Entscheidungsvorlage - FB 61/1137/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 1022 - Freunder Weg / Zeppelinstraße - auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes erarbeitet und der nächste Verfahrensschritt, die Veröffentlichung im Internet, vorbereitet wird. Voraussetzung ist, dass hierbei folgende Mindestanforderungen umgesetzt werden:

  •              50 % der Wohnfläche werden als geförderter Wohnungsbau errichtet.
  •              Sämtliche für das Wohnen erforderliche Stellplätze sind im Plangebiet des VEP´s (B-Plan 1022) nachzuweisen.
  •              Die gemäß Ratsbeschluss erforderliche Grün-/ Spielfläche wird in vollem Umfang im Gesamtgeltungsbereich (B-Plan 1022 und 1023) geschaffen.
  •              Der maximale Versiegelungsgrad beträgt angesichts der notwendigen Entsiegelung im Gesamtgeltungsbereich 82 % (B-Plan 1022 und 1023).
  •              Ein Regenwassermanagementsystem zur Bewässerung der Grün- und Freiflächen wird zentraler Baustein des Entwässerungskonzeptes.
  •              Zur Schaffung günstiger Wuchsbedingungen sind die Baumstandorte im Plangebiet mit einem durchwurzelbaren Raum von ca. 30 m³ auszubauen.
  •              Die Herstellung der Oberflächen im Plangebietes setzt bevorzugt auf „blau-grüne Lösungen“ (Integration von Wasserelementen (blau) und Grünflächen (grün)).
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Erläuterungen

 

  1. Bisheriger Planungsverlauf

Auf dem ehemaligen Areal der Fa. Hutchinson wurde bislang eine gewerblich / industrielle Nutzung ausgeübt. Nach Aufgabe des Betriebes wurde das Grundstück von einem/einer Investor*in erworben und der Gebäudebestand überwiegend abgebrochen. Es ist geplant, auf dem Areal Gewerbe-, Freizeit und Dienstleistungsnutzungen sowie in einem Teilbereich Wohnnutzung anzusiedeln.

Im Rahmen der Programmberatung im Planungsausschuss am 29.08.2024 und im Bezirk Mitte am 25.09.2024 (Vorlage FB61/1008/WP18) wurde beschlossen, im weiteren Verfahren die Geltungsbereiche zu trennen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Teilfläche - Wohnen und einen Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag für die Teilfläche - Gewerbe zu erarbeiten. Dementsprechend bezieht sich diese Vorlage insbesondere auf den Teilbereich Wohnen. Die Entwicklung des Teilgebietes - Gewerbe wird in einer separaten Vorlage behandelt.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung (25.10. – 26.11.2024) lagen weitergehende Aussagen zur Gestaltung der Hochbauten bzw. Fassaden noch nicht vor. Im weiteren Planungsprozess sollte der hochbauliche Entwurf wie auch die Freiraumplanung ausgearbeitet werden, sodass die entsprechende Planung und der Qualitätsstandard vertraglich gesichert werden können. Dieser Qualifizierungsprozess erfolgte im Rahmen mehrerer Workshops mit anschließender Vorstellung im Gestaltungsbeirat.

Im November 2024 fanden Workshops zum Thema Umwelt und Verkehr statt, an denen (Fach-) Planungsbüros, Investoren*innen und die Fachverwaltung teilnahmen.

Am 13.12.2024 fand ein Workshop zum Thema Hochbau (Bereich Wohnen) und Freiraum mit einer großen Anzahl interner und externer Teilnehmer*innen statt. Es gab einen sehr konstruktiven Austausch, die Planung wurde grundsätzlich positiv bewertet. Darüber hinaus erfolgten umfangreiche Anregungen zu verschiedensten Themen, die in der beiliegenden Dokumentation aufgeführt sind (Anlage 3).

