Entscheidungsvorlage - FB 61/1114/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - sowie den Durchführungsvertrag - zustimmend zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.                           

 

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Erläuterungen

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage

Der Inhalt folgender Vorlagen einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage:

 

Programmberatung PLA: 20.08.2020

Programmberatung Bezirk: 09.09.2020

Sachstandsbericht / Erneute Programmberatung AUK 08.03.2022

FB61/1506/WP17

FB61/1506/WP17

FB 61/0328/WP18

geändert beschlossen

ungeändert beschlossen

ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht / Erneute Programmberatung Bezirk 09.03.2022

FB 61/0328/WP18

geändert beschlossen

Sachstandsbericht / Erneute Programmberatung PLA 10.03.2022

FB 61/0328/WP18

geändert beschlossen

 

Offenlagebeschluss Bezirk 19.04.2023

FB 61/0621/WP18

ungeändert beschlossen

Offenlagebeschluss PLA 27.04.2023

Empfehlung zum Satzungsbeschluss Bezirk 02.07.2025

Empfehlung zum Satzungsbeschluss PLA 03.07.2025

 

FB 61/0621/WP18

FB 61/1090/WP18

FB 61/1090/WP18

ungeändert beschlossen

ungeändert beschlossen

geändert beschlossen

Im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem ehemaligen evangelischen Friedhof soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen. Ziel der Planung ist es, ein neues Gebäudeensemble am Stadtpark zu entwickeln und zentrumsnahe Wohn- sowie nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen zu realisieren. Entstehen soll eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Büro und Dienstleistungen sowie Nutzungen mit öffentlichem Charakter. Die Wohnnutzung umfasst einen Anteil von 40% öffentlich geförderter Wohnbaufläche der geplanten Gesamtwohnfläche im Plangebiet.

 

  1. Programmberatung und frühzeitige Beteiligung:

Die Programmberatung erfolgte am 20.08.2020 im Planungsausschuss mit anschließender Beratung in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 09.09.2020. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, für das Plangebiet auf Basis des vorgestellten Entwurfs einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu erarbeiten. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, die in der Diskussion vorgebrachten Anregungen bezüglich der Anordnung der Baukörper und der Nutzungen zu prüfen und mit der Vorhabenträgerin zu verhandeln.

 

Im Gestaltungsbeirat wurde die Planung erstmalig am 19.02.2020 vorgestellt. Grundsätzlich wurde der Leitgedanke der „Häuser im Park“ positiv gesehen und gestalterisch sollte dieser Gedanke weiterverfolgt und ausgestaltet werden. Die Höhenentwicklung der Gebäude untereinander wurde als konsequent angesehen. Empfohlen wurde, das Volumen des zur Monheimsallee orientierten Gebäudes eventuell zu überdenken, sowie das Thema der Dachgärten zumindest für die Wohngebäude mitzudenken.

Nach einer Überarbeitung bzw. Ausarbeitung wurde die Planung erneut am 28.04.2021 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Erarbeitet wurde ein Fassadenkonzept für die Baukörper sowie ein Außenanlagenkonzept. Der städtebauliche Entwurf wurde nach der erstmaligen Vorstellung im Gestaltungsbeirat dahingehend geändert, dass die Gebäude in Bezug auf ihr Volumen angepasst wurden und so angeordnet bzw. verschoben wurden, dass der nördliche und östliche Baumbestand größtenteils erhalten werden kann. Der nordwestliche Baumbestand (Baumreihe zum Stadtpark) jedoch nicht.

Erarbeitet wurden drei verschiedene Varianten für ein Fassadenkonzept. Die zeitgenössische Architektur wurde als vielversprechend angesehen, bevorzugt wurde jedoch eine einheitliche Gestaltung der drei Baukörper. Außerdem wurde ein deutlicher Hinweis auf die Durchmischung der Wohnungstypen gegeben, insbesondere die nachteilige Positionierung und strikte Trennung des sozialen Wohnungsbaus sollte überdacht werden.

 

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger*innen in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie und den vorgeschriebenen Hygieneregeln wurde auf die Durchführung einer öffentlichen Anhörungsveranstaltung verzichtet. Stattdessen wurden vertonte Präsentationen erstellt, die einerseits das Bauleitplanverfahren und andererseits die Vorhabenplanung erläutert haben und über das Internet abrufbar waren.

In der Zeit vom 12.10.2020 bis 06.11.2020 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger*innen hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Die betroffenen Behörden wurden ebenfalls beteiligt.

Die Zeit nach der frühzeitigen Beteiligung wurde intensiv genutzt, um die verschiedenen Einzelthemen des Vorhabens sowohl verwaltungsintern als auch mit der Vorhabenträgerin abzustimmen.

 

So wurde im Folgenden das städtebauliche Konzept weiter ausgearbeitet. Das städtebauliche Konzept wurde im Rahmen eines Sachstandsberichtes sowohl dem Ausschuss für Umwelt und Klima am 08.03.2022 als auch in der Bezirksvertretung Mitte am 09.03.2022 und im Planungsausschuss am 10.03.2022 vorgestellt. Der Planungsausschuss beschloss, auch auf Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte, das vorliegende städtebauliche Konzept erneut in die Prüfung zu geben. Die Planungsverwaltung und das Architekturbüro wurden beauftragt, die Planungen mit dem Ziel zu überarbeiten, die Baumreihe im Nordwesten zu erhalten und gleichzeitig die durchweg positiven Aspekte der bestehenden Planung so weit wie möglich umzusetzen.

