Entscheidungsvorlage - FB 20/0361/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Hauptausschuss

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Gründung einer Infrastruktureinheit (IE) als Ausgangspunkt zur Realisierung einer Straßenbahnverbindung zwischen dem Gebiet der Stadt Aachen und dem Gebiet der Stadt Baesweiler (aktueller Stand) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Beschlussfassung zur Gründung und zum weiteren Verfahren wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Rat der Stadt

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Gründung einer lnfrastruktureinheit (IE) als Ausgangspunkt zur Realisierung einer Straßenbahn-verbindung zwischen dem Gebiet der Stadt Aachen unddem Gebiet der Stadt Baesweiler (aktueller Stand) zur Kenntnis.

Zur Gründung der Infrastruktureinheit in Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH) fasst er im Einzelnen folgende Beschlüsse:

 

1) Der Rat beschließt die Gründung der „Regiotram Aachen lnfrastrukturgesellschaft mbH“ (IE) und stimmt dem damit einhergehenden Erwerb von 50 % der Geschäftsanteile im Wert von 12.500 € zu.

 

2) Der Rat stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags (GV) der IE zu, der im Vorfeld von der Städteregion Aachen mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt wurde.

 

3) Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderungen des Gesellschafts-vertragsentwurfs, die sich zwingend aus der Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde oder dem Registergericht ergeben, gelten als mitbeschlossen. Darüber hinaus gehende Änderungen, die sich z.B. aus der Abstimmung mit den Mitgesellschaftern ergeben, sind von der Verwaltung einzuarbeiten und dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4) Die Verwaltung hat mit den beteiligten Gebietskörperschaften die erforderlichen Unterlagen wie Konsortialvereinbarung und Wirtschaftsplanung abzustimmen, vorzubereiten und dem Rat vor der Leistung von Gesellschaftereinlagen in die IE zur Beschlussfassung vorzulegen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist die später vom Rat zu beschließende Konsortialvereinbarung, die wesentliche Regelungen zur Finanzierung und Finanzierungsaufteilung enthalten wird, der Bezirksregierung vor Unterzeichnung und damit verbundener Rechtskraft anzuzeigen.

 

Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt

 

- korrespondierender Beschlüsse der späteren Mitgesellschafter und

- dem positiven Abschluss des aufsichtsbehördlichen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln gem. § 115 Abs.1 lit a) GO NRW.

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Erläuterungen

 

Die Idee, durch die Realisierung einer schienengebundenen Vernetzung der Kommunen Baesweiler, Alsdorf, Würselen und Aachen einen zentralen Baustein des künftigen Verkehrsangebotes der Region als komfortable, leistungsfähige und umweltfreundliche Mobilitätsalternative abzubilden, wurde ab 2017 in die politische Diskussion eingebracht mit dem Ziel eines attraktiven ÖPNV für Pendler und andere Reisende, der die Straßen bestmöglich vom mobilisierten Individualverkehr entlastet.     

Ein Beschluss des Mobilitätsausschusses der Stadt Aachen erfolgte in seiner Sitzung vom 13.12.2018 (Vgl. Vorlage FB61_1096_WP17). Anschließend wurde die Projektkoordination Anfang 2019 auf die AVV GmbH übertragen.

Seit 2020 wurde unter Koordinierung der AVV GmbH eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zu dem Vorhaben durchgeführt, welche im Sommer 2023 abgeschlossen werden konnte und deren Schlussbericht auf der Regiotram -Projektwebseite veröffentlicht wurde.

Im Ergebnis haben im September und Oktober 2023 die am Projekt beteiligten Gebietskörperschaften in ihren Gremien einstimmig den Einstieg in die Vorplanung auf Basis der Variante 5 (Führung via Alsdorf Anna-Park und durch das Alsdorfer Zentrum) beschlossen.

Die Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen erfolgte am 14.09.2023. Die Projektkoordination liegt bislang weiterhin bei der AVV GmbH.

Für die Planungskosten der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI) wurde diesbezüglich bereits im Jahr 2020 eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Nach zwischenzeitlicher Einbindung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) konnte in Abstimmung mit dem MUNV und dem BAFA eine Förderung der anstehenden Planungsphase der Regiotram erreicht werden wie folgt:

-              70%-Förderung durch den Bund/BAFA.

-              Ko-Finanzierung durch das Land in Höhe von 20%.

Aufgrund umfangreicher Verzögerungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses für die Förderung hat sich auch der Einstieg in die Planung verzögert, seit dem 23.08.2024 liegen nunmehr die Förderbescheide von Bund und Land über zusammen 5,5 Mio. Euro vor. Zur Finanzierung der Planung über die Vorplanung hinaus werden zudem bereits Gespräche mit dem Ministerium für Umwelt Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.

