Entscheidungsvorlage - Dez. I/0036/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Variante einer Drittnutzung im II. Obergeschoss nicht weiterzuverfolgen.

Er befürwortet eine Innere Erschließung der oberen Etagen mit Treppen und Stegen über das Atrium und den Bau einer vierten Aufzuganlage im Eingangsbereich zwischen Dahmengraben und Büchel.

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Erläuterungen

Der Verzicht auf die Drittnutzung der Fläche von 725 Quadratmetern im zweiten Obergeschoss und die Verlagerung von Büroräumen aus der vierten Etage dorthin ermöglicht die Errichtung eines Cafés mit Loggia im Staffelgeschoss. Darüber hinaus kann bei dieser Nutzungsvariante auf den Bau des bisher zur Erschließung der Fläche geplante dritte Treppenhaus an der Komphausbadstraße verzichtet werden. Dabei stehen jährlichen Mindermieteinnahmen einmalig ersparte Baukosten gegenüber.

Zu der im Beschaffenheitsnachweis dargestellten, inneren Erschließung über eine Wendeltreppe von der zweiten bis in die vierte Etage hat das Architekturbüro eine Alternativplanung mit Treppen über dem Atrium vorgelegt. Diese Lösung folgt dem Grundgedanken eines offenen Hauses mit direkten Zugängen und guten Sichtbeziehungen zwischen den Etagen und ist aus Sicht der Verwaltung der bisherigen Planung vorzuziehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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