a SGB VIII festgestellt.
Die Anzahl der Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beläuft sich auf 644, was im Vergleich zum ersten Quartal 2024 einem Anstieg von 8% entspricht. Während der Bereich der teil- und stationären Eingliederungshilfe im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr einen erheblichen Anstieg verzeichnete, gibt es in diesem Jahr eine Steigerung von etwa 12% im ambulanten Bereich.
Abschließend zeigt sich, dass der Arbeitsbereich der Sozialraumteams fortlaufend hoch dynamisch ist. Auch wenn das erste Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 2339 Leistungen einen Aufwuchs von ca. 2% vorweist, sind es nicht die hohen Fallzahlen, sondern die weiterhin komplexen Fallkonstellationen, die zu den anhaltenden Belastungsfaktoren führen.
- Ausblick
Im Jahr 2025 wird die öffentliche Jugendhilfe weiterhin eine zentrale Rolle bei der Unterstützung und Förderung junger Menschen spielen. Es muss betont werden, dass der Allgemeine Soziale Dienst weiterhin im Einzelfall auf kostenintensive Individualleistungen angewiesen sein wird. Leistungen, die aus einer Kombination verschiedenster Hilfsangebote bestehen, um den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Bereichen gerecht zu werden.
Der Haushalt 2025 steht unter dem Einfluss der Tarifverhandlungen im TVöD. Nach dem aktuellen Tarifergebnis steigen die Gehälter ab April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, und ab Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 für kommunale Beschäftigte einheitlich auf 85 Prozent erhöht. Diese Tarifsteigerungen wirken sich direkt auf die Entgeltverhandlungen mit freien Trägern der Jugendhilfe aus und verstärken die bereits bestehende finanzielle Belastung durch steigende Kosten und Leistungen in den Hilfen zur Erziehung.
Für das Jahr 2025 beläuft sich der Haushaltsansatz einschließlich der Kostenerstattung an die Gemeinden auf insgesamt 74.027.000 Euro. Ein Bericht zur weiteren Kostenentwicklung sowie eine erste belastbare Prognose der Gesamtkosten für 2025 wird voraussichtlich im Spätsommer 2025 vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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82,1 kB
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(wie Dokument)
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178,4 kB
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