Entscheidungsvorlage - FB 30/0067/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Nachtrag der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.07.2025
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16.09.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.09.2025
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Erläuterungen
Parallel zur Genese der Beherbergungsabgabesatzung ergab sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Kurbeitragssatzung.
Neben kleineren sprachlichen und redaktionellen Anpassungen sowie der Ergänzung einer Präambel betrifft diese insbesondere drei inhaltliche Aspekte:
In § 2 werden die Worte „zu Kurzwecken“ gestrichen. In der Rechtsgrundlage des § 11 KAG NRW ist als Umstand, der zur Erhebung des Kurbeitrags berechtigt die Unterkunft im Kurgebiet außerhalb der Hauptwohnung definiert. Um den unzutreffenden Eindruck zu vermeiden, dass dies nur für Personen gelten soll, die sich zu Kurzwecken aufhalten, werden diese Worte gestrichen.
In § 4 Abs. 2 wird eine Fälligkeitsregelung ergänzend eingeführt, um den Vorgaben des § 2 Abs. 1 KAG NRW zu entsprechen.
Zudem wird in § 4 Abs. 1 der Beitragssatz auf 2,50 € pro Tag angehoben, so dass ein Gleichklang mit der Beherbergungsabgabesatzung herbeigeführt wird. Ebenfalls in Gleichklang mit der Beherbergungsabgabesatzung wird der Befreiungstatbestand auf Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erweitert. Von der Anpassung der zeitlichen Limitierung wurde auf Grund der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Abgabeformen abgesehen, so dass die Kurbeiträge weiterhin für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr entrichtet werden müssen.
Zudem wurden in Bezug genommene Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die geltende Rechtslage aktualisiert, dies betrifft insbesondere die Befreiungstatbestände.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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PSP-Element 1-150303-912-2 "Quellen und Kurbeiträge (BGA Kurbetrieb) Sachkonto 43610000 zweclkgebundene Abgaben |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
95.000 |
etwa 105.000 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
|
etwa +10.000 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind nicht abschätzbar, da die Anzahl der Kurbeitragspflichtigen Personen, die jährlich den vollen bzw. den ermäßigten Kurbeitrag für bestimmte Zeiträume zahlen, nicht sicher vorhersehbar ist.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
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|
nicht bekannt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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|
2
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(wie Dokument)
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50,4 kB
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