Entscheidungsvorlage - FB 68/0208/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrplanmaßnahmen 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.06.2025
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Erläuterungen
Teile der für die Mobilitätswende geplanten und beschlossenen ÖPNV-Maßnahmen, deren Umsetzung seinerzeit für das Jahr 2023 geplant waren, sind noch nicht umgesetzt:
- Neue Linie SB76 Bushof - Pascalstraße – Walheim
- Neue Verbindung Uniklinik - Preusweg - Luxemburger Ring - Jahnplatz - Siegel – Pascalstraße (als Verlängerung Linie 80)
- Taktverdichtung Ringlinien 3A/B und 13A/B
- Fahrtenangebot Linie 43 samstags (Uniklinik – Elisenbrunnen/Bushof)
Die ASEAG hat der Verwaltung mitgeteilt und auch im Mobilitätsausschuss am 16.01.2025 geäußert, dass angesichts fehlenden Personals und auch angesichts noch nicht vorhandener ÖPNV-Infrastrukturen auch in 2025 keine Umsetzung der in 2023 beschlossenen Maßnahmen für den ÖPNV möglich ist.
Die ASEAG plant in 2025 deshalb nur kleinere Umstellungen ihres Fahrplanangebotes. Dieser Fahrplanwechsel wird im Oktober, nach Freigabe der A544, erfolgen. Die geplanten Maßnahmen werden nachstehend beschrieben.
Maßnahmen 2025
Linien 12 und 22, Umstellung auf Gelenkbusse nebst flankierenden Maßnahmen
Die Linien 12 und 22 sollen in der Schwachverkehrszeit (werktags ab 20:30 Uhr und sonntags ganztägig) auf Gelenkbusse umgestellt werden. Bisher fahren zu dieser Zeit ausschließlich Solobusse, wodurch es jedoch insbesondere in der Aachener Innenstadt sowie im Bereich Rothe Erde vermehrt zu Kapazitätsengpässen kommt. Samstags wird nachmittags außerdem auf Stolberger Stadtgebiet in diesem Zusammenhang die Taktlage einzelner Fahrten der Linien 12 und 22 angepasst, so dass dann auch in Stolberg analog zum Großteil der Aachener Linien der Takt des Normalverkehrs bis ca. 20:00 Uhr gilt (und nicht wie bisher schon am Nachmittag auf den Abendtakt wechselt). Der zuständige Ausschuss der Stadt Stolberg hat dem bereits zugestimmt. Durch die Umstellungen werden die Linien 12 und 22 analog zur Normalverkehrszeit (montags-freitags) künftig auch in der Schwachverkehrszeit bis zur Hörn durchgebunden. Weitere umlaufbedingte und flankierende Maßnahmen gibt es auf den Linien 4 und 23. Das Wohngebiet Breitbenden soll auch samstags mit einer Fahrt pro Stunde angebunden werden. Aus diesen Maßnahmen resultiert eine geringfügige, jährliche Mehrleistung von ca. 3.500 Nutzwagen-km.
Taktverdichtung Süsterfeldstraße samstags
Samstags wird der Takt in der Normalverkehrszeit von einem 60- auf einen 30-Minuten-Takt auf der Süsterfeldstraße bis Haltestelle „Süsterau“ mit dem Wohngebiet Guter Hirte verstärkt. Die jährliche Mehrleistung beträgt ca. 2.700 Nutzwagen-km. Zusätzliche Personaldienste sind hierfür nicht erforderlich.
Zwischenfahrten Linie 34, Linienwegänderung
Zwischenfahrten der Linie 34 von Eulershof bis Ronheider Weg bzw. umgekehrt sollen künftig auf dem Fahrweg der Linie 14 über Alter Posthof und Hauptbahnhof anstatt über die Theaterstraße geführt werden. Dadurch wird ein zusätzliches Fahrgastpotential erwartet, insbesondere durch die direkte Bedienung des Hauptbahnhofes. Es entsteht eine geringe jährliche Mehrleistung von 2.500 Nutzwagen-km.
