Entscheidungsvorlage - FB 01/0723/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, folgende stimmberechtigten sieben Delegierte für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 08.10.2025 zu benennen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.

 

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Erläuterungen

Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser solle eine Änderung der Satzung beschlossen werden. Mit Schreiben vom 04.08.2025 teilt das Büro des Städtetages mit, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2025 stattfinden wird. Die Sitzung wird in hybrider Form stattfinden.

 

Nach der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Aachen 7 Delegierte mit Stimmrecht entsenden. Dabei wird die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW festgelegte Einwohnerzahl zugrunde gelegt.
Die Hälfte der Delegierten soll aus gewählten Ratsfrauen und Ratsherren bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gästen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadtvertretungen berücksichtigt werden.

 

Für die letzte Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07. und 08.05.2024 in Neuss wurden vom Rat am 31.01.2024 als stimmberechtigte Mitglieder benannt:

1. Melanie Penalosa (GRÜNE),

2. Elke Vogelgesang (GRÜNE),

3. Relindis Becker (GRÜNE),

4. Ute Nussbaum (CDU),

5. Holger Kiemes (CDU),

6. Sebastian Becker (SPD),

7. Christoph Allemand (DIE Zukunft).

 

Neben den zu benennenden Delegierten sind die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen kraft Satzung zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Sie bleiben bei der Anzahl der vom Rat zu benennenden Delegierten außen vor.
Dies sind:

Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen,
Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt,

Frau Stadtkämmerin und Beigeordnete Annekathrin Grehling.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

  X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

            X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

           X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

           X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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