Entscheidungsvorlage - FB 68/0222/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Maßnahmen der Busbeschleunigung nach Ende der A544-Sperrung -Ratsantrag der Fraktionen Grüne u. SPD vom 30.04.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.06.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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02.07.2025
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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02.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der ASEAG das Projekt "ÖPNV-Beschleunigung" weiterzuverfolgen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der ASEAG das Projekt "ÖPNV-Beschleunigung" weiterzuverfolgen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der ASEAG das Projekt "ÖPNV-Beschleunigung" weiterzuverfolgen.
Erläuterungen
Zum 15.01.2024 wurde die Autobahn A544 zwischen dem Autobahnkreuz Aachen und dem Europaplatz zum Zwecke des Abrisses und Neubaus der Haarbachtalbrücke vollgesperrt. Im Zuge der Vollsperrung mussten ca. 25.000 Fahrzeugbewegungen je Fahrtrichtung über den Tag neu in und aus dem städtischen Verkehrsnetz gelenkt werden. Hierzu wurde in enger Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH des Bundes, Straßen.NRW, der Stadt Würselen und der ASEAG umfangreiche Anpassungen im Straßennetz vorgenommen.
Auf Aachener Stadtgebiet ist die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Jülicher Straße im Abschnitt zwischen Dennewartstraße und Berliner Ring in Fahrtrichtung stadtauswärts umgesetzt worden sowie eine signaltechnische Pförtnerung für den Busverkehr auf dem Kaninsberg in Fahrtrichtung Aachen eingerichtet worden.
Mit dem vorliegenden Antrag von Grünen und SPD soll die Verwaltung beauftragt werden, diese Maßnahmen insbesondere hinsichtlich der Wirkung für den ÖPNV zu evaluieren, die Potentiale für eine dauerhafte Umsetzung zu ermitteln und sinnvolle Anpassungen und Erweiterungen zu formulieren und vorzustellen. Konkret werden dazu
- die Beseitigung von Engstellen auf der Busspur der Jülicher Straße
- eine mögliche Fortführung der Busspur zwischen Prager Ring und Bahnübergang,
- eine Vorrangschaltung für den Busverkehr an Signalanlagen und
- der Einsatz einer intelligenten Busspur zwischen Haaren und Kaninsberg
benannt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung waren die getroffenen Maßnahmen für die Bewältigung der baustellenbedingten Beeinträchtigungen des ÖPNV erfolgreich.
Unabhängig von einer Diskussion der durchgeführten Maßnahmen ist anzumerken, dass für die Jülicher Straße bereits eine Ausschreibung für die Vorplanung des Bereichs von der Lombardenstraße bis zum Bahnübergang im Vergabeverfahren ist. Diese umfasst somit auch den angedachten Erweiterungsabschnitt und wird sich gesamthaft mit dem Straßenraum der Jülicher Straße auseinandersetzen.
Bussonderfahrspur auf der Jülicher Straße
Im Zuge der Umleitungsführung während der Vollsperrung der A544 wurde auf der Jülicher Straße zwischen Dennewartstraße und Prager Ring ein separater Bussonderfahrstreifen in Fahrtrichtung stadtauswärts eingerichtet. Diese Maßnahme hat sich als äußerst effektiv erwiesen um die Fahrzeiten der Buslinien deutlich zu verkürzen, die Pünktlichkeit zu erhöhen und den öffentlichen Nahverkehr insgesamt attraktiver zu gestalten. Die Markierung des Bussonderfahrstreifens wurde in weiß ausgeführt, was die dauerhafte Nutzung auch nach Abschluss der Bauarbeiten zur A544 und deren Verkehrsfreigabe ermöglicht, ohne dass eine erneute Markierung notwendig ist.
Dauerhafte Beibehaltung und Erweiterung des Bussonderfahrstreifens Jülicher Straße
Da die bestehende Infrastruktur bereits für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt ist, besteht die Möglichkeit, den Bussonderfahrstreifen dauerhaft zu etablieren.
