Kenntnisnahme - FB 68/0235/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterungen

 

 Anlass

In einem gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 02.03.2023 wird die Verwaltung aufgefordert, folgende Straßenzüge als erste Fahrradstraßen in Richterich auszuweisen (siehe Anlage 1):

A)     Amstelbachstraße und Dellstraße (zwischen Amstelbachstraße und Banker-Feld-Straße)

B)     Landgraben, Elsenborn und Parkstraße (jeweils teilweise, s. Antrag)

Zur Begründung wird angeführt, dass die Amstelbachstraße eine wichtige Radverbindung zwischen Alt-Richterich und den Geschäften am Roder Weg sowie dem Markt und dem Bezirksamt darstellt. Die Dellstraße bildet zudem eine bevorzugte, stark von Pendlerverkehr genutzte Radroute zwischen Kohlscheid/Bank und Aachen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Straßen Landgraben, Elsenborn und Parkstraße bereits heute von Radfahrenden genutzt werden, um die Roermonder Straße auf dem Weg zwischen Aachen und Richterich/Herzogenrath zu umgehen.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraßen sollen die genannten Strecken sicherer und attraktiver für den Radverkehr werden. Es wird betont, dass der Kfz-Verkehr (insbesondere der Anliegerverkehr) dadurch nicht beeinträchtigt werden und die bestehende Parksituation erhalten bleiben soll.

Im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN vom 26.03.2025 wird nach dem Bearbeitungsstand des Antrags gefragt (s. Anlage 2).

Erste fachliche Einschätzung

Für eine fachliche Bewertung der beantragten Fahrradstraßen ist eine Einordnung in das gesamtstädtische Radverkehrsnetz erforderlich. Fahrradstraßen sollen insbesondere der Bündelung des Radverkehrs auf Hauptrouten dienen.

Im Jahr 2024 wurde für die Stadt Aachen ein Radhauptnetz beschlossen (vgl. Vorlage FB 61/0701/WP18), das als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Radinfrastruktur dient. Die im Antrag genannten Straßenzüge stellen keine Verbindungen des Radhauptnetzes dar. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Radhauptnetz als stadtweites Konzept entwickelt wurde; lokal bedeutsame Radverkehrsbeziehungen auf Stadtteilebene (sogenannte Stadtteilnetze) sind darin bislang nicht enthalten.

Die Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen erfolgt auf Basis des 2018 beschlossenen Gestaltungsstandards (vgl. Vorlage FB 61/0915/WP17). Dieser regelt unter anderem die Beschilderung, Markierung sowie die notwendigen Mindestbreiten von Fahrradstraßen.

Nach erster Einschätzung ist eine unveränderte Beibehaltung der Parksituation (wie im Antrag gewünscht) unter Einhaltung der festgelegten Standards in den benannten Straßenabschnitten nicht in allen Fällen umsetzbar. Entsprechend der beschlossenen Zielvorgaben des Radentscheides sind zudem alle Radverkehrsanlagen (und somit auch Fahrradstraßen) vollflächig rot einzufärben.

Weiteres Vorgehen

Aufgrund personeller Veränderungen in der zuständigen Fachabteilung konnte die Prüfung des Antrags bislang nicht abgeschlossen werden. Die benannten Straßenzüge können grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung des Radnetzes darstellen. Ob eine Ausweisung als Fahrradstraße im Sinne der Zielsetzungen zweckmäßig ist – insbesondere auch mit Blick auf die Gestaltung und die Parksituation – bedarf einer vertieften Prüfung. Dies soll zur weiteren Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...