 

Insbesondere sollten folgende Themen in der weiteren Überarbeitung geprüft werden:

  •              Anschlüsse bzw. Übergänge zur angrenzenden Bestandsbebauung
  •              architektonisch erkennbare Einzelgebäude, Gebäude mit klar definierten Adressen
  •              Qualifizierung der Eingänge bzw. Quartierszugänge
  •              Aufenthaltsqualitäten im Bereich der Flure
  •              ebenerdige Zugänge zur Planstraße (Verschiebung Tiefgarage)
  •              soziale und wohnbezogene Sondernutzungen in den Erdgeschossbereichen
  •              Mischung freifinanzierter und geförderter Wohnungen, kleinteilige Durchmischung von Wohnformen
  •              Dachflächen als Freifläche und Begegnungsort
  •              dezentrale Spielflächen, wohnungsnah, unkonventionell, ohne Zäune, Dachnutzungen
  •              enge Verknüpfung von Spielflächen mit dem Wohnumfeld
  •              weitere Rückstauung außer Dachfläche z.B. Zisternen, Mulden, Baumrigolen, Grauwassernutzung und Wasserkreisläufe optimieren

 

Sehr intensiv, aber ohne abschließendes Ergebnis, wurde das Thema der nach Ratsbeschluss (2013) zu schaffenden Spiel- und Grünflächen diskutiert. Danach sind in Neubaugebieten 10 m² öffentliche Spielfläche pro Kind zu schaffen. Die Ermittlung der Größe der notwendigen öffentlichen Kinderspielplatzfläche geht davon aus, dass in Neubaugebieten 2 Kinder je Wohnung leben, sodass pro Wohnung 20 m² öffentliche Kinderspielplatzfläche eingeplant werden müssen. Wohnungen, die für die ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignet sind (wie Einraum-Wohnungen, Apartment-Wohnungen und Wohnungen für Einzelpersonen bis zu 50m² sowie Altenwohnungen) werden dabei nicht angerechnet.

Da im Baufeld Wohnen eine solche Fläche nicht zur Verfügung steht, soll diese im erforderlichen Umfang im Bereich des Gewerbeangers untergebracht werden.

 

Die Planung wurde im Anschluss auf Grundlage der verschiedenen Hinweise überarbeitet und am 14.05.2025 erneut im Gestaltungsbeirat vorgestellt (Protokoll s. Anlage 4). Es erfolgte die folgende Empfehlung:

„Der Gestaltungsbeirat ist von dem Projekt mit der starken Durchmischung von Gewerbe, Freizeitangeboten und Wohnen begeistert. Die Gestaltung der Freiräume kann jedoch noch nicht überzeugen.

Der Beirat kritisiert die hohe Dichte auf dem Baufeld F (Wohnen) und die schmale Gasse zwischen Baufeld F und E (Activity-Hub). Der Gestaltungsbeirat empfiehlt das Erdgeschoss zu überarbeiten. Die Innen- und Außenbezüge sollten weiter ausgearbeitet werden, eine Adressbildung ist wichtig. Die Anschlüsse an den Bestand sollten überprüft werden. Hier wünscht sich der Beirat eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Umfeld. Die Dachlandschaft bietet Potenzial, das genutzt werden sollte. Die Fassaden sollten mehr gestaltet werden. Ein anderer Wohnungsmix könnte sich auch in der Fassade abbilden. Ein Systembau könnte überzeugen, wenn die maximale Qualität herausgeholt wird.“

 

Anschließend wurde die Planung erneut überarbeitet.

 

  1. Aktueller Planungsstand

In dieser Vorlage wird der Planungsstand der Wohnbebauung (Baufeld F) dargestellt. Das beiliegende Konzept (s. Anlage 5) bezieht sich auf das Gesamtareal.

Die städtebauliche Figur der Wohnbebauung hat sich seit der Programmberatung nicht wesentlich geändert. Nach wie vor wird eine 5 - 6-geschossige Blockstruktur gebildet, die an die bestehende 3 - 4-geschossige Wohnbebauung im Bereich Zeppelinstraße und Freunder Weg anschließt. Im nordöstlichen Bereich ergeben sich aus dem Sockelgeschoss und darüberliegenden 6 Wohngeschossen insgesamt 7 Geschosse.

Die Grundstücksfläche für diesen Wohnblock beträgt 3.950 m² innerhalb des 5.450 m² großen Geltungsbereichs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Da das Plangebiet somit größer als 5.000 m² ist, ist die Anwendung des Baulandbeschlusses zu prüfen. In einem nächsten Schritt muss der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Entscheidung treffen, ob der Quotenbeschluss oder der Baulandbeschluss zur Anwendung kommt. 

