Entscheidungsvorlage - BA 6/0290/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 Abs. 3. i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO-NRW) werden der Stellvertreter/die Stellvertreterin bzw. die

Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem

Bezirksbürgermeister/der Bezirksbürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften

Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise

vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel

bekunden.

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das

Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde. (…so wahr mir Gott helfe)


 

 

 

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