Entscheidungsvorlage - FB 56/0613/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitz des Integrationsrats
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- DEZ VI/FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Integrationsrat
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Entscheidung
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04.06.2025
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Beschlussvorschlag
Der Integrationsrat beschließt, dass bis zum Ende der laufenden Ratsperiode keine Neuwahl eines Vorsitzes mehr erfolgt und dass bis dahin die von ihm am 29. November 2023 gewählten Stellvertretungen in der entsprechenden Vertretungsreihenfolge die Aufgaben des Vorsitzes wahrnehmen.
Erläuterungen
Die – bisherige - Vorsitzende des Integrationsrats, Frau Smajic, hat zum 09. Mai 2025 ihren Rücktritt aus dem Integrationsrat erklärt.
In der Sitzung des 29. November 2023 (TOP 3) hat der Integrationsrat folgende Stellvertretungen gewählt:
1. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Ralf Demmer
2. Stellvertretende Vorsitzender: Frau Julia Rejf
3. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Baran Yenen.
Bereits am 14. September 2025 finden die Wahlen zum neuen Integrationsrat statt. Die Ratsperiode endet am 31. Oktober 2025. Bis zu diesen Wahlen finden nach der aktuellen Sitzung lediglich noch zwei Sitzungen statt.
Am 06. Mai 2025 fand im Fachbereich, Wohnen, Soziales und Integration die Abstimmung der Tagesordnung mit der Vorsitzenden, Frau Smajic, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Demmer und der 2. stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Rejf, statt. Dabei wurden auch der von der Vorsitzenden zu diesem Zeitpunkt bereits angekündigte Rücktritt und das weitere Vorgehen besprochen. Es bestand die übereinstimmende Einschätzung, für die kurze Dauer der verbleibenden Wahlperiode keine Neuwahl des Vorsitzes mehr anzustreben, sondern für diese Zeit auf die vom Integrationsrat gewählten stellvertretenden Vorsitzenden greifen zu lassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