Insgesamt sollen 143 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, davon 52 WE (50 % der Gesamtwohnfläche), die den Anforderungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entsprechen mit Wohnungsgrößen von 49,9 m² bis 132,7 m².

Das Vorhaben wurde auch erstmalig im Rahmen der Wohnbauförderung bei der Bewilligungsstelle der Städteregion vorgestellt. Die Planung wird grundsätzlich unterstützt, es gab aber auch den Hinweis, dass die Freiflächen nicht ausreichend sind und Änderungen vorgenommen werden müssen. Außerdem ist bei einer Gebäudehöhe von mehr als vier Geschossen eine Ausnahmegenehmigung und eine Stellungnahme zur städtebaulichen Verträglichkeit von Höhe und Dichte erforderlich.

91 WE werden freifinanziert als 2-Raumwohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 42 und 49 m² geschaffen. Bei den (teilmöblierten) Kleinwohnungen ist vorgesehen, insbesondere ein Angebot für Senior*innen und Auszubildende zu schaffen.

 

Die Erschließung des Wohnblocks erfolgt sowohl vom Innenhof aus, der über zwei Durchgänge erreichbar ist, als auch über Zugänge von der umgebenden Erschließung. Im Sockelgeschoss entlang der nördlichen Erschließung befinden sich neben einer Tiefgaragenzufahrt ein Raumangebot für allgemeine Nutzungen (Gästewohnung, Werkstatt etc.). In diesem nördlichen Riegel befinden sich auch die öffentlich geförderten Wohnungen. Im östlichen Gebäuderiegel und entlang des Freunder Weges liegen die Kleinwohnungen sowie ein Angebot für Tagespflege. Die Erschließung des östlichen Riegels erfolgt über einen Laubengang.

Um die Baukosten in Grenzen zu halten, ist eine Systembauweise vorgesehen mit vorgefertigten Bauelementen. Dies spiegelt sich sowohl in der Grundriss- als auch in der Fassadengestaltung wider (z.B. horizontale Fugen). Außer den Versprüngen in der Höhe wird der Block durch eine unterschiedliche Farbgebung gegliedert.

 

Das Freiraumkonzept für den 33 x 30 m bzw. 990 m² großen Blockinnenbereich ergibt sich einmal aus dem Nachweis der nach Landesbauordnung erforderlichen Spielflächen für Kleinkinder (292 m²). Eine Prüfung, ob die Freiflächen für den geförderten Wohnungsbau ausreichend sind und Ausnahmeregelungen angewendet werden können, steht im Detail in weiteren Planungsphasen noch aus. Weiterhin sind Wegeverbindungen und Radabstellplätze untergebracht. Als zusätzliches Freiraumangebot wurde ein Teil der Dachflächen entsprechend gestaltet.

In den außerhalb des Blocks liegenden Erschließungsflächen sind Stellplätze für PKW und Fahrräder vorgesehen mit kleinen Grünstreifen entlang der Gebäude.

Für den Nachweis der nach Ratsbeschluss zu schaffenden Grün-/ Spielflächen wurden von Seiten des Investors insgesamt 46 WE angesetzt, die als familiengerecht einzustufen sind (39 WE gefördert, 6 WE freifinanziert). Die nachzuweisende Grünfläche beträgt demnach 920 m² (46 WE x 20 m² Fläche je Kind). Da innerhalb des Plangebietes hierfür keine Flächen angeboten werden können, soll diese im Bereich des benachbarten Gewerbeangers geschaffen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Eigentümer*innen ist eine vertragliche Sicherung aufwändig aber grundsätzlich möglich. Es kann für diese Fläche eine qualifizierte Anwartschaft auf den Eigentumserwerb oder eine anderweitige privatrechtliche Verfügungsbefugnis vereinbart werden.

 

In der Tiefgarage werden 47 PKW-Stellplätze sowie 250 Fahrradstellplätze untergebracht. Weitere 13 PKW-Stellplätze, Sharingangebote sowie Radabstellanlagen (ca. 50) befinden sich in den umgebenden Erschließungsflächen.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Der vorliegende Planungsstand ist Ergebnis eines langen Abstimmungsprozesses. Auch wenn das Konzept insgesamt positiv gesehen wird, gibt es Themenfelder mit Diskussionsbedarf.