Seit Beginn der Umleitungsphase wurden immer wieder Verkehrsbeobachtungen an besagten Bussonderfahrstreifen sowie an den Knotenpunkten des Beginns wie auch am Ende des Bussonderstreifens durchgeführt. Bei den Beobachtungen am Knoten Jülicher Straße / Dennewartstraße / Lombardenstraße konnte ein guter Verkehrsfluss - insbesondere aus der umgestalteten Verkehrsführung der Jülicher Straße vom Blücherplatz - beobachtet werden.
Am Knotenpunkt Jülicher Straße / Berliner Ring / Prager Ring zeigte der Bussonderfahrstreifen aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Knotens mit Rückstausituationen in der Jülicher Straße seinen größten Effekt für die Beschleunigung des ÖPNV.
Auf dem Abschnitt Prager Ring bis Haaren Markt steigen die Fahrzeiten in der nachmittäglichen Spitzenstunde nach Auswertungen der ASEAG deutlich auf das Drei- bis Vierfache der üblichen Fahrzeit an. Eine Verlängerung des Bussonderfahrstreifens würde den Betriebsablauf des Busverkehrs stabilisieren, da die Erreichbarkeit der Haltestelle Prager Ring gesichert würde. So kann selbst bei Rückstau in den Knoten Prager Ring der Fahrgastwechsel durchgeführt werden. Zudem kann der Bus danach noch an einem Teil des Rückstaus vorbeifahren und bevorrechtigt vor dem Individualverkehr den Bussonderfahrstreifen verlassen.
Die Änderung der Spuraufteilung hätte nach signaltechnischer Prüfung keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Knotens Berliner Ring/ Jülicher Straße. Laut einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2018 sind in der Spitzenstunde 199 Linksabbieger und 220 Geradeausfahrer vorhanden. Bei einer Aufteilung auf 3 Spuren wären 3,5 Fahrzeuge pro Spur und Umlauf zu bewältigen. Ohne Anpassung des Signalprogramms erreicht die Zufahrt nach HBS die Qualitätsstufe C. Die erforderliche Länge des Stauraumes von 40m wird in der Planung eingehalten.
Weitere unterstützende Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV, wie z.B. eine Vorrangschaltung, Anpassung des ruhenden Verkehrs zwischen Bushaltestelle und Grundstückseinfahrt der Tankstelle oder Anpassungen an der Bushaltestelle können in Rahmen der o. g. Vorplanung weiterhin geprüft werden.
Eine Erweiterung des Bussonderfahrstreifens über den Knoten am Berliner Ring / Prager Ring (vgl. Systemskizze Anlage 1) hinaus bis zum Bahnübergang vor der Ortslage Haaren würde zusätzliche Vorteile bieten:
- Verbesserung der Fahrzeiten und Pünktlichkeit: Durch die Verlängerung des Bussonderfahrstreifens können Buslinien – insbesondere durch eine verbesserte An- und Abfahrt der Busse an die Haltestelle – noch effizienter geführt werden, was die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs erhöht.
- Optimierte Spurenaufteilung: Die Anpassung der Spurenaufteilung in beide Fahrtrichtungen ermöglicht eine bessere Verkehrsflusssteuerung und reduziert Konflikte zwischen den einzelnen Verkehrsarten. Insbesondere bei einer Anfahrt von 2 Bussen in die Haltestelle Prager Ring vor der Tankstelle gleichzeitig konnten Rückstausituationen in den Knoten beobachtet werden. Weiterhin könnte der ÖPNV die weitere Strecke Jülicher Straße / Alt-Haarener-Straße in FR Haaren Markt bis zum Bahnübergang effektiv nutzen, sollte es Rückstau aus der Ortslage geben.
