Entscheidungsvorlage - BA 6/0290/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter desBezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder derBezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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11.11.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3. i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO-NRW) werden der Stellvertreter/die Stellvertreterin bzw. die
Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem
Bezirksbürgermeister/der Bezirksbürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise
vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel
bekunden.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der
Gemeinde erfüllen werde. (…so wahr mir Gott helfe)“