 

Architektur / Gestaltung

Aus dem Workshop und dem Gestaltungsbeirat heraus erfolgten - wie oben berichtet - verschiedenste Hinweise, wie die Qualität des Entwurfes verbessert werden könnte. Diese wurden in Teilen berücksichtigt, z.B. die Verknüpfung der Erdgeschossbereiche mit dem Außenraum, die Adressbildung (Zugänge), die Nutzung der Dachflächen oder die innere Erschließung (Laubengänge, durchgesteckte Grundrisse).

Insgesamt bleibt es jedoch bei der sehr hohen Dichte und Gebäudehöhen, die teilweise deutlich über den benachbarten Bestand hinausgehen. Gleichzeitig vermittelt die Frei- und Hochbauplanung ihren Anspruch, eine angemessene Qualität zu erreichen. Gute Architektur lässt sich auch in Systembauweise umsetzen, wenn Materialien, Farbgebung und Detailplanung entsprechend eingesetzt werden. 

Ob dies in der späteren Realisierung vollumfänglich umgesetzt wird, kann auch durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzw. den Durchführungsvertrag nicht gänzlich sichergestellt werden.

 

Wohnen

Die geförderten Wohnungen stellen ein gutes, bedarfsgerechtes Angebot dar, da insbesondere große, familiengerechte Wohnungen geschaffen werden. Positiv ist auch das Angebot an gemeinschaftlich nutzbaren Räumen. Bisher hat eine erste Vorstellung des Projektes bei der Bewilligungsstelle der Städteregion stattgefunden. Dort wurde insbesondere auf die Themen notwendige Freiflächen und Gebäudehöhe hingewiesen. Eine abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung.

Außerdem hervorzuheben ist die derzeit hohe Nachfrage nach Fördermitteln der öffentlichen Wohnraumförderung, sodass entsprechend hohe Anforderungen an die Qualitäten der jeweiligen Projekte geknüpft werden. Es wäre wünschenswert, wenn auch im freifinanzierten Bereich mehr familiengerechte Wohnungen sowie rollstuhlgerechte Wohnungen geschaffen werden könnten, da im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung hier derzeit ein Mangel im Angebot besteht. So sinkt das Angebot an Mietwohnungen mit 4 Zimmern oder mehr seit 2019 kontinuierlich und in erheblichen Maß. Wurden damals noch 624 entsprechende Mietwohnungen in Aachen angeboten, waren dies 2024 mit 307 Wohnungen weniger als halb so viele. Auch beim Thema Barrierefreiheit weist das Mietangebot enorme Defizite auf: so waren nicht einmal fünf Prozent aller angebotenen Mietwohnungen im Jahr 2024 als barrierearm oder barrierefrei deklariert. Auch der Anteil bei neu gebauten Wohnungen lag nur noch bei 15,5 %.

Nach Aussage des Investors besteht eine Nachfrage an (teilmöbliertem) Wohnraum für Auszubildende sowie für Senioren*innen (nur Küche als Teilmöblierung). Beim Wohnen für Senior*innen gerne ergänzend mit pflegerischen Angeboten, z.B. Tagespflege. Der Bebauungsplan bzw. der Vertrag kann letztlich jedoch nicht sicherstellen, wer die künftigen Bewohner*innen der (teilmöblierten) Wohneinheiten sind.

 

Insgesamt sind marktwirtschaftliche bzw. finanzielle Aspekte des Investors ebenso in die Abwägung einzubeziehen, wie der Anspruch an eine hohe Wohnqualität.

 

Freiraum / Umwelt / Klima

Der Aachener Osten wurde in der Vergangenheit zunehmend verdichtet (z.B. Guter Freund), öffentlich nutzbare Frei-, Spiel- und Grünbereiche sind hier besonders rar. In der Stadtteilperspektive Zukunft Forst wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der hohe Grad der Versiegelung und die fehlenden Grün- und Freiräume für dieses Quartier eine Herausforderung darstellen. Ein entsprechendes Angebot an qualitätvollen Grün- und Freiraumflächen auf dem Hutchinson-Areal würde daher sowohl für die Neubebauung als auch die Bewohner*innen von Unterforst einen erheblichen Mehrwert für das gesamte Quartier bedeuten.

