Entscheidungsvorlage - E 18/0293/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2025 zur Anbringung von Sicherheitsnetzen am Rollefbachviadukt
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- DEZ VII, E 18/TD.500
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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27.08.2025
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Erläuterungen
Bereits 2018 erfolgte auf Antrag der SPD-BF Aachen-Kornelimünster/Walheim verwaltungsseitig eine Prüfung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Suizidprävention an den Viadukten des Vennbahnweges.
Seinerzeit wurde vor dem Hintergrund, dass die Viadukte polizeilich nicht als Suizid-Schwerpunkte bekannt sind, sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch aus ästhetischen und finanziellen Gründen kein Anlass zur Anbringung von zusätzlichen Einhausungen, Netzen oder anderen Sicherheitsmaßnahmen an den denkmalgeschützten, landschaftsbestimmenden Bauwerken gesehen.
Aufgrund des Antrags der CDU-BF Aachen Brand vom 15.02.2025 ist eine erneute Prüfung des Sachverhalts erfolgt. Nach Auskunft des Leitungsstabes des Polizeipräsidiums Aachen werden Suizide und Suizidversuche nicht statistisch erfasst, so dass seitens der Polizei keine längerfristigen Erkenntnisse zur Häufigkeit von Suiziden/Suizidversuchen an den Viadukten vorliegen. Hierzu führt der Antrag der CDU-BF in seiner Begründung Erfahrungen der Aachener Kliniken an, ohne diese Erfahrungen jedoch nachvollziehbar dokumentiert darzulegen. Aus dem Einsatzplan der Polizei der zurückliegenden 424 Tage (Stand 13.03.2025) ergibt sich seitens der Polizei keine Signifikanz am Rollefbachviadukt, aus der sich von Seiten der Verwaltung ein unmittelbarer Handlungszwang ableiten ließe.
Der Anbringung von Sicherheitsnetzen als Präventionsmaßnahme steht die Denkmalpflege aufgrund des signifikanten Eingriffs in das optische Erscheinungsbild der Bauwerke und des Landschaftsraums ablehnend gegenüber. Zudem ist die Anbringung von Sicherheitsnetzen und die Einleitung der resultierenden Kräfte in das Bestandsbauwerk nicht ohne weiteres möglich und sowohl in statisch-konstruktiver und auch in finanzieller Hinsicht mit erheblichem Aufwand verbunden, da zur Verankerung in einem Naturstein keine bauaufsichtlich zugelassenen Ankersysteme zur Verfügung stehen. Zum Nachweis der Lasteinleitung würden daher Zugversuche in-situ erforderlich, die in Art und Umfang unter Berücksichtigung der Inhomogenität des Baustoffs „Naturstein“ so auszulegen wären, dass hieraus statistisch abgesicherte Tragfähigkeiten abgeleitet werden könnten.
Des Weiteren stellen Sicherheitsnetze sowohl bei vertikaler auch bei horizontaler Anbringung eine wesentliche Erschwernis im Hinblick auf die regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 dar,
die der Aachener Stadtbetrieb im Rahmen seiner Verpflichtung zur Überwachung der Bauwerke hinsichtlich der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit durchzuführen hat.
Diese Prüfungen können am Rollefbachviadukt nur unter Zuhilfenahme eines Brückenbesichtigungsgerätes durchgeführt werden. Der Einsatz dieses Gerätes bzw. die Reichweite des Gerätes wird durch zusätzliche Sicherheitsnetze erheblich erschwert bzw. reduziert.
Das Anbringen von Sicherheitsnetzen wird aus den o.g. Gründen unter Abwägung aller relevanten Randbedingungen nicht befürwortet.
Vor dem Hintergrund der verkehrlichen Bedeutung des Vennbahnwegs wird als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende derzeit jedoch (unabhängig von dem o.g. Antrag) eine Erhöhung der vorhandenen Geländer um 20 cm auf zukünftig 1,30 m Geländerhöhe geprüft. Erste Muster zu möglichen Ausbildungsvarianten dieser Geländererhöhung wurden am Rollefbachviadukt bereits installiert und mit der Denkmalpflege abgestimmt.
Die technische Ausführung muss hinsichtlich der statischen Befestigung noch abschließend geprüft werden, daher ist eine Umsetzung der Maßnahme in 2025 nicht mehr möglich, sondern wird voraussichtlich für 2026 vorgesehen. Die Mittel für die Geländeranpassung werden in den Wirtschaftsplan des E 18 eingeplant,
sofern keine grundlegende Veränderung am Bauwerk vorgenommen werden muss. In dem Fall müssten die notwendigen Mittel im Haushalt des FB 68 eingeplant werden.
Wie in dem Antrag der CDU-BF ausgeführt wird, sind auch höhere Brückengeländer als bauliche Schutzmaßnahme geeignet, um Suizidhandlungen zu erschweren bzw. zu verhindern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
0 |
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0 |
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Auszahlungen |
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0 |
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Ergebnis |
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0 |
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0 |
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0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
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0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
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0 |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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412,4 kB
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