Entscheidungsvorlage - FB 45/0805/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass von 25% der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten im Zuge von COVID-19 für die Monate November und Dezember 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.11.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Bereich der Betreuung von Kindern in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte in der Stadt Aachen hat der Rat der Stadt Aachen aufgrund der Schließungen und Betreuungseinschränkungen bereits für die Monate April bis August den (Teil-) Erlass von Elternbeiträgen beschlossen.
Nachdem die Kindertagesstätten im August 2020 wieder zu einem Regelbetrieb übergangen sind, hat sich die Betreuungssituation, sicherlich auch aufgrund der abschwächenden Infektionsentwicklung, entspannt, sodass die gebuchten Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten in der Regel trotz der weiterhin angespannten Personalsituation gewährleistet werden konnten.
Zwischenzeitlich ist wieder eine deutliche Verschärfung der Situation festzustellen.
Aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens kommt es vermehrt zu Quarantänemaßnahmen von Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätten. Darüber hinaus führt die saisonale Erkältungs-/Grippeentwicklung zu vermehrten krankheitsbedingten oder symptomprophylaktischen Ausfällen. Dies führt in der Gesamtheit und in Kombination mit der ohnehin angespannten Personalsituation immer wieder dazu, dass Minimalstandards in den Kindertagesstätten nicht mehr in Gänze gewährleistet werden können. Folglich müssen Gruppen zusammengelegt oder eine Absenkung der Betreuungszeiten vorgenommen werden. Immer wieder können Betreuungen letztlich nur dank eines zusätzlichen freiwilligen Engagements und Verständnis der Eltern sichergestellt werden, indem Kinder kurzfristig früher abgeholt oder eine andere Betreuung organisiert werden kann.
Weiterhin sind einzelne Gruppen oder gar ganze Kindertageseinrichtungen direkt von Quarantänemaßnahmen betroffen, sodass die Kinder nicht in der Kindertagesstätte betreut werden können.
Die Entwicklung ist genauso dynamisch wie das aktuelle Infektionsgeschehen und erfordert jeden Tag eine einrichtungsscharfe Bewertung der Situation vor Ort und ggfs. Einschränkungen des Angebotes.
Losgelöst von Ausfall oder Einschränkung der tatsächlichen Betreuung stellt dies Eltern, die Mitarbeiter*Innen in den Kindertageseinrichtungen und letztlich das Gesamtsystem vor große Herausforderungen.
An dieser Stelle möchte die Verwaltung sowohl das Engagement der Eltern als auch der Mitarbeiter*innen aller Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen bei der Bewältigung der Situation herausheben.
Um der in Folge der COVID-19 Pandemie entstehenden v. g. Einschränkungen den Eltern gegenüber Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, die für die Monate November und Dezember 2020 fälligen Elternbeiträge um 25% zu erlassen. Technisch umgesetzt würde dies durch einen 50%igen Erlass der Elternbeiträge im Monat Dezember 2020 für die Betreuung von Kindern in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen.
Für die Bereiche der Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind v. g. Einschränkungen nur sehr vereinzelt bis gar nicht festzustellen, sodass für diese Bereiche aktuell kein Erlass der Beiträge geboten erscheint.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Erlass der Elternbeiträge um 25% für den Bereich Kindertagesstätten für die Monate November und Dezember 2020 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:
Elternbeitrag Kita (November 2020): rd. 198.300 €
Elternbeitrag Kita (Dezember 2020): rd. 198.300 €
Summe: rd. 396.600 €
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) 4-060101-901-9, SK 43210000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag* | 1)6.256.183 | 5.859.583 | 24.510.000 | 24.510.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 6.256.183 | 5.859.5830 | 28.860.000 | 28.860.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -396.600 | 0 |
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| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Der Ansatz 2020 berücksichtigt die bereits beschlossenen Elternbeitragsausfälle für die Monate April bis August 2020.