Entscheidungsvorlage - FB 11/0408/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


./.

 

In Vertretung

Annekathrin Grehling

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Vorgaben des § 65 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird die Oberbürgermeisterin von der/dem Vorsitzenden (ehrenamtliche/r Stellvertreter*in oder Altersvorsitzende/r) in der Sitzung des Rates vereidigt und in ihr Amt eingeführt.


 

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