Entscheidungsvorlage - FB 68/0211/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Beschluss zur neuen Zonenaufteilung im Bereich Stolberger Straße zwischen Joseph-von-Görres-Straße und Peliserkerstraße gemäß Anlage 3 zu fassen. Dies betrifft die Häuser 65 – 83 sowie alle weiteren, zukünftig über die Stolberger Straße erschlossenen Grundstücke in dem betroffenen Bereich.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den Beschluss für die neue Zonenaufteilung im Bereich Stolberger Straße zwischen Joseph-von-Görres-Straße und Peliserkerstraße gemäß Anlage 3. Dies betrifft die Häuser 65 – 83 sowie alle weiteren, zukünftig über die Stolberger Straße erschlossenen Grundstücke in dem betroffenen Bereich.

 

 

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Erläuterungen

1. Anlass und Planung

Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen „Ost 1“ und „Ost 3“ wurde im Februar 2023 beschlossen. Um gefährliche Wendemanöver bei der Parkplatzsuche auf der stark befahrenen Stolberger Straße zu unterbinden wurde dabei die Zonengrenze in die Straßenmitte gelegt (vgl. Anlage 1).

Der Abschnitt Stolberger Straße 65 – 83 ist der Zone „Ost 3“ zugeordnet. In diesem Bereich ist auf der nördlichen Straßenseite kein Fahrbahnrandparken angelegt, so dass die Bewohner*innen der Hausnummern 65 – 83 ihre Fahrzeuge wohnungsnah erst in der Peliserkerstraße oder der Joseph-von-Görres-Straße abstellen können.

Nach der Einführung der Zonen „Ost 1“ und „Ost 3“ im September 2024 hat die Verwaltung eine Unterschriftenliste von Bewohner*innen auf der Stolberger Straße im Bereich der Hausnummern 65 – 83 erhalten, die bisher die gegenüberliegenden Parkstände im Bereich Stolberger Straße 58 – 80 genutzt haben. Damit die Bewohner*innen dieser Häuser weiterhin die gegenüberliegenden Parkstände kostenfrei mit Bewohnerparkausweis nutzen können wurde seitens der Bewohner*innen angeregt, die Zonengrenze zwischen den beiden Zonen so zu verschieben, dass die Häuser Stolberger Straße 65 – 83 der Bewohnerparkzone „Ost 1“ zugeordnet werden. Somit hätten die Bewohner*innen dieser Häuser die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis für die Zone „Ost 1“ zu erhalten und damit auf der südlichen Seite der Stolberger Straße kostenfrei zu parken (vgl. Anlage 2).

Die mögliche Verschiebung der Zonengrenze wurde durch die Verwaltung geplant und in einer Bürger*innenbeteiligung dargestellt (vgl. Anlage 3), da eine Verschiebung der Zonengrenze nur für den gesamten Bereich der angegebenen Häuser sinnvoll ist. Um ein gesamtheitliches Meinungsbild der Bewohner*innen in diesem Bereich zu erhalten, hat die Verwaltung die Bewohner*innen der Häuser Stolberger Straße 63 – 85 angeschrieben und deren favorisierte Zonenzugehörigkeit abgefragt. 15 Bewohner*innen haben eine Rückmeldung gegeben; alle wünschen die Zugehörigkeit zur Zone „Ost 1“ (vgl. Anlage 4).

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Verschiebung der Zonengrenze gemäß Anlage 3 umzusetzen. Alle Besitzer*innen eines Bewohnerparkausweises, die im Bereich der Häuser Stolberger Straße 63 – 85 wohnen, erhalten kostenfrei einen neuen Bewohnerparkausweis für die Zone „Ost 1“ zugeschickt. Dieser Ausweis hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie der vorherige.

Sollten im Zuge von Grundstücksteilungen oder Bebauungsplanverfahren zukünftig weitere Grundstücke zwischen Joseph-von-Görres-Straße und Peliserkerstraße zur Stolberger Straße hin erschlossen werden, sollten diese ebenfalls der Zone „Ost 1“ zugeschlagen werden.

 

2. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Für die Verschiebung der Zonengrenze ist keine Neubeschilderung notwendig, da in dem Bereich keine öffentlichen Parkplätze vorhanden sind. Aus diesem Grund entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

3. Empfehlung der Verwaltung

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Wünsche empfiehlt die Verwaltung, die Stolberger Straße im Bereich zwischen Joseph-von-Görres-Straße und Peliserkerstraße der Zone „Ost 1“ zuzuordnen. Dies betrifft die Häuser 65 – 83 sowie alle weiteren, zukünftig über die Stolberger Straße erschlossenen Grundstücke in dem betroffenen Bereich (vgl. Anlage 3).

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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