Entscheidungsvorlage - BA 6/0288/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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11.11.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und des/der Stellvertreters/in bzw.
der Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (GO- NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV- NRW S. 666) in der derzeit gültigen
Fassung.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. § 67 Abs. 2. – 5 GO- NRW wählt die Bezirksvertretung aus Ihrer Mitte unter
der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister/die
Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf
den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch
genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zweite/r
Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit
gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.