Entscheidungsvorlage - FB 01/0704/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Wahlausschuss beschließt, folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025 zurückzuweisen:

 

Pabst, Wulf

Freie Demokratische Partei (FDP)

 

  1. Der Wahlausschuss beschließt, folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025 zuzulassen:

 

Keupen, Sibylle

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Dr. Ziemons, Michael

Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Servos, Michael

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Begolli, Ellen Rita

Die Linke (Die Linke)

Lehmann, Xenia Mareike

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Polzin, Jörg

Einzelbewerber

Haupts, Margarete Ute

Unabhängige Wähler Gemeinschaft UWG BÜRGERWILLE AACHEN (UWG Aachen)

Radermacher, Alexandra Karoline

Volt Deutschland (Volt)

Karasev, Kirill

Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)

 

 

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Erläuterungen

Nach Maßgabe der §§ 46 b ff. i.V. m. § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) konnten bis zum 07.07.2025, 18:00 Uhr (=69. Tag vor der Wahl) von politischen Parteien im Sinne des §21 GG (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen am 14.09.2025 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden die nachstehend genannten Wahlvorschläge eingereicht:

 

 

 

 

 

Keupen, Sibylle

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Dr. Ziemons, Michael

Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Servos, Michael

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Pabst, Wulf

Freie Demokratische Partei (FDP)

Begolli, Ellen Rita

Die Linke (Die Linke)

Lehmann, Xenia Mareike

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Polzin, Jörg

Einzelbewerber

Haupts, Margarete Ute

Unabhängige Wähler Gemeinschaft UWG BÜRGERWILLE AACHEN (UWG Aachen)

Radermacher, Alexandra Karoline

Volt Deutschland (Volt)

Karasev, Kirill

Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)

 

Die eingereichten Wahlvorschläge wurden vom Wahlleiter vorgeprüft. Es wurde den Wahlvorschlagsträgern Gelegenheit gegeben, die bei der Vorprüfung festgestellten geringfügigen Mängel fristgerecht auszuräumen.

 

Bei der Vorprüfung des Wahlvorschlags der Freien Demokratischen Partei (FDP) wurden seitens der Wahlleitung Mängel festgestellt. Diesbezüglich wird auf die Anlage „Sachverhalt und Empfehlung zur Frage der Zulassung Wahlvorschläge der FDP“ verwiesen.

 

Im Fazit wird festgehalten, dass die Aufstellungsversammlung am 03.06.2025 nicht den strengen kommunalrechtlichen Anforderungen genügt hat.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Wahlleitung, folgenden Wahlvorschlag zurückzuweisen:

 

Pabst, Wulf

Freie Demokratische Partei (FDP)

 

 

Die übrigen eingereichten Wahlvorschläge entsprechen den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, so dass die Wahlleitung empfiehlt, diese Wahlvorschläge zuzulassen.

 

Weist der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so kann gem. §18 Abs. 4 KwahlG NRW binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung des Wahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags oder vom Wahlleiter oder von der Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Der Wahlleiter, die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist zur Entscheidung durch den Landeswahlausschuss (§ 9 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes) einzureichen, sie ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 KWahlO NRW fristgerecht schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzulegen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung als gewahrt. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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