Kenntnisnahme - FB 68/0198/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

 

Bebauungsplan

Mit Urteil vom 05.12.2024 hat das OVG (Oberverwaltungsgericht Münster) den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend hierfür sei ein Fehler im Verfahren (formeller Fehler) und ein inhaltlicher Fehler (materieller Fehler). Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen hat die Stadt Aachen Beschwerde eingereicht.

 

Die vom OVG festgestellten Fehler bezogen sich zum einen auf die zum Satzungsbeschluss aufgenommene Zulässigkeit von Parkhäusern im Sondergebiet SO5. Dies hätte eine erneute Offenlage erfordert.

Der weiterhin festgestellte materielle Fehler bezog sich auf die Regelungen zum Lärmschutz. Die Festsetzung von Lärmkontingenten auf Flächen mit mehreren Flurstücken sei ein "beachtlicher Mangel“, sie eröffne die Möglichkeit eines sogenannten Windhundrennens. Das Gericht bezieht diesen Mangel auf das festgesetzte Gewerbegebiet und das Sondergebiet SO2.

 

Auch wenn eine Beschwerde eingereicht wurde, prüft die Verwaltung für den Fall einer Ablehnung, welche Maßnahmen zur Behebung der vom OVG festgestellten Fehler erforderlich sind. Grundsätzlich bietet das Baugesetzbuch auf Grundlage des § 214 (4) die Möglichkeit, dass ein Bebauungsplan „durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann“.

Stand der Planung
Die Planung für das Projekt Campus West erfolgt in zwei separaten Bauabschnitten. Die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt – die Campuserschließung – wurde im August 2024 abgeschlossen. Der Abschluss der Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes – der Nordanbindung – ist schon im Jahr 2021 erfolgt.

Mit Beendigung der Entwurfsplanung sind in großen Teilen die planerischen Festlegungen im Projekt erfolgt und es startet die Phase in der mit der Ausführungsplanung die Detailplanung beginnt. Die hierfür erforderlichen Schritte werden im nachfolgenden Sachstandsbericht erläutert.

1. Ausbaustufe
Die 1. Ausbaustufe wird unter den Prämissen geplant, dass

  1.        die Ver- bzw. Entsorgungsinfrastruktur komplett errichtet werden (das heißt bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen nicht zwischen Erst- und Endausbau unterschieden wird),
  2.        die ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenoberfläche jederzeit gewährleistet sein muss,
  3.        mindestens die Verkehrsflächen herzustellen sind, welche für die Erschließung und Errichtung der Hochbauflächen erforderlich sind.
    Diese 1. Ausbaustufe stellt damit nicht den endgültigen Zustand von Campus West dar, sondern soll die schrittweise Entwicklung des Gebietes ermöglichen und dient des Weiteren der Optimierung der Bauprozesse.

 

Die 1. Ausbaustufe beinhaltet die folgenden Anpassungen zur Entwurfsplanung (zuletzt vorgestellt am 16.05.2024 mit der Vorlage Fb 68/0003/WP18):

  •           Überarbeitung der Grünplanung: Zurückstellen der Staudenpflanzungen entlang des Campus Bandes und in Teilflächen des Kongressplatzes, stattdessen Begrünung mit Blühpflanzen
  •           Zurückstellen der finalen Asphalt-Deckschichten im bahnparallelen Weg und den Stichstraßen, um Beschädigungen daran während der Hochbau-Bauphase zu vermeiden bzw. reduzieren
  •           Zurückstellen der beiden Grünfugen

Überarbeitung Grünplanung
Die zunächst geplanten umfassenden Staudenpflanzungen werden in der 1. Ausbaustufe durch (einfache) Blühflächen ersetzt. Hierzu werden entlang des Campus Bandes auf beiden Seiten die Grünflächen als Blühwiesen eingesät. Im Rahmen des Ausbaufortschritts des Hochbaus soll das Straßenbegleitgrün sukzessive durch höherwertige Pflanzungen (z.B. Staudenmischung) ersetzt werden. Durch diese schrittweise Bepflanzung soll verhindert werden, dass in Bereichen, in denen noch eine hohe Bautätigkeit zu erwarten ist, die hochwertigen Pflanzungen häufig beschädigt oder zerstört werden. Auch die Modulflächen werden in der 1. Ausbaustufe der Erschließung zunächst als Grünflächen mit einer Wiesenmischung angesät. Im zweiten Schritt sollen die Flächen mit konkreten Nutzungen entsprechend dem Auswahlkatalog aus dem Gestaltungshandbuch belegt werden (z.B. Erholungs-, Spiel- oder Außengastronomieflächen). Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die Heckenpflanzungen erfolgen.

