Entscheidungsvorlage - BA 0/0182/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreterin / der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter*innen der  Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

 

 "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
  wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
  Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

 

Mögliche Ergänzung:

So wahr mir Gott helfe."
 

 

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