Vorplanung (anstehende Planungsphase)

Die Ausschreibung der Planungsleistungen der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI) erfolgte durch die AVV GmbH im Rahmen eines zweistufigen, EU-weiten Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb). Dieses wurde vergaberechtlich durch die Vergabestelle der Stadt Aachen betreut. Nach der Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge wurden vier Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert und daraufhin Verhandlungsgespräche geführt. Mit der Erteilung des Zuschlags wird am 16. Juni 2025 gerechnet.

Schaffung einer Projekt- und Finanzierungstruktur für die nachfolgenden Planungsphasen

Da für die weitere Umsetzung des Projekts (spätestens in den Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI) Organisationsstrukturen und Personalkapazitäten geschaffen werden sollen, die allein die Regiotram zum Inhalt haben, ist vorgesehen, hierfür zeitnah eine rechtlich selbstständige Organisationseinheit zu gründen. Die Abstimmung mit den hierzu angefragten Beratern BBG und Partner (AVV) und EY (Stadt) führt zur Gründung einer Kapitalgesellschaft „GmbH“ außerhalb des steuerlichen Querverbunds. Die Abstimmung zur Gründung der IE erfolgte am 07.04.2025 im Lenkungskreis Regiotram mit den Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Gebietskörperschaften.

Nach dem Verständnis der Beteiligten ist die lnfrastruktureinheit als Kapitalgesellschaft in rein kommunaler Hand zu gründen, um eine Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB Abs. 5 zu ermöglichen. Gesellschafter sollen, in Entsprechung der Streckenplanung, die Stadt und Städteregion Aachen sowie die Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen werden.

Die avisierte Verteilung des Stammkapitals an der Gesellschaft stellt sich nach Abstimmung im Gesellschafterkreis wie folgt dar:

GeselIschafter

Stammkapital in Euro

in%

Stadt Aachen

12.500,00

50,00

Stadt Alsdorf

3.333,00

13,33

Stadt Baesweiler

3.333,00

13,33

Stadt Würselen

3.333,00

13,33

Städteregion Aachen

2.501,00

   10,00*

*gerundet 

Die Gründung der Gesellschaft stellt für die Professionalisierung des Projekts einen wichtigen Meilenstein dar und sichert die Rahmenbedingungen für eine zügige und zielgerichtete Umsetzung der nächsten Projektschritte.

Die von der Gesellschaft perspektivisch zu realisierenden Gesamtbaukosten betragen nach derzeitigen Schätzungen ca. 330 Mio. Euro. Die Umsetzung des Investitionsvorhabens erfolgt, wie zwischen den Gesellschaftern vereinbart, unter dem Vorbehalt einer Förderung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit Landes- und Bundesmitteln unter Anwendung von § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags wie mit der Bezirksregierung abgestimmt. Die Finanzierung der von der Gesellschaft zu schaffenden Infrastruktur soll bezüglich der Eigenanteile dabei gemeindescharf (verursachergerecht) abgerechnet werden, sodass jede Kommune für die Investitionen auf ihrem Gebiet aufkommt. Die derzeitigen Plandaten für die voraussichtlichen Investitionen i.V.m. den Betriebsleistungsanteilen lauten wie folgt:

 

Von dieser Finanzierungsregelung, dass jede Kommune die auf ihrem Gebiet zu tätigenden Investitionen finanziert, sollen die notwendigen Bestandteile der Infrastruktur ausgenommen werden, die zwar auf dem Gebiet eines Aufgabenträgers / Gesellschafters liegen, aber von übergeordneter Bedeutung für alle Gesellschafter sind:

- der Betriebshof für die Straßenbahnfahrzeuge und

- die für die Konzeption der Regiotram wichtige Anbindung an die Euregiobahn in  Alsdorf (Anna-Park).

Die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft sollen lt. Abstimmung in der Lenkungsgruppe und erfolgter Umsetzung im Gesellschaftsvertrag im Verhältnis der Gesellschafteranteile aufgeteilt werden, so dass 50 % auf die Stadt entfallen und 50 % auf Städteregion und städteregionale Kommunen.

Die genauen Regelungen zur Finanzierung, sowie der Förderungsvorbehalt, sollen in einer Konsortialvereinbarung vereinbart werden, die noch zu erarbeiten ist. Grundlage für den Abstimmungsprozess soll eine von BBG und Partner im Auftrag vom AVV zu erarbeitende Entwurfsfassung sein.

Die Ausstattung der Gesellschaft mit den erforderlichen liquiden Mitteln soll dabei aufgrund der zu realisierenden Investitionen vornehmlich über (investive) Kapitaleinlagen der Gesellschafter in die IE erfolgen.

