Entscheidungsvorlage - FB 68/0239/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straße, die Hohenstaufenallee aus der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) gemäß Anlage 2 herauszunehmen.

 

 

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Erläuterungen

Sachstand

Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) wurde gemäß Anlage 1 in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.11.2022, dem Mobilitätsausschuss am 01.12.2022 und dem Rat der Stadt Aachen am 14.12.2022 beschlossen. Die Umsetzung der Zone „U“ erfolgte im zweiten Quartal 2024 und startete am 15.07.2024.

 

Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ wurde eine Bewirtschaftung der Parkstände eingeführt. Seitdem muss während der Bedienzeiten Montag - Freitag von 9 bis 19 Uhr und Samstag von 9 bis 14 Uhr für das Abstellen eines Fahrzeugs ein Parkschein gelöst oder ein Bewohnerparkausweis vorgelegt werden.

Darüber hinaus wurde mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ das nicht angeordnete Gehwegparken in allen Straßenabschnitten innerhalb der Zone unterbunden. Ebenso wurde das Parken zwischen Baumstandorten in der oberen Limburger Straße auf die Fahrbahn gelegt. Mit diesen Neuordnungen sind eine große Anzahl an Parkstände entfallen. Um den Bewohner*innen Ausweichmöglichkeiten zum Parken anzubieten, wurde der anbaufreie Straßenabschnitt der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring in die Bewohnerparkzone integriert.

 

Diese neuen Regelungen haben im letzten Jahr ein verändertes Parkverhalten sowohl der Bewohner*innen als auch der Besucher*innen in der Zone U ausgelöst. Insbesondere Arbeitnehmende und Dauerparkende, die vorher ihre Fahrzeuge zielortnah – in der Zone – abgestellt haben, nutzen nun vermehrt die kostenfreien Parkstände in dem angrenzenden Bereich in Richtung Hermann-Löns-Allee. Dadurch steigt die Parkraumnachfrage und -auslastung auf dem Parkplatz Hermann-Löns-Allee und in den angrenzenden, nicht bewirtschafteten Bereichen stark an. Im Gegensatz dazu kamen von den Bewohner*innen die Hinweise, dass die Hohenstaufenallee keine wirkliche Alternative zum Wegfall der wohnungsnahen Parkstände ist. Deshalb ist es augenscheinlich so, dass die Hohenstaufenallee während der Bedienzeiten häufig freie Kapazitäten aufweist.

Dieses Missverhältnis führt bei den Arbeitnehmenden und Besuchenden zu deutlichem Unmut und Unverständnis hinsichtlich der Bewirtschaftung der Hohenstaufenallee. Diese Situation nimmt die Verwaltung wahr und arbeitet daher mit dieser Vorlage an einer kurzfristigen Lösung.

 

In der Regel wird ca. ein Jahr nach der Einführung einer neuen Zone eine erneute Erhebung der Parkraumauslastung durchgeführt und darauf aufbauend die individuellen Festsetzungen, wie Höchstparkdauer, Zonengrenze, Tagesticket etc. der Zone überprüft.  Die Erhebung ist vor den Sommerferien geplant und die Ergebnisse werden nach der Sommerpause in den Gremien vorgestellt.

 

Im Hinblick auf die angespannte Parkraumsituation in Verbindung mit der augenscheinlichen Auslastung der Hohenstaufenallee ist in einem ersten Schritt eine vorgezogene kleinräumige Anpassung der Zonengrenze möglich. Eine abschließende Beurteilung der Parkraumauslastung in der Zone „U“ sowie eine Verstetigung der Zonengrenze im Bereich der Hohenstaufenallee erfolgt nach der umfassenden Evaluation der Zone „U“ sowie den angrenzenden Straßen am Hangeweiher.

 

Planung angepasste Zonengrenze

Die neue Zonengrenze „U“ wird im Bereich der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring auf die Straßenmitte gelegt (siehe Anlage 2). Die südliche Hohenstaufenallee ist in diesem Bereich anbaufrei und es gibt dort keine Bewohner*innen. Die Parkstände auf dieser Straßenseite sollen aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden.

Auf der nördlichen Straßenseite zwischen Klemensstraße und Amsterdamer Ring befinden sich Mehrfamilienhäuser. Zudem sollen die Bewohner*innen der südlichen Limburger Straße, die ebenfalls der Zone „U“ zugewiesen sind und keine Parkstände vor der Tür haben, weiterhin wohnungsnah ihre Fahrzeuge abstellen können.

Deshalb bleiben die Parkstände der nördlichen Straßenseite der Zone „U“ zugeordnet. Für die Parkstände kann, wie in der gesamten Parkzone „U“ ein vergünstigtes Tagesticket von 8 € pro Tag gezogen werden. Mit vorliegen der Parkraumerhebung kann eine vertiefte Analyse dieses Bereichs erfolgen, sodass weitere Anpassungen möglich sind.

 

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt die anbaufreie, südliche Straßenseite der Hohenstaufenallee zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring aus der Bewohnerparkzone „U“ (siehe Anlage 2) herauszunehmen. Dazu werden die drei Zusatzzeichen der Parkstandsbeschilderung entfernt. Weitere Anpassungen, wie das Entfernen des Parkscheinautomaten erfolgt erst mit der finalen Evaluierung der Parkzone.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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