Kenntnisnahme - FB 68/0240/WP18
Grunddaten
- Betreff:
- 
Verbesserung der Verkehrssituation am Soerser Weg - Erweiterter Antrag an das Bürgerforum vom 01.05.2025 
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/200
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Bürgerforum | Kenntnisnahme |  | 
|  | 24.06.2025 | 
Erläuterungen
- Anlass
Der vorliegende Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW (siehe Anlage 1) bezieht sich auf den Soerser Weg im Abschnitt zwischen dem Soerser Winkel und der Krefelder Straße. In diesem Bereich gibt es in stadteinwärtiger Fahrtrichtung einen ehemaligen Radweg auf Gehwegniveau. In einigen Abschnitten ist dieser Radweg mit dem Fahrrad befahrbar; in anderen Abschnitten ist er für Kraftfahrzeuge zum Parken freigegeben (siehe Anlage 2). Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird gefordert, dass das Parken auf dem Radweg nicht mehr erlaubt sein soll. Es wird vorgeschlagen, dass Fahrzeuge stattdessen alternierend am Fahrbahnrand parken. Auf diese Weise könne auch die Geschwindigkeit reduziert werden, sodass die Strecke für Durchgangsverkehr unattraktiver werde und die Lärmimmissionen der Anwohnenden des Soerser Wegs sinken.
- Vorangegangene Beratung im Bürgerforum
Im Antrag wird auf eine vorangegangene Beratung im Bürgerforum am 03.09.2024 verwiesen (Vorlage FB 68/0103/WP18). Anlass und Inhalt dieser Vorlage war jedoch die Wiederherstellung der stadtauswärtigen Nebenanlage nach dort durchgeführten Leitungsbauarbeiten. Dort war vor dem Umbau ebenfalls ein ehemaliger Radweg vorhanden, der auf dieser Seite jedoch zum Großteil legal beparkt wurde. In der Vorlage wurde erläutert, warum dieser Radweg im Anschluss an die Regionetz-Arbeiten nicht wiederhergestellt, sondern der angrenzende Gehweg verbreitert wurde.
In der Sitzung wurde von gefährlichen Situationen zur morgendlichen Hauptverkehrszeit berichtet. Es wurde vereinbart, einen gemeinsamen Ortstermin mit Bürger*innen, Politik und Verwaltung durchzuführen.
- Ortstermin
Dieser Ortstermin wurde am 27.11.2024 im Zeitraum von ca. 07:30 bis 08:30 Uhr morgens durchgeführt. Die Gruppe bestand aus etwa zehn Personen. Man beobachtete gemeinsam die Situation an der Kreuzung Soerser Weg/Purweider Weg vor der Bäckerei.
Im Fokus stand nicht die Nebenanlage der stadtauswärtigen Seite, die Gegenstand des vorangegangen Bürgerforums war, sondern vielmehr die Situation in stadteinwärtiger Fahrtrichtung. Es konnte beobachtet werden, dass der Radverkehr durch das legale und illegale Halten und Parken auf dem Radweg beeinträchtigt wird. Zu dieser Tageszeit waren viele Schüler*innen unterwegs. Da, wo Fahrzeuge den Radweg blockierten, wichen viele Radfahrende eher auf den Gehweg als auf die Fahrbahn aus.
Es zeichnete sich unter den anwesenden Personen die Mehrheitsmeinung ab, dass eine durchgängige Radverkehrsführung an dieser Stelle wünschenswert wäre, auch wenn dies zulasten von Parkraum gehen würde. Dabei wurden die folgenden zwei Optionen entwickelt:
- Neuordnung des Parkens hin zu alternierendem Parken, sodass mindestens die Nebenanlage des stadteinwärtigen Radwegs vom Parken freigehalten wird
- Ersatzloser Entfall der Parkstände auf dem stadteinwärtigen Radweg
- Fachliche Einschätzung
Der Soerser Weg ist Teil der in Planung befindlichen Rad-Vorrang-Route (RVR) Berensberg. Besonders vor diesem Hintergrund wird eine möglichst durchgängige und intuitive Führung des Radverkehrs angestrebt. Als Teil einer Tempo-30-Zone stellt die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr die Regellösung dar. Die Anlage benutzungspflichtiger Radwege ist gemäß §45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (seit dem 01.02.2001) nicht zulässig. Lediglich bereits bestehende bauliche Radwege können weiterhin als nicht-benutzungspflichtige Wege erhalten bleiben.
