Anhörung - FB 61/1116/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1012 - Grauenhofer Weg / Stettiner Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1012 - Grauenhofer Weg / Stettiner Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1012 Grauenhofer Weg / Stettiner Straße – ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein Wohngebiet mit ca. 280 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte und einer gewerblichen Nutzung (z.B. Bäckerei, Café, Kiosk). Eine Tiefgarage nimmt die notwendigen Stellplätze für Bewohner*innen, Nutzer*innen und Besucher*innen auf.

 

Das Plangebiet umfasst eine ca. 3,1 ha große Wiesenfläche im Süden des Stadtbezirks Aachen-Mitte zwischen der Stettiner Straße und dem Grauenhofer Weg und ist im Flächennutzungsplan Aachen*2030 als Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche liegt im Außenbereich und eignet sich gut für eine Bebauung, da sie sich großmaßstäblich in die städtebauliche Struktur des Driescher Hofs einfügt. Die Planung beinhaltet eine attraktive Grüngestaltung mit geringer Versiegelung und unterschiedliche Mobilitätsangebote als Alternative zum individuell genutzten Pkw.

 

Es soll ein Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB aufgestellt werden. Der städtebauliche Vertrag wird mit der Investorin und Grundstückseigentümerin, der GEG Rheinland mbH & Co. KG mit Sitz in Köln, abgeschlossen und soll die konkrete Entwurfsplanung sowie städtebauliche, freiraumplanerische und weitere qualitätssichernde Aspekte verbindlich regeln.

 

Der Verlauf der Projektentwicklung begann 2021 mit der Durchführung einer Ideenwerkstatt, an der sich Planer*innen der Stadt Aachen und ein von der Eigentümerin beauftragtes Aachener Architekturbüro beteiligt haben. Aus dem Werkstattverfahren gingen zwei Siegervarianten hervor, das Konzept „Höfe“ und das Konzept „Cluster“. Auf Grundlage dieser Varianten wurde in der Zeit vom 21.11.2022 bis 21.12.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. In seiner Sitzung am 27.04.2023 beschloss der Planungsausschuss, nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des Konzepts „Höfe“ weiterzuführen.

 

Die Grundstückseigentümerin hat am 13.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1012 – Grauenhofer Weg / Stettiner Straße – beantragt. Folgende politische Beratungen fanden nachfolgend statt:

 

Vorlage

Vorlagennummer

Gremium

Datum

Anwendung des Baulandbeschlusses

FB 23/0621/WP17

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

04.02.2020

Durchführung einer Ideenwerkstatt

FB 61/0008/WP18

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

02.12.2020

Planungsausschuss

10.12.2020

Ergebnis der Ideenwerkstatt

FB 61/0089/WP18

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

14.04.2021

Planungsausschuss

15.04.2021

Programmberatung

FB 61/0489/WP18

Planungsausschuss

22.09.2022

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

19.10.2022

Variantenentscheidung städtebauliches Konzept

FB 61/0643/WP18

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

19.04.2023

Planungsausschuss

27.04.2023

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1033/WP18

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

19.03.2025

Planungsausschuss

20.03.2025

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 die Anwendung des Baulandbeschlusses beschlossen. Ein Drittel der zukünftigen Nettobaulandfläche geht somit nach Planrechtschaffung von der jetzigen Eigentümerin zum planungsunbeeinflussten Wert in das Eigentum der Stadt Aachen über. Auf diesen Flächen, die die Höfe 4 und 6 (WA 4 und WA 6 im Bebauungsplan) umfassen, soll der öffentlich geförderte Wohnungsbau errichtet werden.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die Veröffentlichung im Internet hat in der Zeit vom 14.04.2025 bis 16.05.2025 stattgefunden. Es sind zehn Eingaben der Öffentlichkeit eingegangen. Alle Eingaben sind abwägungsrelevant und enthalten Anregungen, Bedenken oder Hinweise.

 

Die Eingaben beinhalten überwiegend Themen, die auch in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit genannt wurden. Dies sind insbesondere folgende Themen:

  • Inanspruchnahme einer Außenbereichsfläche
  • geplante Bebauungsdichte
  • derzeitige Parkraumknappheit im öffentlichen Raum
  • Entfall der Weidemöglichkeit für den benachbarten Milchviehhof
  • Entwässerung des Plangebiets
  • Schallemissionen durch die Autobahn und durch die künftigen Nutzer*innen des Gebiets

 

Zwei Eingabesteller*innen loben das städtebauliche Konzept, den geplanten Wohnungsmix, die Planung einer Kita und die attraktive Lage des Plangebiets für ein Wohngebiet.

 

Die Eingaben machen keine Änderung der Planung erforderlich. Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 12 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, von denen fünf abwägungsrelevant sind.

 

Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Die Anregungen der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

 

  1. Klimanotstand

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Weiterhin ist gemäß Ratsbeschluss vom 26.08.2020 die Klimarelevanz darzustellen.

