Kenntnisnahme - FB 61/1143/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum;
hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 61/500
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.09.2025
|
Erläuterungen
Am 22.05.2025 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Sachstandsbericht zur Einrichtung von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (s. Anlage).
Mit dieser Vorlage werden insbesondere folgende Aspekte beleuchtet:
- der aktuelle Stand des Ausbaus und die Anzahl bereits installierter Trinkbrunnen sowie die weitere Planung
- der aktuelle rechtliche Rahmen
- Möglichkeiten der Kostenreduzierung im Falle der Stadt Aachen als Betreiberin.
In einem ersten Schritt hatte die Verwaltung der Politik 2022 ein gesamtstädtisches Konzept vorgelegt (Vorlage FB 61/0343/WP18). Es beinhaltet sowohl städtebaulich-gestalterische und funktionale Kriterien für eine qualifizierte Modell- und Standortsuche als auch technische, hygienische und infrastrukturelle Anforderungen an Trinkwasserspender im öffentlichen Raum. Kern des Konzepts war es im ersten Schritt die vorhandenen Trinkwasserbrunnen in Aachen-Mitte zu ertüchtigen und in einem zweiten Schritt in den weiteren Bezirken jeweils einen Trinkwasserspender zu installieren. Darüber hinaus wurden die Konditionen für die Übernahme der Betreiberverantwortung durch die Stawag/Regionetz GmbH im städtischen Auftrag dargestellt. An der Höhe der Kosten wurde Kritik geübt, so dass die Verwaltung nach anderen Möglichkeiten suchte.
Am 08.05.2025 erteilte der Planungsausschuss der Verwaltung den Auftrag, die Konditionen zu ermitteln, zu denen die Stadt selbst die Betreiberverantwortung übernehmen kann. (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1066/WP18).
Der vorliegende Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen lag in der gleichen Form seitens der Fraktionen SPD und Die Grünen mit Datum vom 17.06.2025 auch dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vor und wurde in der Sitzung am 01.07.2025 beraten.
Aktueller Ausbaustand öffentlicher Trinkwasserspender
Bereits installierte Trinkwasserspender im öffentlichen Raum
Seit 2023 betreibt das Gebäudemanagement E 26 der Stadt Aachen kommissarisch die beiden historischen Brunnen Möschebrunnen am “kleinen“ Münsterplatz sowie den Brunnen an der Hotmannspief als Trinkwasserbrunnen. Die Brunnen sind entsprechend gekennzeichnet.
Für die Trinkwasserstelen am Elisengarten und in Aachen-Nord (Liebigstraße, am sogenannten „Martinsplatz“) hat das Gebäudemanagement die Betreiberverantwortung ebenfalls kommissarisch übernommen bis sie für alle Trinkwasserbrunnen geklärt ist. Auch diese Brunnen sind entsprechend gekennzeichnet.
Damit stehen im öffentlichen Raum aktuell vier Trinkwasserspender zur Verfügung. Diese liegen alle im Bereich des Bezirks Aachen-Mitte. Aus anderen Bezirksvertretungen ist deutlich formuliert worden, dass auch dort Bedarf für Trinkwasserspender gesehen wird.
Geplante Trinkwasserspender im öffentlichen Raum
Im Zuge von laufenden Planungen an Orten, die zukünftig attraktive Aufenthaltsorte sein werden, wird die Installation von Trinkwasserspendern mitgedacht. D.h. es werden sinnvolle Standorte für Trinkwasserspender ausgemacht und die notwendigen Leitungen eingeplant. Dies betrifft konkret die Grünfläche im Altstadtquartier Büchel und den Theaterplatz. Die Realisierung dieser Trinkwasserspender hängt letztendlich davon ab, ob die Unterhaltung und Betreiberverantwortung abschließend geklärt und personell wie finanziell sichergestellt ist.
Bereits installierte Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden
Seit 2024 wurden in den Verwaltungsgebäuden netzgebundene Trinkwasserspender installiert.
Diese befinden sich in den öffentlich und überwiegend auch barrierefrei zugänglichen Eingangsbereichen der Verwaltungsgebäude
- Mozartstraße
- Katschhof
- Lagerhausstraße
- Hackländerstraße
Diese Anlagen werden ganzjährig vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen betrieben.
Hinweise zum aktuellen rechtlichen Rahmen: Trinkwasserverordnung (TWVO) von 2023 und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 50 von 2023
Die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht war der Auslöser für Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Trinkwasserverordnung (TWVO) im Jahr 2023.
Die Trinkwasserverordnung wurde neu strukturiert und bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich.
Dazu gehören die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes, strengere Grenzwerte für bestimmte Stoffe wie Blei, Chrom und Arsen, sowie neue Parameter. Wasserversorger müssen zukünftig systematisch Risiken und Gefahren für die Trinkwasserversorgung erkennen und bewerten.