 

Das Freiraumkonzept ist bestimmt von hohen Nutzungsanforderungen und den erforderlichen Flächennachweisen, die zwar insgesamt erfüllt werden können, jedoch aufgrund der begrenzten Fläche kaum Spielraum für weitere Angebote lassen. So wird es auf die Qualität und Erreichbarkeit der öffentlich zugänglichen Grünfläche im benachbarten Gewerbeanger ankommen.

Beide Plangebiete (Wohnen / Gewerbe) liegen innerhalb der im Flächennutzungsplan festgelegten Schutzbereiche Stadtklima bzw. Belüftungsbahn. In Bezug auf die Gesamtfläche wird eine maximale Versiegelung von 70 % empfohlen. In Anbetracht der bisherigen 100 %-igen Versiegelung der Gewerbefläche, kann aus Sicht der Verwaltung auch eine geringere Entsiegelung akzeptiert werden, wenn Dachflächen entsprechend begrünt und großkronige Bäume gepflanzt werden. Die Versiegelung sollte entsprechend der vorliegenden Freiraumplanung auf maximal 82 % begrenzt werden. Eine differenzierte Versiegelungsberechnung liegt bislang nicht vor. Auch wenn für beide Plangebiete eine hochwertige Freiraumplanung vorgelegt wurde, bleiben insgesamt nur 10 – 15 % der Gesamtfläche unversiegelt.

Die gemäß Ratsbeschluss erforderliche Grün-/ Spielfläche soll in dem geforderten Umfang im Gesamtgeltungsbereich (B-Plan 1022 und 1023) geschaffen werden.

 

Verkehr / Mobilität

Da ein Mobilitätskonzept und ein Verkehrsgutachten noch nicht vorliegen, kann derzeit keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, ob das Stellplatzangebot in der Tiefgarage und im Bereich der privaten Erschließung ausreicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass zur Kompensation der geringen Anzahl an Kfz-Stellplätzen umfangreichere Mobilitätsmaßnahmen oder ein Mobilitätskonzept notwendig sein werden. Da hier ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, müssen alle Mobilitätsmaßnahmen bzw. ein Mobilitätskonzept verbindlich festgelegt werden.

 

Weiterhin ist gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung eine ausreichende Anzahl an Abstellplätzen für Lastenfahrräder herzustellen.

 

Die Zuwegung zu den Fahrradabstellanlagen innerhalb der Tiefgarage erscheint zumindest im direkten Zugangsbereich für die große Anzahl der Fahrräder zu schmal dimensioniert. Insgesamt ist eine gemeinsame Verkehrsführung der Radfahrenden und KFZ in der Tiefgarage, welche vermutlich auch horizontal verschiebbare Stellplatzanlagen enthält, kritisch hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zu bewerten.  

 

Konzeptionell sind ebenfalls geeignete Andienungsflächen für die Tagespflege vorzusehen.

 

Die den Wohnblock umgebenden Verkehrsflächen sollen ausschließlich dem Rad- und PKW-Verkehre dienen sowie durch Entsorgungs- und Feuerwehrfahrzeuge befahrbar sein. Lieferverkehre des benachbarten Gewerbegebietes dürfen diese Flächen nicht nutzen. Für die Baufelder F und gegebenenfalls Teile des Baufeldes C sind jedoch entsprechende Haltebereiche vorzusehen, da hier Lieferverkehre anfallen. Die Abwicklung der Lieferverkehre für die übrigen Baufelder ist über das Gewerbegebiet sicherzustellen. Aufgrund der Auslagerung der Freiflächen in das Gewerbegebiet ist dort auf eine verkehrssichere Ausgestaltung der Lieferzonen wertzulegen und die Notwendigkeit von Wendemanöver sind bereits mit der Planung zu vermeiden.

 

Entsorgung

Die eingezeichneten Räumlichkeiten zur Bevorratung der Müllcontainer erscheinen in Summe relativ klein im Verhältnis zur Größe der Bebauung. Auch fehlen aktuell Bereiche zum Aufstellen der Container an den Abholtagen auf dem privaten Grundstück.

