Kenntnisnahme - BA 6/0289/WP18
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 |  | Bezirksvertretung Aachen-Richterich | Kenntnisnahme |  | 
|  | 03.09.2025 | 
Erläuterungen
Mit dem beigefügten Antrag der SPD-Bezirksfraktion wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob bei möglichen Umsatzeinbußen durch die Sperrung der Brücke Horbacher Straße Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in Alt-Richerich und Horbach organisiert werden können.
Rechtliche Einordnung:
Die Rechtsverhältnisse auf öffentlichen Straßen werden durch das Straßen- und Wegegesetz NRW (SGV.NRW) geregelt. Regelungen zu Entschädigungsansprüchen bei Straßenbaumaßnahmen sind im § 20 Absatz 6 aufgeführt.
‚Werden durch Straßenbauarbeiten Zufahrten und Zugänge für eine längere Zeit unterbrochen oder wird ihre Benutzung erheblich erschwert, ohne dass von Behelfsmaßnahmen eine wesentliche Entlastung ausgeht, und wird dadurch die wirtschaftliche Existenz eines anliegenden Betriebs gefährdet, so kann dessen Inhaber eine Entschädigung in Höhe des Betrags beanspruchen, der erforderlich ist, um das Fortbestehen des Betriebes bei Anspannung der eigenen Kräfte und unter Berücksichtigung der gegebenen Anpassungsmöglichkeiten zu sichern. Der Anspruch richtet sich gegen den, zu dessen Gunsten die Arbeiten im Straßenbereich erfolgen. Beruhen Zufahrten oder Zugänge auf einer widerruflichen Erlaubnis, so besteht kein Anspruch(...)‘
Die Erfüllung dieser Kriterien obliegt immer einer Einzelfallprüfung. Ein genereller Entschädigungsanspruch besteht nicht.
Für den hier vorliegenden Sachverhalt der Sperrung der Brücke Horbacher Straße greift die Rechtsgrundlage nicht. Die Grundstücke in Alt-Richterich und Horbach sind über das bestehende Straßennetz erreichbar und Zufahrten und Zugänge sind weiterhin nutzbar.
Unterstützungsmöglichkeiten:
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen hat den Fonds ‚Oecher-Perlen – Fonds für eine lebenswerte Innenstadt‘ aufgelegt.
Ziele des Fonds sind
- Die Innenstadt und Stadtteile zu stärken, um diese nachhaltig zu beleben und ihre Attraktivität zu erhöhen
- Die Zukunftsfähigkeit des Aachener Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks zu fördern
- Die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu unterstützen, um die Auswirkungen der Pandemie und inflationsbedingte Einschränkungen abzufedern
- Kooperationen und kreativen Austausch untereinander anzuregen und zu unterstützen
- Gemeinsam voneinander zu lernen und dadurch Leuchtturmprojekte für Aachen und die Region zu schaffen
Der Fonds soll Verbände, Werbe-, Straßen- und Interessensgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse von mindestens drei Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk bei den jeweiligen Maßnahmen unterstützen.
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 10.000 Euro. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Fördermittel werden nach der Bewilligung vorschüssig bereitgestellt und müssen bis zum Ende der Umsetzungsphase (sechs Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids) für das beantragte Projekt verausgabt werden. Für jede*n Antragsteller*in wird grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach diesen Richtlinien gewährt. Dies bedeutet auch, dass bereits geförderte Maßnahmen nicht erneut gefördert werden.
Der Fonds wurde bereits zum 7. Mal aufgelegt und soll weiter aufrecht erhalten bleiben.
Auf der Internetseite aachen.de/oecherperlen sind ebenfalls weitere Informationen öffentlich zugänglich sowie eine Broschüre, in der ausgewählte Projekte vorgestellt werden.
Die Wirtschaftsförderung unterstützt bei der Antragstellung und stellt gerne Kontakte zu Interessensgruppen her, die den Fonds bereits in Anspruch genommen haben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 239,8 kB | 