Stärkung der Bedienung auf der Roermonder Straße
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Brückensperrung an der Horbacher Straße ab September 2025: Durch die dafür notwendige Umleitung der Linie 44 „fehlen“ in Richterich zwei Fahrten pro Stunde, das Angebot an der Haltestelle Berensberger Straße würde deutlich verschlechtert werden. Es ist daher geplant, Zwischenfahrten der Linie 47 an Samstagen, die derzeit am Ponttor enden, bis Schönauer Friede zu verlängern. Außerdem wird nachfragebedingt eine zusätzliche Expressfahrt X47 montags - freitags an Schultagen zwischen Aachen-Bushof und Herzogenrath Bf. eingerichtet, die heute als Leerfahrt unterwegs ist. Insgesamt fallen in der Stadt Aachen 10.700 Nutzwagen-km und in der StädteRegion Aachen 1.400 Nutzwagen-km zusätzlich an. Diese Angebote schaffen zusätzliche Kapazitäten und vermeiden eine Angebotsreduzierung in Richterich und sind daher dringend notwendig.
Nachtbusverkehr
Bei geringer Mehrleistung sind einige Verbesserungen im Nachtbusnetz geplant. Zwischen den letzten Nachtbusfahrten und den ersten Frühfahrten besteht heute eine größere Angebotslücke am Wochenende. Durch die Ausnutzung von Leerfahrten könnte diese Lücke geschlossen werden, indem diese bisherigen Leerfahrten zukünftig bereits als Nutzfahrt ab der Innenstadt zur Verfügung gestellt werden. Dadurch besteht künftig ein durchgehendes Fahrtenangebot auf den Hauptachsen von Freitagfrüh bis Sonntagabend ohne Angebotslücke. Die Mehrleistung beträgt ca. 5.000 Nutzwagen-km jährlich.
Weitere Betriebsoptimierungen ohne Mehrleistung
Alle Fahrten der Linie 74 (Aachen Bushof – Avantis), die nicht als Anruf-Linien-Taxi verkehren, bedienen zukünftig die Haltestellen zwischen Bushof und Süsterau sowie Schlottfeld in Fahrtrichtung Bushof. Bisher gab es aufgrund der geringen Kapazität der eingesetzten Kleinbusse auf dieser Linie ein Unterwegsbedienungsverbot. Durch diese Maßnahme kann das Angebot auf der Süsterfeldstraße im Berufsverkehr auch im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen in diesem Gebiet noch weiter verbessert werden.
Das NetLiner-Gebiet Aachen Süd samstags und sonntags wird auf den Stadtteil Hahn ausgeweitet.
Das Angebot der Ortsbuslinie OL1 wird ab dem 01.06.2025 ausgeweitet und Fahrten in der Hauptverkehrszeit bis Eilendorf Bf. verlängert. Das NetLiner-Angebot in Haaren bleibt davon unberührt.
Finanzielle Auswirkungen
Die von der ASEAG für 2025 geplanten Kleinmaßnahmen erfolgen im Rahmen des aktuellen öffentlichen Dienstleistungsauftrags: Die ASEAG darf Angebotsanpassungen unter Einhaltung der Qualitätsstandards im Linienverkehr von insgesamt +/-2% des jeweiligen Fahrplans vornehmen. Mit den Maßnahmen werden mit wenig Aufwand erhebliche Angebotsverbesserungen erreicht, die zum Teil aufgrund wachsender Strukturen sowie Baustellen notwendig werden. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Herbst 2025.
Mit der ASEAG konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass diese Maßnahmen als Ausgestaltung der vorhandenen, bereits genehmigten Verkehrsleistung angesehen werden soll. Dies hat hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen zur Folge, dass der damit verbundene und von der Stadt zu tragende finanzielle Mehraufwand von der Stadt nicht direkt über den städtischen Haushalt, sondern indirekt über den Verlustausgleich der E.V.A. geleistet wird und somit in gleichem Umfang das Konzernergebnis der E.V.A. verschlechtert.
Für die geplanten Maßnahmen fallen jährlich insgesamt ca. 25.000 Nutzwagen-km an. Der finanzielle planerische Netto-Mehraufwand durch Realisierung der Maßnahmen beträgt ca. 170.000 EUR pro Jahr. Dieser Mehraufwand ist nicht Bestandteil der Wirtschaftsplanung der ASEAG und erhöht voraussichtlich in vollem Umfang die von der E.V.A. an die ASEAG zu leistende Verlustübernahme aufgrund des geltenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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x |
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nicht bekannt |
