Entscheidungsvorlage - FB 36/0392/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Ausweisung von Naturwaldentwicklungsflächen Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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02.09.2025
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Erläuterungen
Am 04.06.2024 hat der AUK in seiner Sitzung eine Karte mit auszuweisenden Naturwaldentwicklungsflächen beschlossen. Diese Karte setzte sich aus Waldflächen, die zum einen bereits als FSC-Stilllegungsflächen ausgewiesen waren, zum anderen aus bisher bewirtschafteten Waldflächen, die ein hohes naturschutzfachliches Potenzial aufweisen, zusammen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die rechtliche Sicherung der Flächen und den beschlossenen Ausschluss der forstlichen Nutzung in dem derzeit in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplan zu implementieren. Im Zuge der Evaluierung der Flächen für den Landschaftsplan wurde auf der in der Karte gelb-gepunktet hinterlegten Fläche vegetationskundlich hochwertiges Offenland auf einer ehemaligen Deponie festgestellt. Durch die Ausweisung als Naturwaldentwicklungsfläche muss die natürliche Sukzession zugelassen werden. Dies würde zum Aufkommen eines Vorwaldes und nach einigen Jahren zu einem geschlossenen Wald führen. Dadurch würden die wertvollen, lichtbedürftigen Florenelemente, die derzeit auf der Fläche wachsen, ausgedunkelt und mit der Zeit verschwinden. Aufgrund seiner floristischen Zusammensetzung ist das derzeitige Offenland naturschutzfachlich als höherwertig zu bewerteten als ein Zulassen der natürlichen Sukzession. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die benannte Offenlandfläche nicht mehr als Naturwaldentwicklungsfläche auszuweisen, um die naturschutzfachlichen Ziele für die Fläche umsetzen zu können.
Die Offenlandfläche ist knapp über 1 ha groß, was etwa 0,04% der städtischen Waldfläche (im Sinne des Bundeswaldgesetzes) entspricht. Das vom AUK beschlossene Ziel 10% der städtischen Waldfläche in Naturwaldentwicklungsflächen zu überführen, wird durch die Rücknahme der vorliegenden Fläche nicht gefährdet.
Zur Sicherung der hochwertigen Vegetation sind langfristige Biotoppflegmaßnahmen nötig, die durch langjährige und fachkundige Partner ausgeführt werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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X |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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