Entscheidungsvorlage - FB 61/1130/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung mit der vertiefenden Planung und anschließenden Aufstellung der Sitzbänke entlang der Premiumfußwege zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung mit der vertiefenden Planung und anschließenden Aufstellung der Sitzbänke entlang der Premiumfußwege zu beauftragen.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der vertiefenden Planung und anschließenden Aufstellung der Sitzbänke entlang der Premiumfußwege.

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Erläuterungen

 

Anlass und politische Beschlusslage:

Das Konzept der Premiumfußwege wurde 2014 als Teil des „Innenstadtkonzeptes 2022“ im Planungsausschuss beschlossen (FB 61/0073/WP17; Innenstadtkonzept 2022 Seite 44 ff.). Ziel des Konzeptes ist die Stärkung des Angebotes für zu-Fuß-Gehende auf ausgewählten Routen zwischen dem mittelalterlichen, weitgehend „steinernen“ Zentrum der Innenstadt und den umliegenden Parks, Bachtälern und parkähnlichen Landschaftsräumen. Im Zuge der Entwicklung des Wegenetzes sollen die Qualitäten hinsichtlich Sicherheit und Komfort gestärkt und identitätsstiftende sowie Aufenthaltsqualität steigernde Elemente ergänzt werden.

Das Konzept leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess des Verkehrsentwicklungsplanes, den Zielen zu aktiver Nahmobilität, den Maßgaben zum Klimaschutz, der Klimavorsorge sowie der Maßnahmenpakete zum „Innenstadtkonzept 2022“ und des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK).

 

Die Kernelemente des Konzeptes sind:

  • Sicherheit und Barrierefreiheit (entsprechend der Aachener Standards)
  • Komfort (Breite der Wege von 2,50 m, Begrünung insbesondere durch Bäume, Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen von 200 m, Vorrang für die zu Fuß Gehenden)
  • Das gewisse „Extra“ durch besondere Aufenthaltsqualität an Plätzen, bzw. besondere Elemente (Wasser, Licht, Geschichte erlebbar machen…) sowie die Verbesserung der Orientierung durch Wegweisung.

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die geplante Verbesserung des Komforts und der Aufenthaltsqualität durch das Aufstellen von Sitzbänken entlang der im Konzept enthaltenen Wege und Plätze.

 

Sitzbänke bieten mobilitätseingeschränkten Menschen die Möglichkeit zur kurzen Rast, dienen als Treffpunkt, um soziale Kontakte zu pflegen und den Zusammenhalt im Quartier zu fördern und laden zu-Fuß-Gehende auf dem Weg zur nächsten Grünfläche zum Verweilen ein. Sie bieten die Möglichkeit für den spontanen sozialen Austausch und sind essenzieller Bestandteil eines lebenswerten Stadtraums und Wohnumfeldes.

 

Am 31.10.2019 wurde das von der Agentur TSCHAIKA erstellte Gestaltungskonzept für die Rad-Vorrang-Routen und Premiumfußwege im Mobilitätsausschuss beschlossen (FB 61/1296/WP17). In diesem Konzept ist auch die Aufstellung von Bänken entlang der Premiumfußwege in einem Abstand von 150 bis 200 m verankert (Gestaltungskonzept S. 36, Kapitel 5.3.1).

Bisher erfolgte der Aufbau von neuen Sitzbänken immer im Zuge der Um- und Neugestaltung von einzelnen Straßenabschnitten entlang der Premiumfußwege. Dieser schrittweise, eher kleinteilige Ausbau führt jedoch im Ergebnis in den letzten Jahren nur langsam zu einer Verbesserung der Versorgung mit Sitzmöglichkeiten. Daher sollen nun in einer gesonderten Baumaßnahme die Lücken im „Sitzbank-Netz“ entlang der Premiumfußwege geschlossen werden, um damit eine deutliche Komfortsteigerung und Verbesserung der Barrierefreiheit entlang der Premiumfußwege zu erreichen.

 

Eine weitere Vorlage zum Ratsantrag „Sitzbänke für Aachen“ der Fraktionen Grüne und SPD vom 20.03.2025 befindet sich derzeit in Arbeit und prüft die Einrichtung zusätzlicher Sitzbänke im Stadtraum unter Beteiligung der Bürger*innen.

Sachstand und Vorgehensweise:

Im ersten Schritt wurden die unmittelbar entlang der Premiumfußwege gelegenen Bänke erfasst und kartiert. Dabei wurden sowohl Bestandsbänke, als auch Sitzbankstandorte aus ohnehin bestehenden Planungen entlang der Wegstrecke sowie temporäre Sitzelemente erfasst. Diese erfassten Daten bilden die Grundlage für die weitere Analyse mit Geoinformationssoftware (GIS).

Die Daten zeigen eine ungleiche Verteilung der Sitzmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes auf. Auch werden Unterschiede in Bezug auf Zustand, Material und Komfort der Bänke deutlich.

Um die Ansprüche an den Sitzkomfort der Premiumfußwege erfüllen zu können, sollen die neuen Bänke über eine Rückenlehne verfügen. Aus diesem Grund wurden im nächsten Schritt die Streckenabschnitte erfasst, an denen sich keine Sitzbänke mit Rückenlehne befinden. Nach der Auswertung zeigt sich erneut eine ungleiche Verteilung von Sitzbänken in entsprechender Qualität entlang der Premiumfußwege.

 

So gibt es in der Gesamtschau der Bestandsanalyse eine räumliche Konzentration rund um die städtischen Grünflächen, entlang einiger Plätze sowie der Fußgängerzone in Burtscheid. Dazwischen ergeben sich lange Streckenabschnitte ohne Sitzbank.