Zusätzlich beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Machbarkeit der folgenden ökologischen Aspekte zu prüfen und mit der Vorhabenträgerin über die Einarbeitung im weiteren Verfahren zu verhandeln:

- Wärmeversorgung durch einen Anschluss an das Fernwärmenetz oder mit Wärmepumpen

- Gebäudeenergieeffizienzstandard KfW 40

- Ausstattung der Dächer der Gebäude mit intensiver Dachbegrünung.

 

Das städtebauliche Konzept wurde auf dieser Grundlage eingehend geprüft. In enger Zusammenarbeit zwischen Vorhabenträgerin und der Fachverwaltung ergab die Prüfung, dass ein Erhalt der nordwestlichen Baumreihe mit der vorgesehenen städtebaulichen Kubatur nicht möglich ist. Um das beabsichtigte Gesamtkonzept und die damit verbundenen Kubaturen zu erhalten, sowie zu Gunsten des neugeschaffenen Wohnraumes und vor allem des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, wird hier auf die nordwestliche Baumreihe verzichtet. Die Planung wurde dahin gehend ausgearbeitet, die ökologischen und stadtklimatischen Bedingungen durch andere Maßnahmen zu verbessern und zu stärken. So wurde zum Beispiel auf die südliche Wegeverbindung zu Gunsten von drei Bäumen und der Schaffung der Privatsphäre der Wohnungen und des privaten Spielplatzes verzichtet. Außerdem sieht die Planung eine Neupflanzung einer grünen Kulisse durch Säulenbäume und Fassadenbegrünung entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze vor und es wurde ein zukunftszugewandtes Mobilitätskonzept erarbeitet.

Die zu prüfenden stadtklimatischen und freiraumplanerischen Aspekte wurden berücksichtigt, ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist grundsätzlich möglich. Im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren werden aber auch weitere nachhaltigere Varianten der künftigen Wärmeversorgung geprüft. Die Ausstattung der Dächer der Gebäude mit intensiver Dachbegrünung ist nicht zu 100 % möglich, da 50 % der Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen überstellt werden müssen. So sieht das Konzept vor, das Bürogebäude teilweise intensiv zu begrünen. Die restlichen Dachflächen werden extensiv begrünt und entsprechend mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet.

Auf die konkrete Festsetzung eines Gebäudeenergieeffizienzstandards wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der aktuellen Weltsituation verzichtet. Die Vorhabenträgerin verfolgt selbst das Ziel, möglichst effizient zu bauen, ist aber hier auch stets auf Fördermittel angewiesen. So ist der Gebäudeenergieeffizienzstandard abhängig von dem Zeitpunkt der Baurealisierung.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nahm in der Sitzung am 19.04.2023 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfahl sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nahm in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschloss er die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - in der vorgelegten Fassung.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 erfolgten Eingaben. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu sind der Vorlage FB 61/1090/WP18 als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Eingaben führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

  1. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 17 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben; hiervon waren 8 abwägungsrelevant.

Die Stellungnahmen der Behörden sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu sind der Vorlage FB 61/1090/WP18 ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Eingaben führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

  1. Durchführungsvertrag

Der Durchführungsvertrag wurde zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen abgestimmt und soll nach der Empfehlung des Satzungsbeschlusses durch den Planungsausschuss und vor dem Beschluss des Rates unterzeichnet werden. (siehe Anlage). Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Vorhabens sicher.

Insbesondere folgende Maßnahmen werden vertraglich gesichert:

  •              Überprüfung der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel nach Abriss der Bestandsgebäude
  •              Durchführung einer archäologischen Sachverhaltsermittlung nach Abriss der Bestandsgebäude
  •              Umsetzungspflicht eines Anteils von 40 % der Gesamtwohnfläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau
  •              Verbindlichkeit des Maßnahmenpaketes Mobilitätskonzept: Sharing Angebote / Bike-Sharing Angebote / Lastenräder. Öffentliche Fahrradgarage, Fahrradservicemaßnahmen und Informationsmanagement, bis zu 100 Job Parker Stellplätze in der Tiefgarage der APAG
  •              Vereinbarung von Maßnahmen wie Zufahrtsbeschränkungen, die eine nächtliche Nutzung der Tiefgarage allein den Anwohner*innen ermöglichen
  •              Verbindlichkeit der Fassadengestaltung durch Definition von Leitlinien und Referenzangaben
  •              Umsetzung der Freiraumgestaltung entsprechend des Freianlagenplanes inkl. der Ersatzbaumpflanzungen
  •              Anlage von Gründächern mit extensiver und intensiver Begrünung
  •              Umsetzungspflicht der Photovoltaikanlagen, Kombination Photovoltaik/Gründach
  •              Anlage und der dauerhafte Erhalt der Fassadenbegrünung
  •              Schutz des angrenzenden Baumbestandes
  •              Der Ersatz von insgesamt 19 Bäumen, an zu vereinbarenden Standorten. Der Vorhabenträgerin wird auferlegt, für die Bäume eine Ersatzfläche zu benennen. Bis zum Satzungsbeschluss sind diese zu bestimmen; ein finanzieller Ausgleich soll nur im Ausnahmefall gemäß Baumschutzsatzung finanziell erfolgen.
  •              eine zusätzliche Kompensationszahlung für den Wegfall der ortsbildprägenden nordwestlichen Baumreihe sowie der zentralen Rosskastanie ist zu leisten
  •              Pflege der nordwestlichen Baumneupflanzungen
  •              Ausgleichszahlung für den öffentlichen Kinderspielplatz
  •              Bodenschutzkonzept

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 02.07.2025 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

 

Der Planungsausschuss hat am 03.07.2025 darüber beraten. Er hat den folgenden geänderten Beschluss gefasst (Änderung kursiv):

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Diese Empfehlung umfasst ausdrücklich nicht den als Anlage zur Vorlage beigefügten Durchführungsvertrag.“

 

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mündlich mitgeteilt.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 1004 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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