Neben dem Straßenbegleitgrün erfolgt auch am „Kongressplatz“ als südliches Entree des Plangebietes eine schrittweise Umsetzung der Grünplanung. Um einen ansprechenden Eingang in das Areal Campus West zu generieren, werden Staudenpflanzungen die Außenkanten des Platzes prägen. Größere Flächen im Inneren werden künftig als Rasenflächen hergestellt und bieten damit mehr Aufenthaltsbereiche auf den baumbestandenen Grünflächen des Platzes.

Erstausbau bahnparalleler Weg und Stichstraßen
Um Beschädigung von Borden und Rinnen während der an die 1. Ausbaustufe anschließenden Hochbautätigkeiten weitgehend zu vermeiden, soll über die gesamte Breite des Bahnparallelen Weges inkl. dessen Nebenanlagen die Straßenoberfläche als robuste und kostengünstig Asphalt-Tragdeckschicht hergestellt werden. Die Straßenentwässerung erfolgt über den zu dem Zeitpunkt dort schon hergestellten Kanal und die Straßenabläufe. Auch der Tiefbordstein zur Abgrenzung der Cluster-Flächen und die Befestigung der Liefer-/Ladezone (Bord- und Rinnenanlage) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt bei weitestgehend abgeschlossenen Hochbautätigkeiten errichtet.

Analog zum Bahnparallelen Weg werden die Stichstraßen (1-3) zunächst eine Oberfläche aus einer Asphalt-Tragdeckschicht erhalten.

Die Nebenanlagen und Randeinfassungen (Rinne, Borde) auf der westlichen, sowie die Baumbeete und Stellplätze auf der östlichen Straßenseite werden bereits mit der 1. Ausbaustufe final hergestellt.

Zurückstellen der Grünfugen
Die nördliche Fuge 1 wird zunächst als Grünfläche ohne Wegeverbindung hergestellt. Der aktuell bestehende Baumbestand soll weitgehend erhalten bleiben. Die südliche Fuge 2 ist aktuell mit einem Gebäude des BLB bebaut. Ein Rückbau kann erst mit Beendigung des laufenden Mietvertrages erfolgen.

Mit der schrittweisen Bebauung und Entwicklung des Clusterflächen „Campus West“ werden die Fugen in ihrer, als Wegeverbindung angedachten Funktion, mit der geplanten Treppenanlage hergestellt.

Kampfmittel
Es wurde eine detaillierte Luftbildauswertung durchgeführt. Aufgrund von massiven Geländeaufschüttungen im gesamten Planungsgebiet werden sonst, häufig durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) angeordnete Flächensondierung, möglicherweise keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern. Hierzu wurde beim KBD eine sogenannte Expertise angefragt, welche die weitere Vorgehensweise beschreiben soll. Gegebenenfalls werden dazu weitere Schritte, wie beispielsweise Gutachten oder weitergehende Erkundungsmaßnahmen beauftragt werden. Aufgrund der Größe und der Baugrundanforderungen des Gebietes ist zu erwarten, dass der KBD schlussendlich eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung während der eigentlichen Tiefbauarbeiten vorschreibt. Verzögerungen im Bauablauf bei evtl. anzutreffenden Kampfmittelfunden werden pauschaliert in der geschätzten Bauzeit Berücksichtigung finden müssen.

Projektsteuerung
Für die Begleitung der Ausschreibung und der Bauphasen beider Bauabschnitte – Campus Band und Nordanbindung inkl. Mathieustraße - soll ein externer Projektsteuerer beauftragt werden. Die Vergabe dieser Projektsteuerungsleistung erfolgt über eine EU-weite Ausschreibung, sobald die finanziellen Mittel hierfür freigegeben sind. Bisher hat das Planungsbüro IG Nacken mbH im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung in Teilen die Aufgaben der Projektsteuerung übernommen.

Zeit- und Meilensteinplan
Die Entwurfsplanung wurde im August 2024 fertiggestellt. Aufgrund ergangenen Urteils zum Bebauungsplan und den damit einhergehenden Abstimmungsbedarfen zum weiteren Fortgang des Projektes innerhalb der Verwaltung zusammen mit der Campus GmbH konnte die Ausführungsplanung nicht wie ursprünglich geplant, unmittelbar anschließend an die Entwurfsplanung beauftragt werden. Es entstand eine Verzögerung von rd. 5 Monaten.
Nun ist vorgesehen, dass mit Fertigstellung der Ausführungsplanung Anfang 2026 die Ausschreibung der Tiefbauleistungen erfolgt und im Anschluss mit dem Bau der 1. Ausbaustufe der Campuserschließungsmaßnahme begonnen werden kann.

Voraussetzung für diese Ausschreibung der Maßnahme ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Demzufolge kann es anhängig von Verfahren zur Heilung des Bebauungsplans beim nun angedachten Zeitplan erneut zu Anpassungen kommen.

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