Entscheidungsvorlage - BA 6/0288/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und des/der Stellvertreters/in bzw.

der Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (GO- NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV- NRW S. 666) in der derzeit gültigen

Fassung.

 

Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. § 67 Abs. 2. – 5 GO- NRW wählt die Bezirksvertretung aus Ihrer Mitte unter

der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister/die

Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.

 

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind

die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der

Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden

Stimmzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben.

 

Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf

den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch

genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zweite/r

Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des

Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit

gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

 


 

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