Entscheidungsvorlage - FB 68/0229/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in Abwägung aller             Aspekte die bisherige Verkehrsführung (Einfahrverbot aus Richtung Krauthausen mit Ausnahme des Radverkehrs) auch nach der Instandsetzung des Brückenbauwerks bestehen bleibt. 

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Anlass

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragstellerin und der Antragsteller aus Aachen-Brand um Prüfung von Maßnahmen, wie eine Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art in der Grachtstraße (zwischen Indeweg und dem         Ortsteil Krauthausen) dauerhaft zu unterbinden ist. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Bürgerforums am 25.03.2025 berichteten die Antragstellenden, dass die temporäre Sperrung im Jahr 2024, aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der                         Inde-Brücke, zu einem deutlichen Rückgang von illegaler Müllentsorgung, sowie überfahrenen Tieren im betroffenen Naturschutzgebiet geführt hat. Die Durchfahrt auf dieser Strecke war in der Vergangenheit häufig von Verkehrsteilnehmenden trotz eindeutiger Beschilderung missachtet worden, mit negativen Auswirkungen auf den sensiblen Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanzen. Nun hat sich gezeigt, dass es für die Verkehrsteilnehmer ausreichend Alternativen gibt, die ohne diese Abkürzung den gleichen Zweck erfüllen.

Vor diesem Hintergrund beschreiben die Antragstellenden die dauerhafte Sperrung der Grachtstraße für den motorisierten Verkehr als zukunftsweisenden Schritt zur Wahrung des Naturschutzes und zur Verbesserung der Lebensqualität im betroffenen Gebiet.

Im Rahmen des sehr sachlichen Austausches im Bürgerforum äußerten verschiedene Anwohner der Grachtstraße und             des Ortsteil Krauthausen ihre Meinungen zu einer Befahrbarkeit der Straße von Brand in Fahrtrichtung Krauthausen.  

 

Historie

Die Geschichte der Grachtstraße im Stadtteil Aachen-Brand ist seit der Eingemeindung der Gemeinde Brand in das Gebiet der Stadt Aachen am 01.01.1972 ein häufig diskutiertes Thema. Bereits kurz nach der Eingemeindung wurde die Straße am 16.11.1973 erstmals nach Aktenlage erwähnt. 

Im Laufe der Jahre wurden weitere Maßnahmen zur Verkehrsregelung bzw. - lenkung in der Grachtstraße wie folgt                diskutiert bzw. umgesetzt. Die Historie mit den wichtigsten Entscheidungen setzt sich wie folgt zusammen:

 

1973 - wurde die Brücke über die Inde für Lastkraftwagen, auf dem Weg zur Werkstatt für Behinderte auf dem Grundstück der Grünzig GmbH & Co KG, freigegeben

1974 - wurde die Geschwindigkeit auf Tempo 50 km/h herabgesetzt, da keine Gehwege vorhanden waren

1976 - wurden die Gefahrzeichen Vz. 136 (Achtung Kinder) vor der Einfahrt / Ausfahrt zur Werkstatt für Behinderte aufgestellt

1978 - wurde ein Antrag auf Sperrung der Grachtstraße wegen der ´Unzumutbarkeit des Umweges über die Trierer Straße für Bewohner von Krauthausen´ abgelehnt                

1982 - wurden Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten geäußert, die sich nach Messungen der Polizei nicht             bestätigt haben

1984 - wurde ein Antrag auf Einrichtung einer Einbahnstraße gestellt, der nicht mit einer Empfehlung für eine besondere Richtung versehen war

1985 - wurde die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h, aufgrund von Straßenschäden herabgesetzt

1987 - wurde die Grachtstraße als Einbahnstraße zwischen Indeweg und Krauthausener Straße bzw. Komericher Weg               ausgewiesen

1989 - eine Initiative von 142 Krauthausener Bürgern fordert in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten                       Antwerpes die Wiederherstellung der Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen.