 

Standortwahl

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen für eine Bebauung klimatisch ungünstiger als eine Flächenkonversion oder eine bauliche Nachverdichtung im Innenbereich. Da jedoch die diesbezüglichen Flächenpotenziale für die Deckung der Wohnraumnachfrage im Stadtgebiet und zur Bekämpfung des angespannten Wohnungsmarktes nicht ausreichen, wurde in der Abwägung im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplans das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

Konkret hat die Bedarfsermittlung „Wohnen“ ein Innenentwicklungspotenzial von ca. 36 ha ermittelt sowie rund 17 ha aus in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen. Unter Berücksichtigung einer Flexibilitätsreserve verbleibt im Ergebnis ein Flächenbedarf von ca. 178 ha für neue Wohnbauflächen bis zum Jahr 2035.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 wurde geprüft, ob die Fläche am Grauenhofer Weg (AM-WO-32) weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt werden soll. Diese Überprüfung ergab, dass in Anbetracht des gegebenen Wohnbauflächenbedarfs auf eine Rücknahme der dargestellten Wohnbaufläche zu Gunsten einer Freiraumnutzung verzichtet wird. Im Kern gewichtet die Stadt Aachen hier die Belange des Wohnens bzw. der zumindest teilweisen Deckung eines nachgewiesen Wohnbaulandbedarfs höher als die Belange des Freiraumschutzes, da bei der Inanspruchnahme der vorliegenden Fläche geringere Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind als an anderer Stelle.

 

 

Städtebaulicher Entwurf

Die Versiegelung im Plangebiet wird soweit wie möglich reduziert, beispielsweise durch die Festsetzung einer geringen Grundflächenzahl (GRZ), eine fast unversiegelte Grünfläche im Zentrum (Anger), eine intensive Begrünung der Tiefgarage und weitere Regelungen im städtebaulichen Vertrag, sodass sich der Gesamtversiegelungsgrad für die Planung auf rund 61 % beläuft. Hierdurch wird die sommerliche Aufheizung sowie das Überflutungsrisiko bei Starkregen im Plangebiet gering gehalten.

Die städtebauliche Struktur ist kleinteilig, was für die bodennahe Durchlüftung im Plangebiet leichte Vorteile gegenüber beispielsweise riegelhaften bzw. L-förmigen Baustrukturen bringt. Die Gebäudekubaturen besitzen ein günstiges Verhältnis zwischen Gebäudehülle und Gebäudevolumen. Da die Ausrichtung der Gebäude und deren Dachflächen sehr variiert, ist die solarenergetische Nutzbarkeit nicht durchgehend gut. Die vielen Flachdächer ermöglichen jedoch eine gute Nutzbarkeit unabhängig von der Gebäudeausrichtung. Teils wirkt sich die geplante Bebauung nachteilig auf das Solarpotenzial benachbarter Bestandsgebäude aus.

 

Wärmeversorgung

Derzeit plant die Grundstückseigentümerin, ein Nahwärmenetz zu errichten. Die geplanten Verkehrsflächen bieten ausreichend Platz zur Unterbringung der notwendigen Leitungs- und Kabeltrassen. Die konkrete Planung der Anschlusspunkte und Trassen erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.

 

Mobilitätskonzept

Das Plangebiet ist über mehrere Bushaltestellen gut an das ÖPNV-Netz angebunden. Nahversorgungsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind fußläufig bzw. mit dem Fahrrad gut erreichbar. Das Stadtzentrum und der Stadtteil Brand sind über eine Vorrangroute mit dem Fahrrad sehr gut erreichbar. Durch die genannten Aspekte ist eine geringe Pkw-Nutzung der künftigen Bewohner*innen möglich.

 

Das Mobilitätskonzept sieht Angebote für Carsharing, E-Bike-Sharing und gemeinschaftlich nutzbare Lastenräder vor. Die Festsetzungen ermöglichen es, die Angebote teils dezentral (E-Bike-Sharing) und gut erreichbar für die bestehende und künftige Bewohnerschaft im Umfeld der Stettiner Straße anzuordnen. Auch die weitgehende Kfz-freie Erschließungsplanung lässt eine hohe Nutzung der Angebote erwarten. Das Mobilitätskonzept als Bestandteil des Stellplatznachweises erhält im Zuge der Bauantragsprüfung Verbindlichkeit.

 

  1. Städtebaulicher Vertrag

Zur Sicherung der Umsetzung der Planung wird zum Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und der Eigentümerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicher, einschließlich der erforderlichen Bürgschaften. Insbesondere werden folgende Maßnahmen vertraglich gesichert:

  • Herstellung der Erschließungsanlagen
  • Anwendung des Baulandbeschlusses
  • Errichtung der geplanten Kita
  • Umsetzung der Freianlagenplanung
  • Regelungen zur Energieeffizienz der Gebäude
  • Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen
  • Aspekte der architektonischen Gestaltung
  • Maßnahmen zum Artenschutz und zum Bodenschutz
  • Umsetzung der Entwässerungsplanung
  • Umsetzung des ökologischen Ausgleichs außerhalb des Plangebiets

 

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht geschaffen werden für die Errichtung eines Wohnquartiers mit ca. 280 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte und untergeordnet einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 1012 - Grauenhofer Weg / Stettiner Straße - den Satzungsbeschluss zu fassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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