Diese Neuerungen sollen sicherstellen, dass das Trinkwasser noch besser geschützt wird und die hohen Qualitätsstandards eingehalten werden. Die meisten Änderungen in der TWVO beziehen sich auf die Wassergewinnung und den Wasserversorger.
Die Stadtverwaltung sieht durch die novellierte Trinkwasserverordnung keine Auswirkungen auf die Planung und auf die Kostenschätzung der Trinkwasserinstallationen.
Im Jahr 2023 wurde auch § 50 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) um einen Satz 2 ergänzt. Damit wird die Umsetzung von Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU gewährleistet.
§ 50 WHG lautet nun: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“
Die Finanzierung der neu zu errichtenden Trinkwasserspender im Innen – und Außenbereich soll im Wesentlichen über allgemeine Haushaltsmittel der Kommunen erfolgen (Bundestagsdrucksache 20/3878).
Möglichkeiten der Kostenreduktion
Bei der Betrachtung der Gesamtkosten der netzgebundenen Trinkwasserinstallationen im öffentlichen Raum fällt auf, dass sich der größte Kostenanteil in den jährlichen Betriebskosten wiederfindet.
Die regelkonforme Betreiberverantwortung nach VDI-3810 wurde von der Stawag im Jahr 2022 auf 11.500 Euro pro Brunnen und Jahr kalkuliert (s. Vorlage FB 61/0343/WP18).
Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 08.05.2025 (s.o.) wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zu prüfen, ob diese Leistung nicht kostengünstiger durch die Stadtverwaltung selbst erbracht werden können.
Die Werkstatt des Gebäudemanagement E26 betreibt alle städtischen Zierbrunnenanlagen durch die eigene Brunnengruppe 26/33 mit eigenem Personal. Dies wurde in der Neuorganisation des Werkstattbereichs 2009 geregelt. Im Arbeitsgebiet Brunnenpflege wird in 10 Bach- und 65 Netzwasser gespeiste Springbrunnen unterschieden. Bei den Springbrunnen gibt es 6 Brunnen mit Thermalwassereinspeisung, diese sind für einen ganzjährigen Betrieb geeignet. Die Brunnenaufbauphase für alle Saisonbrunnen beginnt im März. Die Abbauphase der Zierbrunnen beginnt im Oktober.
Ebenso wurde 2023 die kommissarische Betriebsführung der 4 Trinkwasserinstallationen (Möschebrunnen, Hotmannspiefbrunnen und zwei Trinkwasserstelen - s.o.) im öffentlichen Raum übernommen, da der Betrieb durch den Netzbetreiber nicht umgesetzt wurde.
Das Gebäudemanagement E26 hat somit Erfahrung in der Betriebsführung mit Trinkwasser-
installationen im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wurden die Betriebskosten für einen Trinkwasserspender in einer Saison berechnet und endet mit 7.600€.
Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und es kann auf bestehende Strukturen (Fahrzeuge, Lagerhaltung, Labore für Beprobung, Bereitschaftsdienst etc.) zurückgegriffen werden. Es bleibt lediglich zu prüfen, ob die Personalressourcen ausreichen, um diese zusätzlichen Aufgaben auszuüben.
Nächste mögliche bzw. notwendige Schritte
Die o.g. Kosten für die Betriebsführung wären im Wirtschaftsplan des E26 einzuplanen.
Darüber hinaus wären Investitionsmittel für die Installation weiterer Trinkwasserspender im städtischen Haushalt einzustellen. Teilweise stehen diese grundsätzlich im Rahmen von konkreten Projekten bereits zur Verfügung.
Ein begrenzender Faktor für die Umsetzung der Trinkwasserspender ist neben der Klärung der Unterhaltung der bekannte Personalengpass im Planungs- und Baubereich. Hier bedarf es einer Klärung der gesamtstädtischen Prioritäten. Deswegen sollten Synergien mit sowieso laufenden Projekten genutzt werden (s.o. - Theaterplatz, Altstadtquartier Büchel).
Aktuelle Entwicklungen: Entwurf des Landeswassergesetzes
Anlässlich der oben beschriebenen Änderung im Wasserhaushaltsgesetz (WHG §50) wird aktuell über einen neuen Entwurf des Landeswassergesetzes (LWG, §39) diskutiert. Ganz grundsätzlich lässt sich festhalten, dass mit der geplanten Änderung des Landeswassergesetzes für die Wasserversoger die Möglichkeit einer Umlage der entsprechenden Kosten bestünde, aber keine Verpflichtung. Im Falle des Erlasses der Gesetzesänderung bestünde somit die Möglichkeit einer Kostenumlage durch die Stawag auf den Netzwasserbezug. Die Betreiberfrage könnte dann neu geklärt werden. Denkbar wäre grundsätzlich alles in einer Hand beim Netzversorger (hier Stawag) zu verankern oder alternativ auch die Beauftragung an das Gebäudemanagement der Stadt Aachen durch den Netzversorger.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
210,2 kB
|
