Entscheidungsvorlage - FB 68/0255/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen zum Neuausbau der südlichen Püngelerstraße zur Kenntnis und beschließt die vorgestellte Planung zur Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Bereich. 

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Erläuterungen

Anlass

In der Püngelerstraße im Abschnitt der Stichstraße südlich der Alten Vaalser Straße führt die Regionetz umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung und Verlegung von Leitungen und Kanälen durch. Diese Maßnahmen sollen im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen sein. In der Folge ist eine grundhafte Erneuerung der Straße erforderlich. Im Zuge des Neuausbaus soll eine Optimierung der Straßenraumaufteilung erfolgen.

 

Bestand

Der südliche Abschnitt der Püngelerstraße ist als Stichstraße ausgebildet und dient ausschließlich dem Erschließungsverkehr. Er befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, die nach dem Trennprinzip gestaltet ist (vgl. Bestandsplan, Anlage 1). Am südlichen Ende der rund 220 m langen Straße befindet sich ein Wendebereich für Kraftfahrzeuge.

Aufgrund der geringen Straßenraumbreite (ca. 8,00 m) beträgt die Fahrbahnbreite etwa 4,70 m bis 5,05 m. Auf der westlichen Straßenseite ist ein Haltverbot ausgewiesen, sodass das Parken ausschließlich entlang des östlichen Fahrbahnrandes erfolgt. Hierdurch ergeben sich rechnerisch rund 23 Stellplätze für Pkw. In Teilbereichen wird durch das Parken die für Großfahrzeuge erforderliche Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m unterschritten. In diesen Bereichen ist das Parken gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Dadurch reduziert sich die Anzahl der tatsächlich rechtlich zulässigen Stellplätze deutlich und hängt von der Fahrzeugbreite der geparkten Pkw ab.

Die Gehwegbreiten liegen zwischen 1,50 und 1,75 m und unterschreiten damit die in den geltenden Planungsrichtlinien vorgesehenen Mindestmaße.

Angesichts der unzureichenden Verkehrsraumaufteilung und unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Neugestaltung des Straßenraums.

 

Planung

Die Beibehaltung des Trennprinzips mit ausreichend dimensionierten Gehwegen ist aufgrund der beengten Straßenraumbreite im hier betrachteten Abschnitt der Püngelerstraße nicht umsetzbar. Daher sieht der Planungsansatz die Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Bereich vor. Angesichts der ausschließlichen Erschließungsfunktion der Straße bietet diese Maßnahme eine geeignete Grundlage zur nachhaltigen Verkehrsberuhigung.

Die Straße wird niveaugleich im Mischprinzip ausgebaut; eine bauliche Trennung zwischen Fahr- und Gehwegflächen entfällt (vgl. Lageplan, Anlage 2). Gemäß Abschnitt 4 der Anlage 3 zu §42 Abs.2 StVO dürfen Fußgänger*innen die gesamte Straßenfläche nutzen, auch Kinderspiele sind überall erlaubt. Gleichzeitig sind Fahrzeugführende verpflichtet, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Fußverkehr weder zu gefährden noch zu behindern.

Zur weiteren Verkehrsberuhigung wird die für den Kfz-Verkehr nutzbare Fläche abschnittsweise verengt. In den breiteren Bereichen ist der Begegnungsverkehr von Fahrzeugen weiterhin möglich. In den verengten Zonen werden Parkstände (ca. 13 Parkplätze) vorgesehen – teils in Kombination mit Grünflächen.

Aufgrund der Leitungstrassen ist die Pflanzung von Bäumen in diesem Abschnitt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die konkreten Möglichkeiten zur Begrünung werden im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft.

Entlang der gesamten Straßenlänge ist auf der westlichen Seite eine 1,50 m breite „Gehbahn“ mit taktilen Leitelementen vorgesehen, um die barrierefreie Orientierung zu gewährleisten. Park- und Grünflächen mit einer Breite von 2,50 m werden wechselseitig angeordnet, sodass ein mäandrierende „Fahrbereich“ entsteht, die die Fahrgeschwindigkeit zusätzlich reduziert. Je nach Lage der Park- und Grünflächen variiert die verbleibende Verkehrsfläche: Liegen diese neben der „Gehbahn“ auf der westlichen Seite, beträgt der „Fahrbereich“ etwa 4,00 m; werden sie direkt an der östlichen Straßenraumgrenze angelegt, erweitert sich die verbleibende Verkehrsfläche auf rund 5,50 m (inklusive „Gehbahn“).

Im Bereich vor der Hausnummer 35 ist zur weiteren Verlangsamung des Kfz-Verkehrs eine Plateauaufpflasterung vorgesehen.

 

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Umsetzung werden derzeit auf ca. 1.110.000 Euro geschätzt.

Entsprechende Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden zum Haushalt 2026 angemeldet. Die Umsetzung ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist. Die Planung erfolgt ausschließlich intern.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

 

Weiteres Vorgehen

Im Vorfeld der politischen Beratung wird vom 22.8. bis zum 05.09.2025 eine Beteiligung der Anwohnenden durchgeführt. Diese erfolgt in Form einer Präsentation, die sowohl online abrufbar als auch öffentlich ausgelegt sein wird. Über die Rückmeldungen und Eingaben wird die Verwaltung im Rahmen der Beratung in der Bezirksvertretungssitzung mündlich berichten.

Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses wird die Entwurfs- und Ausführungsplanung durchgeführt, wobei ein Ausführungsbeschluss für das Jahr 2026 angestrebt wird. Die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahmen soll unmittelbar im Anschluss ab Ende 2026 erfolgen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Da hier zunächst der Planungsbeschluss gefasst wird, kommt es zu keinen unmittelbaren Auswirkungen

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Anlagen

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