In stadteinwärtige Fahrtrichtung hat der Radverkehr ab dem Eulersweg die Möglichkeit, in der Nebenanlage (also auf Gehwegniveau, nicht benutzungspflichtig) baulich getrennt vom Kfz-Verkehr zu fahren. Bis ca. 140 m vor der Krefelder Straße gibt es auf diesem rund 1,6 km langen Teilstück der RVR lediglich zwei Ausnahmen: An den in Anlage 2 hervorgehobenen Abschnitten muss der Radverkehr auf die Fahrbahn wechseln. Aufgrund der vorhandenen Steigung wäre aus Sicht der Verwaltung ein durchgängiges Angebot einer baulich getrennten Radverkehrsanlage stadteinwärts anzustreben. Im Zulauf auf die Krefelder Straße fährt der Radverkehr auf einem Schutzstreifen, der es ermöglicht, stehende Fahrzeuge zu passieren. Zudem ist der Soerser Weg in Abschnitten Teil der geplanten Erweiterungen der Bewohnerparkzonen E und E2.
Die oben beschriebene Option 1 (alternierendes Parken) würde eine ganzheitliche Neuordnung des Parkraums im Soerser Weg bedeuten. Auf der stadtauswärtigen Seite wird der Gehweg durch legales Gehwegparken auf das Maß von 1,50 – 2,00 m eingeschränkt. Dieses Defizit würde mit der beschriebenen Neuordnung ebenfalls adressiert und behoben. Diese Option ist jedoch planerisch deutlich aufwendiger, da der Parkraum so angeordnet werden muss, dass der Soerser Weg für die ASEAG gut befahrbar bleibt. Hierfür sind Ausweichflächen für Bus-Pkw- und Bus-Bus-Begegnungen vorzusehen. Vor dem Hintergrund der kurvigen Streckenführung des Soerser Wegs ist diese Aufgabe mit höherem Aufwand verbunden als in anderen Straßen. Gleichzeitig soll der stadtauswärts auf der Fahrbahn fahrende Radverkehr durch parkende Fahrzeuge nicht übermäßig behindert werden. Zusammengefasst ist für Option 1 eine detaillierte Planung notwendig. Es ist vorgesehen, diese Planungsarbeit im Rahmen der Umsetzung der Rad-Vorrang-Route zu leisten (siehe dazu auch Abschnitt 5). Es ist derzeit nicht absehbar, wie viele Parkmöglichkeiten durch die Einrichtung von alternierendem Parken entfallen würden.
Die Einrichtung von alternierendem Parken hat in der Regel eine geschwindigkeitssenkende Wirkung. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Befahrbarkeit durch Linienfahrzeuge dazu führt, dass Pkw durch die parkenden Fahrzeuge kaum beeinträchtigt werden und der verlangsamende Effekt im Soerser Weg nur gering ausfallen würde.
Option 2 (Entfall Parken stadteinwärts) wäre vergleichsweise kurzfristig umsetzbar. Durch Be-/Entschilderung würde das in Anlage 2 dargestellte gestattete Parken auf dem Radweg zurückgenommen. Es würden ca. 21 Parkmöglichkeiten entfallen. Es könnte in diesem Rahmen geprüft werden, ob der ehemalige Radweg auf der gegenüberliegenden Seite vor den Hausnummern 43 - 45 teilweise zum Parken freigegeben werden könnte. Dadurch könnten ca. fünf zusätzliche Parkmöglichkeiten entstehen, wodurch insgesamt nur 16 Parkstände entfallen würden. Dieser Radweg ist heute nur auf einem ca. 50 m langen Stück befahrbar und damit als Radverkehrsanlage vernachlässigbar. In stadtauswärtige Fahrtrichtung fährt der Radverkehr zwischen der Krefelder Straße und dem Soerser Winkel auf der Fahrbahn. Hierbei wäre zu prüfen, wie die Belange des ruhenden Verkehrs berücksichtigt wären, insbesondere das kurzfristige Halten in Höhe der Bäckerei. Eine adäquate Lösung wäre im Hinblick auf illegales Halten auf dem Gehweg für die Verkehrssicherheit nötig.
Bei beiden Optionen sollte der stadteinwärtige Radweg in regelmäßigen Abständen mit Fahrrad-Piktogrammen versehen werden, um die Benutzbarkeit durch Radfahrende zu verdeutlichen und illegalem Parken vorzubeugen. Beide Optionen sind zudem als kurzfristige, temporäre Übergangslösungen zu verstehen, die durch die Planung der RVR Berensberg und die Einrichtung der Bewohnerparkzonen hinsichtlich einer dauerhaften Lösung überprüft würden.
Die kurzfristige Anpassung der Parkordnung zugunsten eines durchgehend befahrbaren Radwegs kann mit einer Empfehlung des Bürgerforums in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss beraten werden.
Die mittelfristige Planung des Soerser Wegs im Kontext der RVR Berensberg wird ab Herbst 2025 verstärkt vorangetrieben. Die Planungsvarianten sollen im kommenden Jahr politisch beraten werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 1,4 MB | |||
| 2 | (wie Dokument) | 3,3 MB | 
