Entscheidungsvorlage - FB 36/0392/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausweisung der in der Karte dargestellten Offenfläche in Walheim als Naturwaldentwicklungsfläche zurück und beauftragt die Verwaltung ein Pflegekonzept zur Erhaltung des Biotops zu erstellen.

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Erläuterungen

Am 04.06.2024 hat der AUK in seiner Sitzung eine Karte mit auszuweisenden Naturwaldentwicklungsflächen beschlossen. Diese Karte setzte sich aus Waldflächen, die zum einen bereits als FSC-Stilllegungsflächen ausgewiesen waren, zum anderen aus bisher bewirtschafteten Waldflächen, die ein hohes naturschutzfachliches Potenzial aufweisen, zusammen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die rechtliche Sicherung der Flächen und den beschlossenen Ausschluss der forstlichen Nutzung in dem derzeit in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplan zu implementieren. Im Zuge der Evaluierung der Flächen für den Landschaftsplan wurde auf der in der Karte gelb-gepunktet hinterlegten Fläche vegetationskundlich hochwertiges Offenland auf einer ehemaligen Deponie festgestellt. Durch die Ausweisung als Naturwaldentwicklungsfläche muss die natürliche Sukzession zugelassen werden. Dies würde zum Aufkommen eines Vorwaldes und nach einigen Jahren zu einem geschlossenen Wald führen. Dadurch würden die wertvollen, lichtbedürftigen Florenelemente, die derzeit auf der Fläche wachsen, ausgedunkelt und mit der Zeit verschwinden. Aufgrund seiner floristischen Zusammensetzung ist das derzeitige Offenland naturschutzfachlich als höherwertig zu bewerteten als ein Zulassen der natürlichen Sukzession. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die benannte Offenlandfläche nicht mehr als Naturwaldentwicklungsfläche auszuweisen, um die naturschutzfachlichen Ziele für die Fläche umsetzen zu können.

Die Offenlandfläche ist knapp über 1 ha groß, was etwa 0,04% der städtischen Waldfläche (im Sinne des Bundeswaldgesetzes) entspricht. Das vom AUK beschlossene Ziel 10% der städtischen Waldfläche in Naturwaldentwicklungsflächen zu überführen, wird durch die Rücknahme der vorliegenden Fläche nicht gefährdet.

Zur Sicherung der hochwertigen Vegetation sind langfristige Biotoppflegmaßnahmen nötig, die durch langjährige und fachkundige Partner ausgeführt werden können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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