Kenntnisnahme - FB 68/0226/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 3. Fortschreibung, Entwurfsfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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10.07.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Bereit
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Erläuterungen
Laut § 8 ÖPNVG NRW ist Aachen als kreisfreie Stadt zur Aufstellung eines Nahverkehrsplan (NVP) aufgefordert. Am 20.01.2022 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen (FB61/0304/WP18). Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung sowie die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden Jahren.
Die Stadtverwaltung schreibt den Nahverkehrsplan in Eigenregie fort. Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Aufgabenträgern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen, der AVV GmbH und der ASEAG wurden wichtige Sachverhalte abgestimmt.
Inhalte
Der Nahverkehrsplan ist das Rahmenwerk für die Entwicklung des ÖPNV in Aachen und somit ein wesentlicher Bestandteil, um die Ziele der Stadt Aachen im Klimaschutz und im Bereich der Mobilität zu erreichen. Über die Funktion als Instrument zur Sicherstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge hinaus wird im NVP die bedarfsgerechte und zukunftsweisende Weichenstellungen für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrsangebots in Aachen formuliert.
Der Angebotsumfang soll schrittweise wachsen mit dem Ziel, in der gesamten Städteregion Aachen bis zu 30% mehr Fahrgäste zu gewinnen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die Qualität des ÖPNV hinsichtlich Betrieb, Infrastruktur und Angebot nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Das betrifft insbesondere die Kriterien Reisezeiten im ÖPNV, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort und Fahrgastinformation. Hierzu liefert die aktuelle 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen den strategischen und operativen Rahmen. Dieser ist in folgende neun Themenfelder – sogenannte Module – eingeteilt (siehe Anlagen 1-9):
- Rahmenbedingungen und Ziele
- Qualitätsanforderungen
- Bestandsanalyse ÖPNV-Angebot
- Zielkonzept ÖPNV-Netz
- Verknüpfung der Verkehrsangebote
- Information und Digitalisierung
- Barrierefreiheit
- Tarif und Vertrieb
- Finanzierung und Vergabe
Die Modularität wurde gewählt, um bei Bedarf die Themenfelder unabhängig voneinander fortschreiben zu können.
Die Schwerpunkte der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen sind
- Aktualisierte Bedienungs- und Beförderungsstandards sowie Fahrzeugstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr
- Neue Zielkonzepte
- Busbeschleunigungsmaßnahmen
- Infrastrukturmaßnahmen
Aufgrund der langen Laufzeit im ÖPNV, besteht das Zielkonzept aus zwei verschiedenen Zielnetzen mit unterschiedlichen Zeithorizonten: das Zielnetz 2028 und die Zielperspektive 2030+.
Im Zielnetz 2028 wird aufbauend auf Analysen der heutigen und zukünftigen Strukturen und des vorhandenen ÖPNV-Angebotes das Zielkonzept des Busliniennetzes für den Startpunkt der Neuvergabe der Linienverkehrsleistungen im Dezember 2027 detailliert beschrieben. Des Weiteren werden Busbeschleunigungsmaßnahmen zur Verringerung der Reisezeiten im Linienverkehr dargestellt und die Konzepte an Bushaltestellen, allen voran der barrierefreie Ausbau, erläutert. Ein Konzept für die Stärkung und den Ausbau von Verknüpfungspunkten und die Errichtung von Mobilstationen ist ebenso enthalten. Der Sachstand und die Entwicklung in den Handlungsfeldern Tarif, Vertrieb, Information und Kundenservice werden ebenso beschrieben wie das Thema Finanzierung und Vergabe. Das Zielkonzept 2028 bildet die Grundlage für die anschließende Vergabe des ÖPNV-Betriebs.
In der Zielperspektive 2030+ ist die strategische Entwicklung des ÖPNV beschrieben. Diese enthält einen Ausblick auf die weitere Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes für die weiteren Jahre und bildet daher die Rahmenbedingungen für den weiteren ÖPNV-Ausbau ab.
Beteiligungsverfahren
Nach § 9 Abs. 2 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sowie Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Diese gesetzlich vorgegebenen Abstimmungen finden aktuell statt.
Das Beteiligungskonzept im Rahmen der Fortschreibung sieht vor, die betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträger, den Zweckverband AVV sowie die weiteren in der Fachkommission ÖPNV vertretenen Institutionen zu beteiligen. Mit der politischen Beratung dieser Vorlage wird ab dem 03.07.2025 die Beteiligungsphase eingeleitet. Bis zum 31.07.2025 ist dann die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen zum Entwurf möglich. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung im weiteren Verfahren geprüft und fließen in die finale Version des Nahverkehrsplans ein.
Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden überschläglich im Modul Finanzierung aufgeführt. Konkrete Maßnahmen müssen im Rahmen der Detailplanung beraten und separat beschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Die Beratungsergebnisse aus den Gremien und die Stellungnahmen aus der offiziellen Beteiligung werden aufbereitet, geprüft und in den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen eingearbeitet. Die Verwaltung wird anschließend den überarbeiteten Entwurf dem Mobilitätsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Da der Ratsbeschluss der 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen spätestens im Herbst 2025 herbeigeführt sein muss, um die Termine im Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen einhalten zu können, ist die Beratung der Endfassung im Mobilitätsausschuss für den 04.09.2025 und die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 17.09.2025 geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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815,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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514,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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498,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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309 kB
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9
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(wie Dokument)
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337,1 kB
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