Kenntnisnahme - FB 01/0693/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

 

Die Fraktion Die Linke beantragt als Tagesordnungspunkt die Darstellung der Verwaltung über die Veränderung der barrierefreien Wahllokale von Frühjahr 2024 bis Frühjahr 2025 in Ergänzung zur Ratsanfrage „Nicht barrierefreie Wahllokale“ der Fraktion Die Linke vom 11. Juni 2024

 

Zur Europawahl 2024 berichtete die Verwaltung, dass von 233 Wahllokalen 95 nicht barrierefrei waren. Darunter befanden sich 24 Briefwahllokale. Die Verteilung stellte sich wie folgt dar.

 

Demnach waren bei der Europawahl 2024 55% der Urnenwahllokale barrierefrei, während 66% der Briefwahllokale barrierefrei waren.

 

Zur Bundestagswahl 2025 wurde erstmals ein neues Konzept für die Briefwahl erprobt. Alle 72 Briefwahllokale waren im Gebäude der ehemaligen Alkuin-Realschule untergebracht. Leider ist dieses Gebäude nicht barrierefrei. Das Konzept eines einzigen Standortes für die Auszählung der Briefwahlstimmen hat sich jedoch bewährt und wird bei der Kommunalwahl wieder angewandt, auch wenn es einige Veränderungen geben wird. Zusätzlich wird es bei der Kommunalwahl nur 62 Briefwahllokale geben. Dies wird die Situation etwas entzerren. Aufgrund der Gebäudewahl entfallen nun die vorherigen nicht barrierefreien Briefwahllokale.

 

Im Bereich der Urnenwahllokale ist die Zahl der Wahllokale konstant geblieben. Durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. Wechsel des Raumes innerhalb des Gebäudes, Wechsel des Gebäudes oder der Fertigstellung von Rampen konnten zusätzliche barrierefreie Wahllokale gefunden werden. So wurde die Zahl der barrierefreien Urnenwahllokale von 91 auf 110 erhöht. Die Situation stellt sich demnach bei der Kommunalwahl 2025 wie folgt dar:

 

 

Der Bereich Wahlen wird aber selbstverständlich auch zur Bundestagswahl die Briefwahl-vor-Ort für ALLE Kommunalwahlbezirke und somit alle Wahlberechtigten im barrierefreien Gebäude am Blücherplatz anbieten. In den Außenbezirken kann ebenfalls die Briefwahl-vor-Ort im Bezirksamt durchgeführt werden, aber nur für die jeweils im Bezirk gelegenen Kommunalwahlbezirke.

 

Zusätzlich steht der Bereich Wahlen im Austausch mit der Leitstelle „Älter werden in Aachen“ in Kontakt. Hier werden in Kooperation mit diversen Gremien die Wahllokale geprüft und gleichzeitig auch Menschen mit Behinderung an der Entscheidungsfindung beteiligt.

 

Auch im Rahmen des Inklusionsplans arbeitet der Bereich Wahlen mit FB56 sowie dem E26 und dem FB45 kontinuierlich daran, weitere Lösungen für nicht barrierefreie Gebäude zu finden.

 

Zur Zeit sind weitere konkrete Wahllokalalternativen in Prüfung. Insbesondere im Stadtteil Haaren, steht das Wahlteam vor einer besonderen Herausforderung, da das Bezirksamt nicht barrierefrei ist und auch die übrigen Wahllokale nicht barrierefrei zugänglich sind. Die bisher gefundenen, barrierefreien Räumlichkeiten stehen am Tag der Kommunalwahl nicht zur Verfügung.

 

Für die Wahlberechtigten konnte bereits zur Bundestagswahl ein Dashboard online zur Verfügung gestellt werden. Dort sind zu jeden Wahllokal Informationen hinterlegt, so auch der Hinweis auf die alternativ nutzbaren barrierefreien Wahllokale. Auch zur Kommunalwahl wird es wieder ein solches Dashboard geben. Bei der Kommunalwahl ist die Auswahl von Alternativen jedoch eingeschränkt. Während bei der Bundestagswahl die Stadt Aachen insgesamt einen Wahlkreis gebildet hat und somit nach Beantragung eines Wahlscheines in jedem Wahllokal gewählt werden durfte, ist dies bei der Kommunalwahl nur innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes möglich.

 

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Anlagen

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