Kenntnisnahme - AVV/0175/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterungen

 Finanzierungssituation zum Deutschlandticket

Die in Folge der 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes mögliche Verwendung nicht genutzter Bundesmittel aus 2023 bis Ende 2025 war ein wichtiger Zwischenschritt, um die kurzfristige Finanzierung des Deutschlandticket sicherzustellen. Eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung und dadurch Fortführung des Deutschlandticket über 2025 hinaus ist jedoch bisher gesetzlich nicht geregelt.

 

Die im Koalitionsvertrag festgelegte Preisstabilität bis 2029 soll Planungssicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer bieten und den Erfolg des Tickets langfristig sichern. Gleichzeitig betonen die Koalitionäre die Notwendigkeit, die Finanzierung des ÖPNV auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Finanzierungsbeitrag von Bund und Ländern soll künftig nach einem festen Schlüssel aufgeteilt werden. Bislang liefern sowohl Bund als auch Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro Zuschüsse. Genaue Angaben zur künftigen Finanzierung des Deutschlandtickets wurden im Koalitionsvertrag jedoch nicht gemacht.

 

Im Rahmen des NRW-Mobilitätsforums in Gelsenkirchen hat der neue Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am 8. Mai 2025 bekräftigt, dass das Deutschlandticket ab 2026 schnell abgesichert werden muss – sowohl finanziell als auch rechtlich. Minister Schnieder stellte heraus, dass spätestens im Oktober 2025 Klarheit über die operativen Umsetzungsschritte bestehen müsse. Um dies zu erreichen, müsse das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch vor dem Sommer 2025 abgeschlossen sein und in das Kabinett eingebracht werden und betonte, dass es wichtig sei, dass sich die Länder auf einen festen Verteilungsschlüssel für die Mittel verständigen, wobei er hervorhob, dass ohne das Engagement des Bundes und entsprechender Bundesmittel eine Einigung der Länder nicht zu erwarten sei.

 

Einnahmenaufteilung

Die Rahmenbedingungen für die Verteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket sind weiterhin sehr komplex und in Teilen noch ungeklärt. Unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, eine Vielzahl von Beteiligten auf Landes- und Bundesebene sowie technische und vertragliche Rahmenbedingungen erfordern ein hohes Maß an Abstimmung und Expertise. In dieser Situation zeigt sich der besondere Wert funktionierender Verbundstrukturen. Nordrhein-Westfalen ist mit seinen gewachsenen und etablierten Strukturen grundsätzlich gut aufgestellt, um dieser Komplexität zu begegnen. Die AVV-Verbundgesellschaft übernimmt in diesem Zusammenhang eine koordinierende, neutrale Rolle, um komplexe bundesweite Vorgaben in regionale Lösungen zu übersetzen. Sie vertritt die Interessen der Region in übergeordneten Gremien, sorgt für den Austausch zwischen den lokalen Verkehrsunternehmen und den überregionalen Partnern und gewährleistet, dass formale Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf rechtssichere Zahlungsabwicklung, Einnahmeaufteilung und Mittelweiterleitung – eingehalten werden.

 

Bundesweiter Einnahmenaufteilungsvertrag zum Deutschlandticket

Wie bereits in der vergangenen Sitzung erläutert, hat der Koordinierungsrat am 20.12.2024 und die Verkehrsministerkonferenz am 10.02.2025 den „Vertrag über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2“ beschlossen. Dieser bundesweite Vertrag ist die Grundlage der bundesweiten Einnahmeaufteilung der Stufe 2 im Jahr 2025.

 

Die AVV GmbH wurde im Rahmen der Sitzung des Unternehmensbeirates vom 28.05.2025 damit beauftragt, diesem Vertrag als Tariforganisation für die Verkehre im Bereich des Zweckverband Aachener Verkehrsverbund beizutreten. Die DB Regio AG beabsichtigt dem o.g. Vertrag bundesweit für alle Nettoverträge im SPNV selbst beizutreten.

 

Ein zentrales Thema für den Beitritt zur bundesweiten Einnahmenaufteilung beim Deutschlandticket ist die rechtssichere Abwicklung der Zahlungsflüsse. Ein Gutachten weist darauf hin, dass die Weiterleitung von Einnahmen durch eine Organisation als erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft gelten kann – mit unklaren rechtlichen Folgen. Um Risiken für die Region zu vermeiden, soll die Zahlungsabwicklung künftig über den Zweckverband AVV erfolgen. Dieser ist als öffentlich-rechtlicher Verband von solchen Genehmigungspflichten ausgenommen. Diese Lösung ist nicht nur rechtlich belastbar – sie ist auch ein Beispiel dafür, wie regionale Verbundstrukturen unter schwierigen bundespolitischen Rahmenbedingungen handlungsfähig bleiben. Der AVV agiert dabei nicht im Eigeninteresse, sondern als neutraler Vertreter der Region und der Verkehrsunternehmen.