 

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion der Emission schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen sowie Anpassungen an den Klimawandel prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste) beschlossen. Diese Liste wurde bereits beim Aufstellungsbeschluss angewendet, um die grundsätzlichen klimarelevanten Aspekte zu beleuchten. Die Prüfung anhand der Checkliste hat ergeben, dass auch wenn das Plangebiet großflächig versiegelt und bebaut ist, es doch ein Potential für eine nachhaltige Entwicklung bietet. Dabei kommen der Entsiegelung sowie der Schaffung neuer Grünflächen eine herausragende Bedeutung zu. Im Bebauungsplanverfahren sind vor allem die Lage innerhalb des Schutzbereichs Stadtklima und der Belüftungsbahn Stadtklima zu berücksichtigen sowie die stadtklimatischen Auswirkungen zu untersuchen. Darüber hinaus sind die Belange des globalen Klimaschutzes durch eine Minimierung „grauer“ Emissionen bzw. Verwendung klimaschonender Materialien bei den Neubauten, eine klimafreundliche Energieversorgung sowie Mobilität zu beachten.

Wenn zum Beschluss der Veröffentlichung im Internet eine verbindliche Planung vorliegt, wird die Klimacheckliste aktualisiert.

 

  1. Fazit und Beschlussvorschlag

Nach einem langen und intensiven Abstimmungsprozess ist zu entscheiden, ob das Verfahren auf Grundlage der vorliegenden Planung weitergeführt und der Beschluss zur Veröffentlichung im Internet vorbereitet wird. Das Konzept sieht für beide Plangebiete nach wie vor eine sehr hohe Dichte und maximale Ausnutzung vor sowie einen Versiegelungsgrad der nicht den Empfehlungen des Flächennutzungsplanes entspricht. Eine hohe Dichte ist für den gewerblichen Bereich grundsätzlich sinnvoll, im Bereich des Wohnblocks bleibt abzuwägen, ob die geplanten 145 Wohneinheiten dem Bedarf in der geplanten Form entsprechen, eine ausreichende Wohnqualität erreicht werden kann und darüber hinaus die notwendigen Flächen für den ruhenden Verkehr, den Liefer- und Ladeverkehr  sowie der Müllentsorgung vorgehalten werden können.

Es ist ebenso nachvollziehbar, dass für den/die Investor*in wirtschaftliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen, gerade in Zeiten extrem gestiegener Baukosten. Hierzu gehören auch die hohen Entsorgungskosten, die durch die vorhandenen Altlastenbelastungen verursacht werden. Gleichzeitig kann hier dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden und ein zumindest erreichbares Freiraumangebot, auch wenn dieses im benachbarten Gewerbegebiet liegt und nicht optimal angebunden ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen letztlich die positiven Aspekte und sie befürwortet, dass die vorhandene Gewerbebrache nun zeitnah einer neuen Nutzung zugeführt wird. Insofern lautet der Beschlussvorschlag, dass der Bebauungsplan auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes erarbeitet und der nächste Verfahrensschritt, die Veröffentlichung im Internet, vorbereitet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass folgende Mindestanforderungen umgesetzt werden:

  •              50 % der Wohnfläche werden als geförderter Wohnungsbau errichtet.
  •              Sämtliche für das Wohnen erforderliche Stellplätze sind im Plangebiet des VEP´s (B-Plan 1022) nachzuweisen.
  •              Die gemäß Ratsbeschluss erforderliche Grün-/ Spielfläche wird in vollem Umfang im Gesamtgeltungsbereich (B-Plan 1022 und 1023) geschaffen.
  •              Der maximale Versiegelungsgrad beträgt angesichts der notwendigen Entsiegelung im Gesamtgeltungsbereich 82 % (B-Plan 1022 und 1023).
  •              Ein Regenwassermanagementsystem zur Bewässerung der Grün- und Freiflächen wird zentraler Baustein des Entwässerungskonzeptes.
  •              Zur Schaffung günstiger Wuchsbedingungen sind die Baumstandorte im Plangebiet mit einem durchwurzelbaren Raum von ca. 30 m³ auszubauen.
  •              Die Herstellung der Oberflächen im Plangebietes setzt bevorzugt auf „blau-grüne Lösungen“ (Integration von Wasserelementen (blau) und Grünflächen (grün)).
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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