Entscheidungsvorlage - FB 68/0220/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beschließt als Beitrag des IKSK die Auslobung eines städtischen Förderprogramms zum Aufbau von öffentlich nutzbarer Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen und zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Flotten.

 

Reduzieren

Erläuterungen

 Im Januar 2020 hat der Mobilitätsausschuss die Mobilitätsstrategie 2030 beschlossen. Darin wurde u.a. eine Halbierung der von der Stadt Aachen beeinflussbaren CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 festgelegt. Die verkehrsbezogenen Emissionen auf dem Gebiet der Stadt Aachen lagen 1990 bei 378.000 t CO2; eine Halbierung bedeutet entsprechend eine verbleibende Emissionsmenge von 189.000 t CO2. In 2022 lagen die verkehrsbedingten Emissionen mit 370.000 t CO2 allerdings nur leicht unter dem Ausgangswert von 1990, wodurch sich ein deutlicher Handlungsbedarf ergibt.

 

Die sogenannte „Antriebswende“ stellt mit Blick auf die Klimaneutralität das größte Potenzial dar. Die Antriebswende ist eine der sieben Maßnahmen, zu denen die Klimaschutzmaßnahmen im IKSK 2.0 im Bereich Mobilität 2024 zusammengefasst wurden. Bilanzierung und Wirkungsabschätzung sind Ergebnis einer neuen CO2-Bilanzierung.

 

In der Verkehrsentwicklungsplanung werden die Leitplanken für die Aktivitäten in Aachen in zentralen Themenbereichen in Fachkonzepten erarbeitet und vom Mobilitätsausschuss beschlossen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die, die im Januar 2025 einstimmig vom Mobilitätsausschuss beschlossen wurde. Kernpunkte sind der bedarfsgerechte Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur primär auf privaten Flächen sowie die Integration von Ladepunkten in Neubauten und Bestandsgebäuden. Unternehmen sollen als Multiplikatoren agieren, indem sie ihre Fahrzeugflotten elektrifizieren und ihre Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen öffentlich zugänglich machen. Begleitend sind Beratungsangebote, Kommunikationsmaßnahmen und Vernetzungsinitiativen geplant, um die Akzeptanz und Nutzung der Elektromobilität zu steigern. Bei der Erstellung der 2025 beschlossenen Strategie Elektromobilität wurde zudem das Ziel der Bundesregierung berücksichtigt, dass bis 2030 der Anteil an vollelektrischen Fahrzeugen auf 30 % steigen soll. Dies kann nur bei einem entsprechenden Ausbau der Ladeinfrastruktur gelingen. Daher sieht die Strategie Elektromobilität die Aufstellung eines Förderprogramms inklusiver personeller und finanzieller Mittel vor, das im Rahmen der Vorlage vorgestellt und beschlossen werden soll.

 

Förderrichtlinie: Aachen fährt elektrisch – Förderprogramm für Ladeinfrastruktur

Die Förderrichtlinie (siehe Anlage 1) sieht eine Förderung sowohl für öffentlich nutzbare Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen (investive Mittel) als auch für Ladeinfrastruktur für Flotten (konsumtive Mittel) vor. Das Förderprogramm ist für den Zeitraum 2025 bis 2030 angelegt und richtet sich an Unternehmen und gemeinnützige Träger (siehe Ziffer 5. der Förderrichtlinie).

 

Die maximale Förderung beträgt abhängig von der Art der Ladeinfrastruktur sowie deren Leistung pro Ladepunkt:

· Wallboxen AC (≤22 kW): 1.250 € pro Ladepunkt

· Ladesäulen AC (≤22 kW): 2.500 € pro Ladepunkt

· Ladesäulen DC (50kW – 150 kW): 20.000 € pro Ladesäule

· Ladesäulen HPC (≥150 kW): 50.000 € pro Ladesäule

 

Die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel aus anderen Förderprogrammen (z.B. Bund oder Land) ist möglich, muss der Stadt Aachen aber zwingend mitgeteilt werden. Die Höchstgrenze der Gesamtförderung (der Stadt Aachen sowie von möglichen weiteren Fördermittelgebern) darf 80% der Gesamtkosten (netto) nicht überschreiten. Das Förderprogramm mit seinen zwei Ausprägungen (öffentliches Laden auf privaten Flächen und Ladeinfrastruktur für Flotten) ist so konzipiert, dass die eingesetzten Mittel einen möglichst hohen Effekt auf die CO2-Einsparungen im Stadtgebiet haben. Mit der Förderhöhe von 5.940.000 € lassen sich im Förderzeitraum bis 2030 insgesamt bis zu 780 Ladesäulen fördern. Die tatsächliche Anzahl an realisierten Ladesäulen und Wallboxen hängt stark von der Art der nachgefragten Ladeinfrastruktur ab. Es wird erwartet, dass an diesen Ladesäulen insgesamt eine Strommenge von über 15 Mio. kWh pro Jahr geladen wird. Damit ergibt sich durch die Maßnahme eine jährliche Emissionsminderung im Verkehr von bis zu 11.000 t CO2im Jahr 2030. Insgesamt stellt sie im Rahmen des IKSK 2.0 -mit einem Reduktionsbeitrag von insgesamt ca. 10% an allen Mobilitätsmaßnahmen- einen sehr wirksamen Beitrag dar. Die Berechnung der Einsparungen an CO2 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem FB36, dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und dem Institut für Stadt, Mobilität, Energie.

