Entscheidungsvorlage - FB 68/0247/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 in der Endfassung gemäß der Anlagen 1-9 zu beschließen. 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 9 ÖPNVG NRW die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 in der Endfassung gemäß der Anlagen 1-9.

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Erläuterungen

 Erläuterungen

Ein Nahverkehrsplan (NVP) ist das zentrale, strategische Dokument für die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf kommunaler Ebene. Er legt die Grundlagen für ein attraktives, nachhaltiges und bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot fest, das als Rückgrat der Mobilitätswende fungiert. Durch die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel kann ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von verkehrsbedingten Emissionen erfolgen. Dies unterstützt die kommunalen Klimaschutzbestrebungen maßgeblich. Auch volkswirtschaftlich ist der ÖPNV bedeutsam: Laut einer aktuellen Analyse der TU München im Auftrag der Initiative „Zukunft Nahverkehr“ generiert jeder investierte Euro im Durchschnitt einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen von drei Euro.

 

Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen § 8 (ÖPNVG NRW) ist Aachen als kreisfreie Stadt zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Nahverkehrsplans aufgefordert. Am 20.01.2022 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen (FB61/0304/WP18).

Die Stadtverwaltung schreibt den Nahverkehrsplan in Eigenregie fort. Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Aufgabenträgern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen, der AVV GmbH und der ASEAG wurden wichtige regionale Sachverhalte abgestimmt.

Der Entwurf des Nahverkehrsplans wurde Anfang Juli in den Bezirksvertretungen und im Mobilitätsausschuss vorgestellt (FB68/0226/WP18). Auf Grundlage des Entwurfs wurde im Juli das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchgeführt. Über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wird im Rahmen dieser Vorlage berichtet.

 

Beteiligungsverfahren

Im Rahmen des Beteiligungskonzeptes der aktuellen Fortschreibung wurden die betroffenen Verkehrsunternehmen, die benachbarten Aufgabenträger, der Zweckverband AVV sowie die weiteren in der Fachkommission ÖPNV vertretenen Institutionen nach der politischen Beratung der Vorlage zum Entwurf ab dem 03.07.2025 angeschrieben und eingeladen, eine Stellungnahme bis Ende Juli 2025 abzugeben. Außerdem wurden in Veranstaltungen der politische Begleitkreis zum Nahverkehrsplan, die Kommission Barrierefreies Bauen sowie die Fachkommission ÖPNV (in der Verkehrsentwicklungsplanung) informiert und der NVP-Entwurf im Rahmen einer Vorlage in den Bezirksvertretungen sowie im Mobilitätsausschuss im Juli 2025 beraten.

Innerhalb der o.g. Frist sind insgesamt 10 schriftliche Stellungnahmen rd. 400 Rückmeldungen eingegangen. Die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen sind in Anlage 10 zusammengefasst. In dieser Anlage wird dargestellt, wie die Verwaltung die Stellungnahmen bewertet und wie der Entwurf des Nahverkehrsplans ggfs. angepasst wurde.

 

Finanzielle Auswirkungen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass unmittelbar aus der Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan, der die Natur einer Leitlinie bzw. eines Rahmenplans hat, keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Die grundsätzlichen enormen Herausforderungen und Probleme in Bezug auf die Finanzierung des ÖPNV sind ergänzend in der Anlage 9 (Modul Finanzierung und Vergabe) aufgeführt. Konkrete Einzelmaßnahmen müssen im Rahmen der Detailplanung beraten und separat beschlossen werden, einschließlich der dann sicherzustellenden Finanzierung, sei es durch (anteilige) Förderung, Drittmittel, Querverbund oder aus Haushaltsmitteln der Stadt Aachen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Beratungsergebnisse aus den politischen Gremien und die Stellungnahmen aus den Beteiligungsformaten wurden aufbereitet, geprüft und sind in die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen – der nun zum Beschluss vorgelegt wird – eingeflossen. Die überarbeiteten Module des Nahverkehrsplans sind in den Anlagen 1 bis 9 enthalten.

 

Der Ratsbeschluss zur 3. Fortschreibung 2025 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen ist die wesentliche Grundlage für das nun anstehende Vergabeverfahren für die ÖPNV-Leistungen (Linienbusverkehr) in der Stadt Aachen. Der derzeit geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag mit der ASEAG hat eine Laufzeit bis 12/2027. Eine entsprechende Anschlussregelung wird in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen vorbereitet.

Das europaweite Vergabeverfahren ist mit einigen Zeitfristen verbunden. Aus diesem Grund muss die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen in 2025 abgeschlossen werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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