Entscheidungsvorlage - FB 36/0602/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 985.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Freianlagenplan zum Bebauungsplan Nr. 985.

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Erläuterungen

Der AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. beabsichtigt zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung der älteren Bevölkerung im Aachener Stadtteil Richterich ein Seniorenzentrum mit vollstationären Pflegeplätzen und Kurzzeitpflegeplätzen sowie eine Kindertagesstätte zu entwickeln.

Im planungsrechtlichen Sinne ist das Grundstück dem unbebauten Außenbereich zuzuordnen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 985 'Banker-Feld-Straße‘ im Regelverfahren aufgestellt, der ein allgemeines Wohngebiet und eine private Verkehrsfläche festsetzt. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rd. 1 Hektar.

Die Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Bestandsituation = Basiszenario', 'Nichtdurchführung der Planung' und 'Durchführung der Planung' vorgenommen und berücksichtigt dabei die geplanten Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplans und geht – soweit es schutzgutbezogen erforderlich ist – auch über diesen hinaus.

Mit dem Vorhaben sind auch aufgrund der umfangreichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine sehr erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Erhebliche Umweltauswirkungen entstehen für das Schutzgut Boden aufgrund seiner hohen Schutzwürdigkeit. Diese werden durch ein Bodenschutzkonzept mit bodenkundlicher Baubegleitung vermindert und durch Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes kompensiert. Für die übrigen Schutzgüter entstehen bedingt erhebliche oder geringfügige Auswirkungen.

Die Entwässerungsplanung sieht eine Einleitung des Regenwassers in den Amstelbach vor. Eine konkrete Planung der Einleitung ist bis zum Satzungsbeschluss zu erarbeiten. Eingriffe in den Vegetationsbestand im Böschungsbereich des Amstelbaches sind für die Schutzgüter Boden sowie Natur und Landschaft gemäß den Aachener Leitfäden zu kompensieren. Entsprechende Regelungen sind im Durchführungsvertrag zu treffen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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