Ein wichtiges Ziel bei der Konzeptionierung des Programms war eine maximale Wirkung bei möglichst einfachen und schlanken Abläufen. Daher wird im Verlauf des Förderprogramms permanent nach Verbesserungspotentialen bei der Effektivität und Effizienz gesucht, die dann auch jeweils zügig zu entsprechenden Anpassungen führen.

Als mögliche Ergänzung ist zum Beispiel vorstellbar, das Thema „Umweltfreundliche Taxiflotte“ zu integrieren, indem die Förderung von Wallboxen für Inhaber*innen von Taxilizenzen aufgenommen wird. Entsprechende Gespräche und Prüfungen laufen aktuell und sollen dem Mobilitätsausschuss im zweiten Halbjahr 2025 vorgelegt werden.

Um Auswertungen und Evaluierungen durchführen zu können, ist jede Fördermittelnehmer*in dazu verpflichtet, jährlich den Zählerstand der Ladesäulen zu übermitteln. Darüber hinaus, im Falle öffentlicher nutzbarer Ladeinfrastruktur, sind zusätzlich die Standort-, Belegungs- und Auslastungsdaten im kleinstmöglichen Zeitintervall (möglichst in Echtzeit) der Stadt Aachen zur Verfügung zu stellen. Diese Daten sollen unter anderem für das Mobiliätsdashboard der Stadt Aachen genutzt werden.

 

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Im IKSK 2.0 liegt die geplante CO2-Einsparung durch das Förderprogramm bei bis zu 11.000 Tonnen im Jahr 2030. Um diese Einsparung realisieren zu können ist davon auszugehen, dass eine Gesamtfördersumme von 5.940.000 € über die Laufzeit 2025 bis 2030 ausgeschüttet werden muss. Im Haushalt 2025 sind die Mittel für die Jahre 2025 bis 2028 mit jährlich 990.000 €, aufgeteilt auf investive und konsumtive Mittel, unter PSP-Element 5-120201-900-11700-900-2/4-120201-939-1 „Zuschussp.öffentl. Ladeinfra. (IKSK 2.0)“ eingeplant. Die zukünftige Einplanung von Haushaltsmitteln muss unter Berücksichtigung der jeweils erreichten bzw. noch zu erreichenden Ziele aus dem IKSK 2.0 und der sich aus den Erfahrungen aus dem Förderprogramm ergebenden Bedarfe, ggfls. unter Berücksichtigung erforderlicher Ermächtigungsübertragungen, angepasst werden.

Zur Umsetzung des Förderprogramms wurde in der Strategie Elektromobilität der Bedarf von drei Vollzeitstellen beschrieben. Diese werden für die Kommunikation des vorliegenden Förderprogramms, die Akquise von Förderberechtigten sowie die technische und administrative Umsetzung der insgesamt bis zu 780 Ladesäulen (durchschnittlich mehr als 150 Ladesäulen pro Jahr) benötigt. Die Schätzung erfolgt auf Basis der Erfahrungen aus dem Ende 2023 abgeschlossenen Förderprojekt ALigN (dort waren zeitweise sogar vier Mitarbeiter*innen eingesetzt). Obwohl derzeit im Stellenplan nur zwei Vollzeitäquivalente für den gesamten Aufgabenbereich der Elektromobilität vorgesehen sind, ist der Fachbereich bestrebt, das wichtige Förderprogramm auf den Weg zu bringen und bestmöglich umzusetzen. Arbeitsprozesse und -ergebnisse, insbesondere Antragslage und Fördermittelabfluss, werden einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen, um, falls erforderlich, frühzeitig nachjustieren zu können. Der Mobilitätsausschuss wird dazu laufend regelmäßig informiert bzw. eingebunden.

 

Weitere Vorgehensweise

Nach einem entsprechenden Beschluss des Mobilitätsausschusses sind bis zum Start des Förderprogramms im Juli 2025 folgende Schritte und Maßnahmen durch die Verwaltung vorgesehen:

- Erstellung eines Flyers mit den wichtigsten Informationen für die potentiellen Interessent*innen

- Bereitstellung der Informationen auf der Website der Stadt Aachen und Beiträge in den sozialen Medien

- Pressekonferenz im Juli 2025 zum Start des Förderprogramms

- Vorstellungen in verschiedenen Gremien bzw. Organisationen: Betriebliches Mobilitätsmanagement, IHK, Handwerkskammer, Handelsverband, Netzwerk-Veranstaltungen mit den Partner*innen des Klimastadtvertrags, Runder Tisch Wirtschaftsverkehr, usw.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120201-900-11700-900-2 Zuschussp.öffentl. Ladeinfra. (IKSK 2.0) 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

500.000

500.000

1.500.000

1.500.000

0

0

Ergebnis

500.000

500.000

1.500.000

1.500.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

 

PSP-Element 4-120201-939-1Zuschussp.öffentl. Ladeinfra. (IKSK 2.0) 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

490.000

490.000

1.470.000

1.470.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

490.000

490.000

1.470.000

1.470.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 Hinweis: Aachen hat das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu sein. Bei diesem Vorhaben spielt die Elektromobilität eine große Rolle, da sich die CO2 – Emissionen im Straßenverkehr nicht allein durch Substitution von PKW durch den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr ausreichend reduzieren lassen. Im Rahmen des IKSK 2.0 (Integriertes Klima­schutz­konzept) sollen insgesamt rd. 6 Mio. € zur Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen sowie für Flotten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, hierdurch ab 2030 bis zu 11.000 Tonnen CO2 jährlich einzusparen und somit die vom Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen am 16.01.2025 beschlossene „Strategie Elektromobilität“ umzusetzen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...