Kenntnisnahme - FB 11/0289/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 26.05.2025: Unterjährige Einrichtung von 3,5 VZÄ Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.06.2025
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Erläuterungen
Mit Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 26.05.2025 beantragt die Fraktion DIE Zukunft die Verwaltung zu beauftragen, unterjährig Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ im Bereich der Schulsozialarbeit einzurichten (Anlage 1).
Mit Ratsantrag vom 29.02.2024 beantragten die Fraktionen SPD und Bündnis 90 - Die Grünen (Nr. 421/18), die Konzeption der Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2012 weiterzuentwickeln. Weiterhin sollte auf dieser Basis ein Modell entwickelt werden, aus dem sich die aktuellen und zukünftigen Bedarfe der einzelnen Schulen und Schulformen transparent ableiten lassen.
FB 45 erarbeitete daraufhin gemeinsam mit FB 11 ein System zur Bemessung und Verteilung der Stellen im Bereich Schulsozialarbeit, das die folgenden Kriterien beinhaltet:
- Als Grundsockelbetrag an Schulsozialarbeit wird für alle städtischen Schulen ein Wert von 0,5 VZÄ gesetzt.
- Darüber hinaus bestehende Mehrbedarfe an Schulsozialarbeit werden anhand von zwei bzw. drei überprüfbaren und objektiven Kriterien abgeleitet:
- Anzahl der Schüler*innen (Werte aus dem Schulbericht A 2024, Quelle: IT.NRW)
- Schulsozialindex des Landes NRW (www.methoden.ruhr-uni-bochum.de/sozialindex)
- Anzahl der Schüler*innen ohne Abschluss (Werte aus dem Schulbericht B 2022, Quelle: IT.NRW).
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergab sich rechnerisch ein Gesamtstellenbedarf in Höhe von 47,5 VZÄ für Schulsozialarbeit und damit ein Mehrbedarf von 3,5 VZÄ gegenüber dem heutigen Status quo.
Das Bemessungssystem wurde dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in deren gemeinsamer Sitzung am 29.04.2025 vorgestellt (siehe Anlage 2, Vorlage KJA und ASW), woraufhin folgender Beschluss gefasst wurde:
- Der ASW und der KJA begrüßen die Konzeption zur Schulsozialarbeit und stimmen ihr zu. Das Konzept stelle die Grundlage der Schulsozialarbeit an Aachens Schulen dar.
- Der ASW und der KJA legen die vorgeschlagene Bemessungsgrundlage als Grundlage zur Ermittlung von Bedarfen für Schulsozialarbeit fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den berechneten Mehrbedarf von 3,5 VZÄ in den nächsten Stellenplan aufzunehmen.
Zu dem nunmehr vorliegenden Antrag der Fraktion DIE Zukunft auf unterjährige Einrichtung der Stellen noch im Stellenplan 2025 ist zu konstatieren, dass sich der errechnete Mehrbedarf konkret durch die Anwendung des vorgeschlagenen Bemessungssystems ergeben wird.
Nach Auffassung des FB 45 sollte dieses erstmalig im Schuljahr 2026/2027 angewendet werden.
Aus Sicht der Personal- und Organisationsverwaltung sollte diesem Ansatz und damit auch dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung gefolgt werden.
Die Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen wurde umgehend der o.g. Beschlussfassung folgend durch die Verwaltung für den Stellenplan 2026 angemeldet. Dies entspricht dem regulärem Verfahren, von dem nur in wenigen begründeten Fällen abgewichen wird, da sich bei unterjährigen Stelleneinrichtungen eine tatsächliche Belastung des laufenden Haushaltes ergibt.
Die Personalkosten werden daher regulär ab Schuljahresbeginn und damit ab 01.08.2026 berücksichtigt:
- 124.900 € für 2026,
- jeweils 299.600 € für die Folgejahre.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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160,1 kB
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