Kenntnisnahme - FB 20/0366/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.

 

Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2025 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.

 

Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2025 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 15.08.2025 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.

 

 

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Anlagen

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