Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0024/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag der DGB Jugend NRW Süd/West Aachen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.464,11 Euro zur Renovierung des Jugendraums in der Dennewartstraße stattzugeben.

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Der über das Land NRW anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII die DGB Jugend NRW Süd-West Aachen, betreibt in den Räumlichkeiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der Dennewartstraße 17 einen Jugendraum, der regelmäßig von den Jugendgruppen der Mitgliedsgewerkschaften des DGB und der Hans-Boeckler-Stipendiaten Gruppe als Versammlungs- und Freiraum genutzt wird. Gleichzeitig wird der Jugendraum regelmäßig als Veranstaltungsraum für gemeinsame offene Veranstaltungen der DGB Jugend genutzt, bei denen Freizeitgestaltung oder politische Jugendbildung im Mittelpunkt stehen.

 

Der Jugendraum ist dringend renovierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der jungen Menschen. Der Einsatz von heute üblicher Technik ist, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich. Das Mobiliar ist abgenutzt und die vorhandene Küche kaum noch nutzbar. Es fehlt an Stauraum und die vorhandene Theke soll neu gedacht- und als Raumtrennung umgebaut werden.

 

  1. Antragstellung

Die DGB Jugend NRW Süd-West Aachen beantragt eine finanzielle Unterstützung für den Umbau des Jugendraums.

Das Renovierungsvorhaben setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen, die den Raum nachhaltiger, flexibler und geeigneter gestalten sollen, damit eine effektivere und vielfältigere Nutzung möglich wird.

Die geplanten Arbeiten, insbesondere das Streichen und Renovieren des Außenbereichs werden von den ehrenamtlich Aktiven der Gewerkschaftsjugend umgesetzt.

Neuanschaffungen von Mobiliar und technischer Ausrüstung finanziert die Gewerkschaft selbst.

 

Die beantragte Unterstützung soll zur Finanzierung der Umbauarbeiten von Küche, Stauraum, Sideboard und Theke genutzt werden. Angeschafft werden Ober- und Unterschränke, eine Spüle, Arbeitsplatten für Küche und Theke, Regale für den Lagerraum, ein Kühlschrank sowie Lampen und sonstiges Zubehör.

Die Gesamtkosten dieses Vorhabens belaufen sich auf 12.444,11 Euro.

 

Der Abbau von Vorhandenem und der Aufbau von Küche, Sideboard und Theke, sowie die Einrichtung des Lagerraums wird unter Anleitung einer Schreinermeisterin hauptsächlich von den Ehrenamtlichen umgesetzt. Diese wurden bei der Planung des Vorhabens von Beginn an beteiligt.

 

Der durch einen Meisterbetrieb veranschlagte Arbeitslohn beträgt 5.980 Euro. Hierbei handelt es sich um die Eigenleistung der jungen Menschen.

 

Es wird eine Gesamtsumme von 6.464,11 Euro zur Beschaffung der erforderlichen Materialien beantragt.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

Das Ziel der Renovierung besteht darin, einen ansprechenden Raum zu schaffen, der für verschiedene Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. Dazu zählen gemeinsames Kochen, Filmabende, Partys und nicht zuletzt auch die politische Weiterbildung. Darüber hinaus ist geplant, regelmäßige offene Treffen einzuführen, die vollständig von Ehrenamtlichen organisiert und durchgeführt werden. Auch die selbstständig geführten Jugendgremien werden in den neuen Räumlichkeiten verbesserte Möglichkeiten für ihre Treffen finden.

Die umfangreiche Eigenleistung der Jugendlichen dient als Teambuilding Maßnahme zur Stärkung der ehrenamtlichen Struktur und fördert die Identifikation mit dem selbstgeschaffenen Raum.

 

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag bei 12.444,11 Euro. Hiervon können 50 % aus Pos. 40 Stadtjugendplan gefördert werden, was einen Betrag in Höhe von 6.222,05 Euro ausmacht.

Die beantragte Fördersumme übersteigt diesen Betrag um 242,06 Euro.

 

4. Vorschlag der Verwaltung

In Anbetracht der hohen Eigenleistung der ehrenamtlichen Jugendlichen schlägt die Verwaltung vor, von der im Stadtjugendplan vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und dem Antrag auf Gewährung der beantragten Summe in Höhe von 6.464,11 Euro in voller Höhe stattzugeben.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-060201-800-00500-900-1, 7818000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

-10.000

10.000

-30.000

-30.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1-060201-900-1, 53180010

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

12.300

12.300

38.700

37.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-12.300

-12.300

-38.700

-38.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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