Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0035/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterungsbaumaßnahme der KGS Auf der Hörn - Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/520
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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03.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
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09.09.2025
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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11.09.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen, entsprechend der Vorlage zu fassen.
- Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Erweiterungsbau der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen entsprechend der Vorlage.
Erläuterungen
Ausgangslage
Die KGS Auf der Hörn ist eine 2-zügige Grundschule. Aufgrund des hohen Bedarfs an Räumlichkeiten von insgesamt neun Räumen (361,5 qm) beauftragte der ASW die Verwaltung am 11.03.2021 mit der Durchführung einer Konzeptstudie für einen möglichen Erweiterungsbau der Schule in der Leistungsphase 0. Das Ergebnis dieser Konzeptstudie wurde dem ASW am 28.10.2021 vorgestellt. Der ASW beauftragte daraufhin die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung für die vorgestellte Variante 6 (FB 45/0278/WP18).
Da sich im Rahmen der weitergehenden Prüfungen in den Leistungsphasen 1 und 2 herausgestellt hat, dass sich die Vorplanungen aus der Konzeptstudie nicht wie gewünscht umsetzen lassen, wurden die Änderungen, die sich im Vergleich zum Planungsauftrag ergeben haben, dem ASW am 28.11.2024 mit der Vorlage FB 45/0646/WP18 vorgestellt. Dieser beauftragte die Verwaltung mit der Fortführung der Planung bis einschließlich LPH 3.
Bauliche Maßnahmen
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurde inzwischen abgeschlossen. Sie bestätigt im Wesentlichen das Konzept aus der Vorplanung:
- Der eingeschossige Verbindungsbau zwischen dem Hauptgebäude und der Turnhalle wird abgerissen und durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzt. Eine Aufzugsanlage sorgt für das barrierefreie Erreichen aller Klassen- und OGS-Räume.
- Zur Kompensation der entfallenden Mensa und des Klassenraumes in dem abgebrochenen Verbindungsbau wird eine Interimslösung errichtet.
- Das bislang ungenutzte Dachgeschoss des Hauptflügels wird zu Verwaltungsräumen ausgebaut. Hierzu erfolgt ein notwendiger Umbau.
- Das Außengelände zwischen Neubau, Hauptflügel und Turnhalle muss nach diesen umfänglichen Bauleistungen an die neue Situation angepasst werden.
- Die technischen Anlagen im Bestand müssen entsprechend der aktuellen Normen und Richtlinien ertüchtig werden.
Der optimierte Entwurf sieht im Erdgeschoss des Neubaus eine Verpflegungsküche sowie einen multifunktional nutzbaren Raum vor, der als Aula und Mensa dienen soll. Im Obergeschoss entstehen zwei Klassenräume, zwei Differenzierungsräume sowie ein Mehrzweckraum. Die bisherigen Verwaltungsräume im Erdgeschoss werden künftig als Bibliothek, Klassenraum und Differenzierungsräume genutzt.
Aufgrund der notwendigen Arbeiten im Hauptflügel, bei denen insbesondere im Dachgeschoss umfangreiche Bauleistungen wie Rückbau, Schadstoffsanierung und Erschließung durchgeführt werden, muss der Erweiterungsbau entgegen dem früheren Konzept parallel zum Ausbau des Dachgeschosses umgesetzt werden.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Interimslösung zur übergangsweisen Unterbringung von Mensa/Aula sowie einer Klasse in Form einer Containeranlage auf dem Schulgelände. Die ursprünglichen Konzeptstudie sah vor, dass der Ausbau des Dachgeschosses und der Abriss und Neubau des Verbindungsbaus zwischen Hauptgebäude und Turnhalle in mehreren Bauabschnitten erfolgt, in Verbindung mit Interimslösungen innerhalb des Schulgebäudes. Der Umfang der erforderlichen Arbeiten im Dachgeschoss lassen dieses Vorgehen aus zeitlichen und organisatorischen Gründen jedoch nicht zu.
Die Schulleitung wurde in die Planung mit einbezogen und regelmäßig über die Fortschritte informiert. Die Wünsche der Schule wurden in der Planung bestmöglich berücksichtigt und die Schulleitung ist mit dem Ergebnis der Planungen ausdrücklich einverstanden.
Kosten
Die Kosten des Projektes einschließlich Kostenvarianz und Kosten für die Betriebsausstattung i.H.v. 386.100 € belaufen sich laut Kostenberechnung der LPH 3 auf 8.522.000 €. Um die Maßnahme aufgrund der Dringlichkeit lückenlos fortzuführen, wurden die benötigten Projektkosten unterjährig durch Ratsbeschluss am 09.07.2025 (Vorlage FB 45 n/0031/WP18) bereitgestellt.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme wie dargestellt aus. Sie empfiehlt, den Baubeschluss für die Baumaßnahme zur Erweiterung der Räumlichkeiten der KGS Auf der Hörn, Ahornstraße 60, 52074 Aachen zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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5-030101-900-00100-990-7, 78650000
5-030101-800-00600-810-4, 78350000 (neu iRd HH-Meldung 2026 ff. angemeldet)
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Investive Auswirkungen |
Teilansatz 2025 |
Fortg. Teilansatz 2025 |
Teilansatz 2026 ff. |
Fortg. Teilansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
5.316.510,82 0 |
0 |
0 0 |
2.707.900 386.100 |
0 |
8.522.000 |
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Ergebnis |
-5.316.510,82 |
-5.316.510,82 |
0 |
-3.094.000 |
0 |
-8.522.000 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung erfolgt aus 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 iHv 2.707.900 € |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
553.370* |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
-553.370 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Um den Baubeschluss in 2025 fassen zu können, wurden die überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in 2025 in Höhe von 4.902.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element PSP 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“, SK 78650000 – im PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“ SK 78650000 durch den Beschluss des Rates am 09.07.2025 bereitgestellt (s. Vorlage FB 45 n/0031/WP18)
Zzgl. der Ermächtigungsübertragung in Höhe von 414.510,82 € ergibt sich ein fortgeschriebener Teilansatz 2025 von 5.316.510,82 €. Unter Berücksichtigung der bereits in Vorjahren verausgabten Planungsmitteln von 111.489,18 € beträgt der Teilansatz 2025 insgesamt 5.428.000 €.
Die restlichen erforderlichen Mittel von 2.707.900 € wurden im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. in 2026 haushaltsneutral von 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 „Baul. Maßn. für G9“ verlagert. Mittel für die Betriebsausstattung von 386.100 € wurden für 2027 im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. angemeldet.
*Die Folgekosten in Höhe von 415.715 € aus Zinsen (rd. 110.100 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 35 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 203.397 € über Nutzungsdauer von 35 Jahren), Instandhaltungsaufwand (97.618 €) sowie Verwaltungskosten (4.600 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Zusätzlich fallen Betriebskosten i.H.v. jährlich 137.655 € an. Es wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
x |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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