Die Mittelbereitstellung durch die Gesellschafter in Form von Einlagen in die IE werden erst nach der Gesellschaftsgründung benötigt und können, je nach Planbedarf, auch in Teilraten geleistet werden. Dieser Finanzbedarf wird erst in 2026 erwartet. Die Höhe der Einzahlungen wird sich aus dem Regelungsinhalt der künftigen Konsortialvereinbarung ergeben. Im Anzeigeverfahren einer Gesellschaftsgründung prüft die Bezirksregierung Köln im Rahmen von § 108 Abs. 1 Ziff. 4 GO NRW als Gründungsvoraussetzung u.a., ob „die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit steht…“. Für diese Prüfung ist die noch nicht vorhandene Konsortialvereinbarung erforderlich, so dass die Bezirksregierung – als Entgegenkommen gegenüber den beteiligten Gebietskörperschaften - i.S.d. Gesetzes eine spätere Gremienbeschlussfassung zum Konsortialvertrag mit einem daran anschließenden Anzeigeverfahren vor Rechtskraft (Unterzeichnung) zur Bedingung macht. Nur in Verbindung mit den darzustellenden haushalterischen Belastungen (WPl/Konsortialvereinbarung) kann sie ihrem gesetzlichen Prüfauftrag nachkommen.

In § 10 Abs. 5 GV ist für Gesellschafterbeschlüsse eine qualifizierte Mehrheit von 75% der Stimmen festgelegt. Da die Stadt über 50% der Gesellschafteranteile verfügt, sind Entscheidungen gegen eine städtische Entscheidung nicht möglich.

Für Regelungen zur Besetzung der Position der Geschäftsführung (§10 Abs.3 Ziff. 6 GV) sowie zu wesentlichen „Vorgaben für die Straßenbahninfrastruktur“ (§ 10 Abs. 3 Ziff. 13 GV) bedarf es einstimmiger Gesellschafterbeschlüsse.

Der Beschluss zur Gesellschaftsgründung noch ohne Konsortialvereinbarung und Wirtschaftsplan wurde von den HVB in der Lenkungsgruppe am 07.04.2025 empfohlen, um wegen der Sommerpause und anschließender Kommunalwahl eine Beschlussfassung im laufenden Jahr 2025 sicherzustellen.

 

Projektausblick

Die Kommunikation mit der Bürgerschaft und den Stakeholdern soll fortgeführt und im Laufe des Planungsprozesses weiter intensiviert werden. Eine Infoveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für Anfang Dezember 2025 vorgesehen.

In der Zwischenzeit wird vor allem über die sozialen Medien sowie die Internetpräsenz des Projektes weiter informiert. Auch im weiteren Verlauf der Planung im Jahr 2026 wird begleitende Öffentlichkeitsarbeit mit weiteren Veranstaltungen (z.B.· Planungswerkstätten mit der Bürgerschaft) in Anhängigkeit vom Projektfortschritt geplant.

Zwecks Realisierung eines Regiotram-Astes nach Würselen-Merzbrück wird derzeit - parallel zur Vorplanung der Stammstrecke Aachen - Baesweiler, auch in die Vorplanung  (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI) für den Ast von Würselen Zentrum zum Forschungsflugplatz Würselen-Aachen eingestiegen. Ebenfalls wird auf Wunsch des Kreises Heinsberg und der Stadt Übach-Palenberg über die AVV GmbH das Potenzial einer Verlängerung der Regiotram über Baesweiler hinaus bis zum Bahnhof Übach­Palenberg untersucht. Mit Ergebnissen der Untersuchung ist im Sommer 2025 zu rechnen.

Die Planungsleistungen für einen Betriebshof für die Regiotram sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 ausgeschrieben werden. Hierbei soll in zwei Stufen zunächst eine grundsätzliche Standortuntersuchung und ein Variantenvergleich durchgeführt werden und anschließend die Planung einer bevorzugten Variante erfolgen.

Die Planung des Betriebshofes ist auch für die ASEAG-Planungen zu einem zweiten Standort in der Städteregion für ihren Busverkehr von großer Bedeutung, so dass die hiermit zusammenhängenden Überlegungen zügig erfolgen sollten.

Rechtslage

Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m) GO NRW beschließt der Rat der Stadt Aachen über die erstmalige unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an oder über die Gründung einer Gesellschaft in privater Rechtsform.

Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 lit. a) GO NRW sind Entscheidungen der Gemeinde über die Gründung der Gesellschaft der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, anzuzeigen. Hierzu finden seitens der StädteRegion Aachen derzeit bereits entsprechende Vorabstimmungen mit der Bezirksregierung Köln statt.

Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft fallen zunächst die Kosten für die Einzahlung des Stammkapitalanteils von 12.500 € zuzüglich ggfs. der anteiligen Aufbringung der Beurkundungskosten an.

Die Mittel werden außerplanmäßig im Produkt 01.20.01 „Beteiligungscontrolling“ bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen bei PSP-Element 5-120201-900-02600-300-1 „Regio Tram“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

12.500 € 

 

 

 

 

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Anlagen

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