Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0038/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Aachener Jugendrings auf Ersatzbeschaffung eines Anhängers für den Traktor sowie einer Holzbank für den Außenbereich des Jugendzeltplatzes gemäß Position 40 Stadtjugendplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/210
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.09.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag des Aachener Jugendrings auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 658,20 Euro zur Anschaffung eines gebrauchten Traktoranhängers und einer Außenholzbank für den Jugendgruppenzeltplatz stattzugeben.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Der Aachener Jugendring (AJR) ist ein gemeinnütziger und eingetragener Verein mit derzeit 17 eigenständigen Jugendorganisationen und Jugendverbänden. Seit seiner Gründung im Jahre 1948 übernimmt der AJR Aufgaben im Bereich der Jugendverbandsarbeit. Er ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und seit 1984 Pächter des Aachener Jugendzeltplatzes auf dem Hergenrather Weg 60 in 52074 Aachen (vgl. Vorlage FB 45/0635/WP18).
Die Anlage wurde dem AJR von der Stadt Aachen mietzinsfrei überlassen. Die Unterhaltung an Dach und Fach liegt bei der Stadt. Alle anderen anfallenden Aufgaben und Leistungen liegen in der Verantwortung des AJR. Dieser unterhält, betreibt und verwaltet die Einrichtung fürs Jugendzelten nebst Versorgungs- und Wirtschaftsgebäuden.
Die Einrichtung für Jugendgruppenzelten steht ganzjährig allen Organisationen und Initiativen der Jugendarbeit und Schulen offen zur Verfügung. Das können Gruppen mit Kindern und Jugendlichen unter verantwortlicher Leitung sein, u.a. aus den Bereichen von Jugendverbänden, Kindertagesstätten, offenen Jugendeinrichtungen, Kirchen, kulturellen Gruppen und Schulen genauso wie für Elterninitiativen aus Aachen, der Region und für nationale/internationale Gäste.
Bei der Übernahme des Zeltplatzes war der Innenbereich mit robustem Mobiliar ausgestattet, eine Selbstversorger Küche eingerichtet und der Außenbereich mit Massivholzbänken und Tischen bestückt.
Bedingt durch die massive Nutzung und die jahrelange Verwitterung des Außenmobiliars stehen immer wieder Sanierungsmaßnahmen an.
Der Aachener Jugendring hat in den vergangenen Jahren bereits mit eigenen Mitteln Ersatzbeschaffungen geleistet:
- 2016 und 2017wurden im Rahmen der Erneuerung der Außenanlagen Bänke und Tische aus Massivholz angeschafft.
- 2019 erfolgte eine Ersatzbeschaffung eines notwendigen Traktors mit Mähwerk.
- 2024 wurden Erneuerung Zäune und der Tore des Bauerngartens in Eigenleistung erneuert.
- 2024 mussten aufgrund von Hygienevorschriften für die Küche ein Edelstahltisch sowie Edelstahltöpfe angeschafft werden.
Für diese Maßnahmen wurden keine Fördergelder beantragt.
Trotz der bereits erfolgten Neuanschaffungen sind weitere Maßnahmen erforderlich (vgl. Anlage 1):
- Tische und Stühle des Aufenthaltsraums weisen nach 40jähriger Nutzung entsprechende Verschleißerscheinungen auf. Es gibt keine Möglichkeit Sitzflächen, Stuhllehnen und Tischplatten zu ersetzen, da der ehemalige Hersteller dies nicht mehr anbietet. Eine Neuanschaffung ist auf Dauer unumgänglich.
- Für den Transport von Zelt- und Lagermaterial auf den Zeltflächen fehlt es an einem Handpritschenwagen.
- Für den Transport von Großzelten, Tischen und Bänken fehlt ein Anhänger. Der vorhandene Anhänger des Traktors ist nicht mehr zu reparieren.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich laut Kostenplan (vgl. Anlage 2) auf 17.030,33 Euro:
Für eine vollständige Ersatzbeschaffung fehlt es an ausreichenden finanziellen Rücklagen des Vereins.
Für die Förderung von Neuanschaffungen gemäß Pos. 40 Stadtjugendplan stehen im städtischen Haushalt jährlich 10.000 Euro zur Verfügung. Bedingt durch vorangehende Anträge besteht noch ein Restbetrag in Höhe von 786,00 Euro.
Es wurde dem Jugendring seitens des Fachbereichs geraten, Prioritäten zu setzen, da der vorliegende Antrag in gesamter Höhe im Jahr 2025 nicht bearbeitet werden kann. Daraufhin formulierte der Träger den Antrag mit Schreiben vom 06.06.2025 neu (vgl. Anlage 3).
2. Antragstellung
Nach eingehender Abwägung und einer nochmaligen Begehung des Zeltplatzes wird nunmehr eine finanzielle Unterstützung gemäß Pos. 40 Stadtjugendplan für den dringend erforderlichen Traktoranhänger, der nach neuer Information nun auch gebraucht zu erstehen ist, beantragt.
Die Kosten dafür betragen lt. Kostenvoranschlag 650 Euro (vgl. Anlage 4).
Ebenfalls werden Fördermittel für die Anschaffung einer neuen Außenholzbank beantragt, da sich bei der neuerlichen Begutachtung der Außenanlage herausgestellt hat, dass die betreffende Bank derart morsch ist, dass eine Unfallgefahr von ihr ausgeht. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 666,40 Euro (vgl. Anlage 4).
3. Förderung durch den Stadtjugendplan
Somit entstehen im Jahr 2025 Gesamtkosten in Höhe von 1.316,40 Euro. Der Förderbetrag gemäß den Vorschriften der Pos. 40 Stadtjugendplan beträgt 658,20 Euro.
Die Sanierungsmaßnahme des Innenbereichs, sowie die Anschaffung eines Handpritschenwagens werden auf das Jahr 2026 verschoben.
4. Vorschlag der Verwaltung
In Anbetracht der hohen, eingangs beschriebenen Eigenleistung des Aachener Jugendrings und der Bedeutung, die der Zeltplatz für die Jugendarbeit auch über die Grenzen Aachens hinaus hat, schlägt die Verwaltung vor, dem neu formulierten Antrag für das Jahr 2025 stattzugeben und einen Betrag in Höhe von 658,20 Euro zur Anschaffung eines Anhängers und einer Außenholzbank zu gewähren.
Der Antrag vom 14.05.2025 ist zu Beginn des Jahres 2026 zu aktualisieren und erneut vorzulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
JA |
NEIN |
|
|
|
x |
|
|
5-060201-800-00500-900-1, 7818000
|
|
|||||||
|
Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
|
Einzahlungen |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0 |
0 |
|
|
Auszahlungen |
10.000 |
10.000 |
30.000 |
30.000 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
-10.000 |
10.000 |
-30.000 |
-30.000 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|
|||||||
|
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
|
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
|
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
|
vollständig |
|
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
|
nicht |
|
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
686,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
344,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
431,7 kB
|