1991 - Sperrung der Grachtstraße für den Kraftfahrzeugverkehr als Versuch für die Dauer von 6 Monaten                             (durch Beschluss der BV Brand vom 22.05.1991) 

1992 - Einbahnregelung zwischen Brand und Krauthausen wird beibehalten                                                                    (durch Beschluss der BV Brand vom 08.07.1992)

1999 - Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung zwischen Krauthausen und Brand

2005 - Bürgerbeschwerden über zu schnelles Fahren im Bereich Indetal

2009 - Bürgerantrag zur Sperrung der Grachtstraße zwischen Indeweg und Komericher Weg.                Beratung in der Sitzung am 22.04.2009 (durch Beschluss der BV Brand wird eine Sperrung abgelehnt)

2009 - Antrag der CDU-Fraktion in der BV Brand zur Durchführung einer Fahrbahnsanierung                                                    (durch Beschluss der BV Brand vom 26.08.2009 wird beschlossen, die Fahrbahndecke so herzustellen, dass der                         Versichersicherungspflicht genüge getan wird und zugleich geschwindigkeitshemmende Mittel eingesetzt werden)

2011 - Erneuerung der Fahrbahndecke durch den Aachener Stadtbetrieb nach einer Baumaßnahme der STAWAG

2018 - Diskussionen zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h auf Tempo 50 km/h nach einer                    Fahrbahnerneuerung

2019 - Bürgerantrag zur Sperrung der Grachtstraße zwischen Indeweg und den Feldwegen vor Krauthausen im                            Bürgerforum

2020 - Beratungen in der BV Brand zur Prüfung von baulichen Maßnahmen an der Grachtstraße

2024 - Sperrung der Grachtstraße für den Kfz-Verkehr wegen der Beschädigung der Brücke über die Inde

 

Heutige Situation

Die Grachtstraße ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Stadtteil Aachen-Brand und dem zugehörigen Ortsteil Krauthausen, die im Abschnitt zwischen dem Indeweg und der Ortslage Krauthausen bzw. dem Komericher Weg als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Für den Radverkehr ist die Grachtstraße in beide Fahrtrichtungen freigegeben. Von Krauthausen,     in Fahrtrichtung Brand, wurde ein Verbot der Einfahrt in die Grachtstraße durch Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr angeordnet.

Seit dem 17.04.2024 ist die Grachtstraße wegen eines Schadens im Bereich des Brückenbauwerks über die Inde für den motorisierten Verkehr voll gesperrt. Durch den Aachener Stadtbetrieb wurden daher jeweils aus beiden Fahrtrichtungen jeweils 3 Sperrpfosten am Brückenbauwerk aufgestellt, um eine Überfahrt für motorisierte Fahrzeuge zu unterbinden.

Aus Fahrtrichtung Brand kommend ist die Grachtstraße derzeit mit dem Verkehrszeichen 357-50 (für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) ausgewiesen, so das motorisierte Kraftfahrzeuge zurzeit die Straße nicht durchgängig befahren können. Derzeit besteht in der Grachtstraße innerhalb der geschlossenen Ortschaft Aachen-Brand und weiter                 gehend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Verkehrsrechtliche Situation

Nach § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus                Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Da öffentliche Straßen für den allgemeinen Kfz-Verkehr gewidmet und hierfür gebaut worden sind, dürfen Verkehrsbeschränkungen auf ihnen nur ausgesprochen werden, wenn die Beibehaltung der jetzigen verkehrlichen Nutzung nicht weiter hinnehmbar ist. Die Polizei hat in dem in Rede stehenden Straßenstück vom 01.01.2022 bis zum 23.01.2025 keinen einzigen Unfall aufgenommen. Der letzte aufgenommene Unfall ereignete sich in diesem Bereich am 31.05.2018. Das Unfallbild gibt also keine Erkenntnis, wonach der Kraftfahrzeugverkehr in diesem Straßenzug nicht zu vertreten ist, und rechtfertigt deshalb keine verkehrsbeschränkenden Maßnahmen aus Sicht der Straßenverkehrsordnung.