Vor allem die Premiumfußwege 5 (Ferberpark), 6 (Kaiser-Friedrich-Park), 7 (Johannisbachtal) und 9 (Campus West) weisen einen hohen Anteil unterversorgter Wegstrecke auf. Bei den vier genannten Wegen liegt dieser Anteil bei 60-70%. Insgesamt sind 7,1 km des rund 16 km langen Premiumfußwegenetzes ohne Bänke mit Rückenlehne ausgestattet. Die in Anlage 1 rot markierten, mit entsprechend qualitativen Sitzbänken unterversorgten Streckenabschnitte bilden die Grundlage für die Suche nach geeigneten Standorten für neue Sitzbänke. 

 

Im nächsten Schritt wurden diese Abschnitte unter Berücksichtigung definierter Kriterien auf geeignete Standorte hin untersucht:

 

Kriterien (Auswahl):

  • Vorhandener Platz im Straßenraum (unter Beachtung der in Planung befindlichen Ausstattungselemente wie Fahrradbügel oder E-Tretrollerabstellplätze)
  • Nähe zu Grünflächen
  • Exposition zur Sonne (Wechsel von Schatten und Sonnenplätzen)
  • Besondere Einrichtungen/Nutzungen im direkten Umfeld
  • Blickbezüge

 

Insgesamt wurden 50 geeignete Standorte identifiziert, die mit Sitzgelegenheiten in entsprechender Qualität ausgestattet werden sollen. Eine Übersichtskarte mit den geplanten Standorten (rote Punkte) ist in Anlage 2 beigefügt. Von den 50 Standorten entfallen 38 auf neue Sitzbänke, während an 12 bereits bestehenden Standorten (orangene Punkte) Sitzbänke erneuert und damit qualitativ verbessert werden sollen. Diese 12 Standorte befinden sich an strategisch wichtigen Positionen im Wegenetz und tragen durch ihre Aufwertung wesentlich zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Komfort und Aufenthaltsqualität entlang der Premiumfußwege bei.

 

Verwendete Sitzbank

Die Planung sieht den Einbau des im Gestaltungskonzepts der Premiumfußwege verankerten Sitzbank-Typs vor. Dieser Typ wird aktuell bereits entlang der Premiumfußwege verwendet, zuletzt bei den Neugestaltungen der Jakobstraße (2024) und der Lothringerstraße (2025). Als Material für die Sitzfläche und Rückenlehne wird zukünftig Douglasie verwendet. Gemeinsam mit dem Hersteller wird der Banktyp derzeit technisch optimiert, um zuletzt identifizierte Schwächen auszuräumen.

An einzelnen Standorten soll anstelle einer Sitzbank eine Sitzgruppe mit Stühlen platziert werden. Sitzgelegenheiten dieser Art sind ebenfalls entlang der Premiumfußwege in den neu umgebauten Abschnitten Rehmplatz und Mariahilfstraße zu finden. Auch die Nachrüstung von Sitzauflagen ist bei einigen Standorten geplant.

 

Kosten und Finanzierung:

In der städtischen Vorplanung wurden die Gesamtkosten mit 240.000,00 € (brutto) veranschlagt. Mittel für die Umsetzung der Maßnahme stehen im aktuellen Haushaltsjahr unter dem PSP-Element 5-120102-900-10800-300-1 „Umsetzung Premiumwege und Plätze (IKSK)“ zur Verfügung.

Durch die neue Gestaltung entsteht für den Aachener Stadtbetrieb gegenüber der heutigen Situation ein Mehraufwand für die Pflege und Unterhaltung. Die Finanzierung der Pflege- und Unterhaltungskosten wird in den nächsten Planungsschritten konkretisiert.

 

Zeitplan:

In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Personalressourcen ergibt sich der folgende Zeitplan:

  • Politischer Beschluss im September 2025
  • Entwurfs- und Ausführungsplanung bis Anfang 2026
  • Vergabeverfahren und Start der Baumaßnahme 2026
  • Abschluss der Baumaßnahme voraussichtlich Ende 2027
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

5-120102-900-10800-300-1 Umsetzung Premiumwege und Plätze (IKSK)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025*

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.328.593,43

1.328.593,43

800.000

800.000

0

0

Ergebnis

1.328.593,43

1.328.593,43

800.000

800.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

4-120102-992-1 Umsetzung Premiumwege und Plätze (IKSK)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025**

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

508.000

508.000

200.000

200.000

0

0

Ergebnis

508.000

508.000

200.000

200.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 498.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 830.593,43 €

**Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 198.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 310.000 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Erläuterungen zur Klimarelevanz

Die geplante Aufstellung von 50 Sitzbänken ist in Bezug auf ihre Klimarelevanz insgesamt als geringfügig einzustufen. Durch die Herstellung, den Transport und die Montage der Bänke entstehen unvermeidbare CO-Emissionen, die jedoch in einem vergleichsweise niedrigen Umfang zu erwarten sind.

Zur Minderung der Klimawirkung wird bewusst eine dauerhafte und witterungsbeständige Holzart – Douglasie – aus regionaler Herkunft verwendet. Dies trägt sowohl zur Reduktion von Transportemissionen als auch zur Förderung nachhaltiger Forstwirtschaft bei.

Die Ausführung der Maßnahme erfolgt insgesamt unter Berücksichtigung ressourcenschonender und umweltverträglicher Prinzipien.

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Anlagen

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