- Berücksichtigung der besonderen Verkehrssituation an den Grundstücken entlang des erweiterten Bussonderfahrstreifens (u. a. Tankstelle): Die Ausfahrt von den angrenzenden Grundstücken ist derzeit in beide Richtungen gestattet. Aufgrund der neu angedachten Verkehrsführung ist abzuwägen, ob das heutige noch erlaubte Linksabbiegen weiterhin bestehen bleiben kann. Durch die neue Spuraufteilung könnte zukünftig eine Zweistreifigkeit in Richtung Haaren zur Verfügung stehen. Dann müssen die ausfahrenden Verkehre über die Busspur sich in die anderen Fahrspuren einfädeln. Bei Zulassung des Linksabbiegens müsste der ausfahrende Verkehr auf zwei von links ankommenden Fahrspuren achten. Da die erste Fahrspur dem Linienverkehr vorbehalten ist, können parallel Richtung Haaren auf der zweiten Fahrspur fahrende Fahrzeuge verdeckt oder übersehen werden. Hierzu müssen noch weitere Prüfungen durchgeführt werden. Bei Einrichtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung „Rechts“ durch VZ 209 StVO wird eine entsprechende Wendemöglichkeit in der Straße Wurmbenden eingerichtet/hergestellt.
Pförtneranlagen vor der Ortslage Haaren
Während der Vollsperrung der A544 sind die sogenannten Pförtneranlagen (Alt-Haarener-Straße und Haarener Gracht) vor der Ortslage Haaren eingerichtet worden, um die erwarteten Verdrängungsverkehre in Bezug auf die Vollsperrung der A544 aus der Ortslage zu halten und die Verkehrsbelastung im Bezirkskern zu reduzieren. Ebenso diente die Pförtneranlage auf der Alt-Haarener-Straße in Kombination mit einem temporären baustellenbedingten Bussonderfahrstreifen auf der L 136 vom Kaninsberg bis zum Ortseingang Haaren der Beschleunigung des ÖPNV.
Die Pförtneranlagen befanden sich auf Straßenabschnitten, welche in der Straßenbaulast von Straßen.NRW befindlich sind.
Im Kontext der baustellenbedingten Verdrängungsverkehre haben sich diese getroffenen Maßnahmen als nutzbares temporäres Instrument zur Verkehrslenkung erwiesen. Grundsätzlich werden diese Abschnitte von Straßen.NRW zur Organisation der Regionalverkehre anders bewertet und eine Bevorrechtigung des Busverkehrs negiert. Bedenken bezüglich der Verstetigung des Bussonderfahrstreifens bestehen ebenfalls seitens der Stadt Würselen.
Ohne den entsprechenden Bussonderfahrstreifen kann eine Pförtneranlage nicht ihren Effekt zur Beschleunigung des ÖPNV bei Rückstausituationen auf der L136 entfalten. Eine dauerhafte Einrichtung von Pförtneranlagen vor den Ortseinfahrten von Haaren auf der Alt-Haarener-Straße sowie Haarener Gracht ist daher nicht zu empfehlen.
Fazit und weiteres Vorgehen
Die bestehende Bussonderfahrspur auf der Jülicher Straße hat sich während der Umleitungsphase bewährt, bietet eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsqualität für den ÖPNV und stellt einen weiteren Baustein zur Stärkung des Umweltverbundes sowie des ÖPNV dar.
Eine dauerhafte Beibehaltung sowie eine zunächst nur durch Markierungsarbeiten hergeleitete Erweiterung des Bussonderfahrstreifens bis zum Bahnübergang vor Haaren sind aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll, um den öffentlichen Nahverkehr weiter zu stärken und die Verkehrsflüsse effizient zu steuern.
Im Rahmen der zuvor genannten Vorplanung der Jülicher Straße im Abschnitt Lombardenstraße bis Alt-Haarener-Straße werden weitere unterstützende Maßnahmen geprüft und bewertet. Dies beinhaltet die Prüfung weiterer signaltechnischer Anpassungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
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|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
X |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6 MB
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2
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(wie Dokument)
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429,3 kB
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