Entscheidungsvorlage - FB 60/0168/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 60/110
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.07.2025
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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|
03.07.2025
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●
Bereit
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.
Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den beigefügten siebten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).
Erläuterungen
Ausgangslage:
Die Ermächtigung zum Erlass der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz NRW. Durch diesen straßenrechtlichen Hintergrund muss die Sondernutzungssatzung vielen verschiedenen Bereichen der Stadt Aachen mit ihren unterschiedlichen fachlichen Anforderungen und Blickwinkeln gerecht werden.
Dies hat zur Folge, dass sich die Sondernutzungssatzung fortwährend der sich ändernden Gesetzeslage anpassen und auch auf sich stetig ändernde Lebenswirklichkeiten und Entwicklungen reagieren muss. Somit ist die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen ein sich stetig weiterentwickelndes Regelungswerk.
Mit dem 7. Nachtrag wird ein aktueller und regelungsbedürftiger Aspekt aufgegriffen.
Da sich die Sondernutzungssatzung in einem fortwährenden Evaluierungsprozessen befindet, werden aktuell innerhalb der Verwaltung fachbereichsübergreifend weitere Themen erarbeitet, die zu gegebener Zeit in der Sondernutzungssatzung geregelt werden könnten.
Aufhebung der Verbotszone für Passantenstopper:
In der geltenden Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen ist die Nutzung von Passantenstoppern in bestimmten Bereichen der Alt- und Innenstadt untersagt. Dieses Verbot diente ursprünglich dem Schutz des Stadtbildes, der Verkehrssicherheit sowie der Barrierefreiheit auf öffentlichen Wegen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass Passantenstopper ein relevantes Werbemittel für den stationären Einzelhandel darstellen und zur Belebung der Innenstadt beitragen können. Aus stadtgestalterischer und verkehrlicher Sicht ist ein generelles Verbot in diesen Bereichen nicht erforderlich, sofern die Aufstellung unter klaren Auflagen erfolgt. Mit dem 7. Nachtrag zur Sondernutzungssatzung wird daher die bisherige Verbotszone in der Alt- und Innenstadt aufgehoben. Passantenstopper können dort künftig wieder aufgestellt werden, bedürfen jedoch weiterhin einer Sondernutzungserlaubnis nach § 5 Abs. 1 der Satzung. Die Verwaltung behält damit die Möglichkeit, bei Bedarf durch Auflagen oder Untersagungen auf örtliche Gegebenheiten zu reagieren. Ziel der Änderung ist es, die Interessen des Einzelhandels mit den städtebaulichen Anforderungen in Einklang zu bringen und gleichzeitig ein flexibleres Verwaltungshandeln zu ermöglichen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Planungs- und Finanzausschuss sowie dem Rat die Sondernutzungssatzung entsprechend den v.g. Ausführungen zu ändern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
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|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
|
x |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82 kB
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