Entscheidungsvorlage - FB 60/0166/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für den Ausbau der Kreuzherrenstraße als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 60/110
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.06.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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●
Bereit
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für den Ausbau der Kreuzherrenstraße als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf.
Erläuterungen
Der in der Kreuzherrenstraße verlaufende Mischwasserkanal aus dem Jahr 1902 wurde im Jahr 2014 aufgrund seines schlechten baulichen Zustands erneuert. Der technische Abschreibungszeitraum von ca. 75 Jahren war zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich überschritten. Die Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NRW bezieht sich in diesem Fall auf den Anteil der Maßnahme, der der Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage dient.
Im Rahmen der Maßnahme wurden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert und die Oberfläche von
Hauskante zu Hauskante wiederhergestellt. Aufgrund paralleler Hochbautätigkeit im Bereich der ehemaligen RWTH-Institute konnte der Straßenbau im Jahr 2014 nur abschnittsweise ausgeführt werden. Erst 2019 konnte die verbleibende Straßenfläche vollständig ausgebaut werden.
Der endgültige Ausbau erfolgte niveaugleich als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der StVO. Dadurch wurde die Erschließungsanlage städtebaulich sowie verkehrstechnisch deutlich verbessert. Neben der Verbesserung der Sicherheit durch Schrittgeschwindigkeit wurde auch ein geordnetes Parken durch farbliche Markierung ermöglicht.
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) ist für verkehrsberuhigte Bereiche eine besondere Satzung erforderlich, in der u.a. die anrechenbare Breite sowie der Beitragssatz festgesetzt werden.
Für die Kreuzherrenstraße wurde die anrechenbare Breite auf 11,50 m (6,50 m Fahrbahn, je 2,50 m Gehweg) festgesetzt. Der beitragspflichtige Anteil am Aufwand beträgt für die Teileinrichtung „Mischfläche“ 70% und für die „Oberflächenentwässerung“ 75%.
Die Verwaltung empfiehlt, die beigefügte Satzung zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
|
x |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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625,2 kB
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