Kenntnisnahme - BA 4/0224/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Das bisherige Bezirksvertretungsmitglied Frau Eleonore Keller (SPD) ist am 02.05.2025 verstorben.

 

Gemäß §§ 45 Abs. 2, 46a Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolgerin die auf der Reserveliste benannte Bewerberin Frau Andrea Orthen, wohnhaft in 52076 Aachen, von der Wahlleiterin festgestellt.

 

Die Nachfolgerin erwirbt gemäß §§ 45 Abs. 6, 46a  Kommunalwahlgesetz die Mitgliedschaft in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, sobald die auf die Benachrichtigung durch die Wahlleiterin erfolgende Annahmeerklärung bei der Wahlleiterin eingeht.

 

Nach § 67 Abs Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW wird das neue Bezirksvertretungsmitglied vom Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

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