Entscheidungsvorlage - FB 02/0445/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären.

 

  1. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären.

 

  1. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären.

 

  1. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.
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Erläuterungen

Mit Ratsantrag vom 26.02.2025 beantragen die Fraktionen GRÜNE Fraktion, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Die Zukunft, Fraktion Die LINKE und FDP-Fraktion den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen zu prüfen und zu klären, wie die Anbindung der Region Aachen an das Rheinland gesichert werden kann. Die Verwaltung hat dazu verschiedene Gespräche mit der StädteRegion Aachen und dem Region Aachen Zweckverband geführt, die im nachfolgenden Verfahrensvorschlag gemündet sind.

 

Hintergrund:

Die MRR wurde im Jahr 2017 gegründet und ist mit dem Ziel angetreten, die Kräfte ihrer aktuell 35 Mitglieder zu bündeln, um das Rheinland im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb zu positionieren und die Region als Wohn-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten. Die Akteure wollen das Rheinland stärken und nach innen und außen vermarkten. Wesentliche Handlungsfelder sind Verkehr und Infrastruktur, Energie und Transformation sowie Profilierung und Identifikation. Die Stadt Aachen ist seit 2017 Gründungsmitglied der MRR.

 

In den letzten Jahren konnten diese Ziele u.a. durch häufige Wechsel in der Geschäftsführung und damit verbundene Neuausrichtungen des Vereins nicht bzw. kaum erreicht werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass sich die MRR in der aktuellen Organisationsstruktur als teilweise redundante Institution zu den Regionalmanagements entwickelt hat. Es stellt sich daher in den Gebietskörperschaften der Region Aachen die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Fortführung der eigenständigen Mitgliedschaft. In Abstimmung mit dem RAZV, den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Städteregion Aachen schlägt die Verwaltung daher das folgende Vorgehen vor:

 

  •                  Die Stadt Aachen erklärt fristgerecht bis zum 30.09.2025 ihren Austritt aus der MRR. Dieser wird zum Ablauf des Jahres wirksam.

 

  •                  Der RAZV prüft die Perspektive, als reguläres Mitglied in die MRR aufgenommen zu werden. In diesem Kontext sollte eine Neuausrichtung der Aufgabenstellung der MRR aktiv begleitet werden, um Doppelstrukturen (MRR/Regionalmanagements) und somit auch Kosten zu vermeiden.

 

Laut Satzung der MRR muss unter § 4 „Ende der Mitgliedschaft“ Punkt 2 der Austritt bis zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag i.H.v. derzeit 22.000 Euro wurde fristgerecht im Januar 2025 gezahlt. 

 

Rechtslage:

Die Mitgliedschaft in der MRR ist eine freiwillige Aufgabe.

Gemäß § 3 Punkt 4 und 5 der Vereinssatzung des Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) wird dem Region Aachen Zweckverband (RAZV) derzeit ein Gaststatus eingeräumt. Damit der RAZV als reguläres Mitglied in die MRR aufgenommen werden kann, müsste die Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung gemäß § 7 Punkt 2 geändert werden.

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 sind im Produkt 010203 „Repräsentation und Protokoll“ unter dem PSP-Element 4-010203-913-1 „Beiträge Metropolregion Rheinland“ 22.000 Euro für den Mitgliedbeitrag an die MRR eingeplant.

 

Sollte der RAZV als reguläres Mitglied aufgenommen werden, würde die Stadt Aachen den Mitgliedsbeitrag i.H.v. 22.000 Euro abzüglich einer ggf. erhöhten Verbandsumlage für den RAZV ab dem Haushaltsjahr 2026 einsparen.

 

Mit dem Austritt der Stadt Aachen aus der MRR würde der Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Punkt 3 der aktuellen Beitragsordnung der MRR auf die verbleibenden Mitglieder gleichmäßig aufgeteilt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 


Klimarelevanz:

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

Vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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