 

Für die Einnahmenverteilung innerhalb Nordrhein-Westfalens wurde ein ergänzender Landesvertrag vorbereitet, der sich aktuell in der finalen Abstimmung befindet. Die Interessen der Partnerunternehmen flossen über die Verbundgesellschaft in den Abstimmungsprozess ein.

 

Einnahmensituation AVV

Im Februar 2025 wurden im AVV rund 154.000 Deutschlandtickets verkauft. Da im Januar zahlreiche Vorbestellungen aus Dezember 24 in den Daten erhalten waren, ist die Gesamtzahl im Vergleich zum Vormonat rückläufig. Besonders stark vertreten sind dabei das Deutschlandsemesterticket (ca. 40 % der Gesamtstückzahlen) und das Deutschlandticket Schule (ca. 30 % der Gesamtstückzahlen). Im Vergleich zum Dezember 2024 lässt sich festhalten, dass die Gesamtstückzahl um ca. 2 % gestiegen ist. Ein Rückgang im Hinblick auf die zum 01.01.2025 erfolgte Preiserhöhung des Deutschlandtickets ist daher bisher nicht zu verzeichnen. Eine fundierte Aussage über den Effekt der Preiserhöhung, lässt sich allerdings erst in den nächsten Monaten, nach Vorliegen einer umfassenderen Datenbasis, vornehmen.

 

Die Einnahmen aus dem klassischen AVV-Tarif gingen im Februar 2025 gegenüber April 2023 um 75 % zurück, während die Gesamteinnahmen inklusive Deutschlandticket um rund 12,1 % stiegen. Diese Entwicklung ist vor allem auf die Preisanpassung beim Deutschlandticket sowie gestiegene Einnahmen im Semesterticketbereich zurückzuführen. Letztere resultieren daraus, dass die bislang über das NRW-Semesterticket verteilten Einnahmen nun direkt über das Deutschlandticket den Verkehrsunternehmen im AVV zugeschieden werden.

 

Eine detaillierte Darstellung der Kennzahlen zum Deutschlandticket im AVV und Wechselwirkung mit dem AVV-Tarif ist der Anlage zu entnehmen.

 

Das landesweite Modell „Deutschlandticket Schule“ wird im Schuljahr 2024/2025 fortgeführt. Für das kommende Schuljahr 2025/2026 besteht eine Verlängerung unter Vorbehalt der Fortsetzung des Deutschlandtickets. Die Verbundgesellschaft hat mit den Partnerunternehmen bereits Abstimmungen zur weiteren Umsetzung vorgenommen.

 

Das Deutschland-Jobticket gewinnt weiter an Bedeutung: 246 Unternehmen bieten es aktuell an, davon 14 zusätzlich zu ihrem AVV-Jobticket. Eine Rabattregelung von 5 % ist bis Ende 2025 befristet; eine Verlängerung wird im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens angestrebt.

 

Das Deutschlandticket Sozial verzeichnet nach der Preiserhöhung auf 48 Euro verglichen mit Dezember 2024 einen Rückgang der Verkaufszahlen um ca. 5 %, während regionale Mobil-Tickets im AVV-Tarif weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Einnahmensicherung durch Erhöhung der digitalen Sicherheit

Mit dem Deutschlandticket wurde ein deutschlandweit gültiges Ticket eingeführt, das den Nahverkehr attraktiver und einfacher nutzbar macht. Gleichzeitig stellt es neue Anforderungen an die Sicherheit und Verlässlichkeit der digitalen Vertriebs- und Kontrollprozesse – insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor Missbrauch und die Sicherung der Einnahmen.

 

Im Gebiet des AVV ist der Vertrieb des Deutschlandtickets bei allen Verkehrsunternehmen seit dessen Einführung vollständig nach dem bundesweit gültigen Sicherheitsstandard umgesetzt – dem durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen entwickelten (((eTicket-Standard. Diese einheitliche Strategie wurde über Jahre hinweg durch die Verbundgesellschaft konsequent aufgebaut und ermöglicht es heute, auf einem starken Fundament weiterzuentwickeln. Die Verbundgesellschaft hat darauf aufbauend aus Verantwortung für die Region weitere Maßnahmen angestoßen, um die Sicherheit im digitalen Ticketvertrieb weiter zu erhöhen – auch im Hinblick auf neue Anforderungen, die sich auf Bundesebene abzeichnen. Dafür wurde bei der zuständigen Landesförderstelle von Go.Rheinland eine Unterstützung beantragt. Ziel ist es, auch künftig Missbrauchsmöglichkeiten vorzubeugen und die Einnahmen dauerhaft zu sichern. Die Verbundgesellschaft und Unternehmen im AVV setzen auf bewährte, gemeinsam getragene Standards und stärken die Region mit einem sicheren, modernen und digitalen Ticketvertrieb.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...