 

Sperrung aus Gründen des Landschaftsschutzes

Aus Gründen des Naturschutzes sind Straßen ein wesentlicher Faktor für die zunehmende Zerschneidung und Fragmentierung des Freiraumes und damit der Lebensräume geschützter Tierarten. Für eine ganze Reihe von Tierarten – wie den im Naturschutzgebiet Indetal vorkommenden streng geschützten Biber oder die streng geschützte Wildkatze zählt der Straßenverkehr zu den Haupttodesursachen. Rehe, Wildschweine oder Füchse sterben jedes Jahr zu tausenden auf Deutschlands Straßen. Amphibienpopulationen, deren Lebensraum durch Straßen zerschnitten wird, werden insbesondere zur Zeit der Hin- und Rückwanderung zu bzw. von ihren Laichgewässern durch den motorisierten Verkehr in ihrem Bestand bedroht.

Störungssensible Tierarten halten aufgrund der Lärmemissionen des Straßenverkehrs in Abhängigkeit vom Verkehrs-      aufkommen mehr oder weniger große Abstände zu Straßen, was für die betreffenden Arten zu Lebensraumverlusten führt.

Doch auch ohne Verkehr stellen Straßen insbesondere für nicht flugfähige Kleintiere ein nur schwer überwindbares Hindernis dar und tragen somit zur Verinselung von Populationen entscheidend bei.

 

Aus den genannten Gründen befürwortet die untere Naturschutzbehörde grundsätzlich, den weiteren Ausbau des Straßennetzes zu begrenzen und vorhandene Straßen durch geeignete Querungshilfen (z. B. Amphibienleitsysteme, Unterführungen oder Grünbrücken) für Tiere passierbarer zu machen. Eine dauerhafte Sperrung der Grachtstraße für den motorisierten Verkehr ist aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde aus nachfolgenden Gründen jedoch nicht zwingend erforderlich:

Die Grachtstraße wird in erster Linie von Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteils Krauthausen als Nebenstrecke genutzt. Aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens besteht für Tiere, welche die Straße queren, lediglich ein minimales            Tötungsrisiko. Der unteren Naturschutzbehörde liegen bis dato keinerlei Informationen oder Hinweise über verkehrs-                bedingte Todfunde auf der Grachtstraße vor.

Für störsensible Arten stellt die Naherholungsnutzung des Naturschutzgebietes Indetal - insbesondere durch Hundespaziergängerinnen und -spaziergänger - ein gravierenderes Problem dar als das Verkehrsaufkommen auf der Grachtstraße.

Es ist ferner davon auszugehen, dass der Straßenkörper auch bei einer dauerhaften Sperrung nicht zurückgebaut würde, insofern bliebe die Barrierewirkung auf Kleintiere auch weiterhin bestehen.

 

Für die Grachtstraße besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Diese niedrige zulässige Höchst-

geschwindigkeit trägt sowohl zu einer Senkung des Tötungsrisikos als auch zu einer Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmemissionen bei.  Eine dauerhafte Sperrung der Grachtstraße hätte darüber hinaus zur Folge, dass die Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen im Naturschutzgebiet Indetal erschwert würde.

 

 

Aufgrund der Diskussion zur Grachtstraße hat sich auch ein u.a. an der Grachtstraße ansässiges Bauunternehmen an die Verwaltung und die Bezirksvertretung Brand gewandt. Für das Unternehmen ist es unabdingbar, dass die redundante Anbindung für Pkw und Nutzfahrzeuge über die Grachtstraße erhalten bleibt, da die Zufahrt von der Trierer Straße über den Indeweg teils nur eingeschränkt möglich ist. Auch bei einer evt. einsetzenden Hochwassersituation ist und bleibt die Grachtstraße, somit die einzige Zuwegung u.a. für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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0

0

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Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

  

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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