Entscheidungsvorlage - FB 20/0351/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den Zuschuss in Höhe von 16.400,00 € an TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V. zur Förderung der Betreuung von bedürftigen Aachener Kindern am Freitagnachmittag.

Reduzieren

Erläuterungen

TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V. bietet eine integrative Betreuung mit 11 verschiedenen Sport- bzw. Kunstangeboten für Kinder und Jugendliche am Freitagnachmittag in Stolberg an. Die Kinder werden an den Förderschulen abgeholt. Aus diesem Grunde nehmen auch viele Kinder aus Aachen (ca. 35 %) an dem Angebot teil. Eine Förderung aus Stiftungsmitteln der Stadt Aachen setzt voraus, dass das Angebot in Aachen stattfindet oder die Teilnehmenden aus dem Stadtgebiet Aachen kommen. In den vergangenen Jahren wurden die Aachener Kinder bereits aus den gemeinnützigen Stiftungen Kinder- und Jugendfonds und dem Elisabethspitalfonds gefördert. Im Jahr 2024 wurde das Projekt erstmalige aus der Familienstiftung Broudlet-Startz gefördert.

 

Gemäß § 2 der Stiftungssatzung sind vorrangig die bedürftigen Nachkommen der Stifterin Maria Anna Startz zu fördern. Die Nachkommen müssen bedürftig im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) sein und dürfen maximal im 12. Grad mit der Stifterin verwandt sein. Da insbesondere durch die Beschränkung des Verwandtschaftsgrades der Kreis der berechtigten Nachkommen immer kleiner wird, werden nicht alle zur Verfügung stehenden Fördermittel der Stiftung Broudlet-Startz verwendet. Nach § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung können die nicht für Stipendien an Nachkommen verwendeten Stiftungsmittel zur Förderung bedürftiger Aachener Kinder verwendet werden. Entsprechend der Richtlinie über die Vergabe von Mitteln aus der Stiftung Broudlet-Startz können nur Maßnahmen oder Einrichtungen gefördert werden, die der Ausbildung, Betreuung oder Unterbringung bedürftiger Aachener Kinder und Jugendlichen dienen. Die Förderung einzelner Kinder ist nicht zulässig.

 

Der Förderantrag von TABALINGO Sport & Kultur integrativ e.V. ist ausschließlich auf die Förderung der bedürftigen Kinder aus dem Aachener Stadtgebiet beschränkt, so dass die Voraussetzungen zur Förderung aus der Stiftung Broudlet-Startz vorliegen. Somit kann der Förderbetrag durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befürwortet dieses Projekt aus fachlicher Sicht.

 

Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 3 der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über die Vergabe der Stiftungsmittel an bedürftige Aachener Kinder

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

PSP-Element 1-174004-966-1 „Stiftung Broudlet-Startz“, Kostenart 53180000 „Zuschüsse an übrige Bereiche“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

190.200,00

190.200,00

793.200,00

793.200,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Förderung wird aus dem Haushaltsansatz 2025 für Zuschüsse an übrige Bereiche der Stiftung Broudlet-Startz zur Verfügung gestellt.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...