Entscheidungsvorlage - FB 68/0249/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Ladeinfrastruktur (e-Ladesäulen) in Aachen–Eilendorf - Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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10.09.2025
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Erläuterungen
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag wünscht die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, dass die Verwaltung über den Sachstand zum Ausbau und zur Planung von neuen Ladesäulen im Bezirk berichtet.
Sachstandsbericht der Verwaltung
Gemäß dem Geodatenportal der Stadt Aachen gibt es im Bezirk Aachen-Eilendorf an 9 öffentlich zugänglichen Standorten 19 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die in der Anlage 2 aufgeführt sind (Stand 29.07.2025).
Zur besseren Einschätzung der derzeitigen und zukünftigen Versorgung mit Ladeinfrastruktur hat die Verwaltung den Bezirk in 4 Bereiche unterteilt (Siehe Anlage 3):
- Eilendorf Nord (nördlich der von-Coels-Straße)
- Eilendorf Ost (östlicher Bereich der von-Coels-Straße, ab ca. Nirmer Str.)
- Eilendorf Mitte (zwischen von-Coels-Straße und Schlackstr.)
- Eilendorf Süd (Gewerbegebiete in den Bereichen Neuhofstr., Debeystr., Kaubenderstr. und Kellerhausstr.)
Die vorhandenen 9 Standorte verteilen sich auf die Bereiche Nord (2), Mitte (2) und Süd (5).
Weitere 4 Standorte befinden sich derzeit im Aufbau, einer davon außerhalb des Bezirks, aber direkt an der Bezirksgrenze:
- Hansmannstr. 74 (2 LP à 22 kW)
- Brückstr. 63 (2 LP à 22 kW)
- Debyestraße 51 (6 HPC-LP, Leistung nicht bekannt)
- und Zehnthofweg 34 (2 LP à 22 kW)
Darüber hinaus hat die Verwaltung Kenntnis von 9 weiteren Standorten (davon 5 in Nord, 3 in Mitte und 1 in Ost), die sich derzeit in der Vorplanungsphase befinden und deshalb noch nicht bei der Stadt konkret beantragt wurden.
Grundsätzlich hat sich die Stadt nach Abschluss des Förderprojekts ALigN dafür entschieden, beim Aufbau der Ladeinfrastruktur die vorhandene Nachfrage im Markt im Sinne der Stadt zu nutzen und selbst keine Ladeinfrastruktur mehr im öffentlichen Raum aufzubauen. D.h., interessierte Betreiber können eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Stadt beantragen. Hierbei stehen natürlich aus Sicht der Betreiber wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Die Straßenverkehrsbehörde hört als genehmigende Fachbehörde im Rahmen des Genehmigungsprozesses weitere Dienststellen der Stadt, darunter auch die jeweiligen Bezirksämter, an.
Die Stadt erteilt dann die entsprechenden Genehmigungen auf Basis der o.g. Anhörungen, der „Richtlinien zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Aachen“ und des zu erwartenden Bedarfs. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, den Aufbau der Infrastruktur so zu steuern, dass ein möglichst bedarfsgerechter und flächendeckender Aufbau von Ladepunkten erfolgt.
Seit der Veröffentlichung der o.g. Richtlinie im März dieses Jahres hat das Interesse der Betreiber nochmals deutlich zugenommen. Dies macht sich nunmehr an der verstärkten Nachfrage nach Standorten auch in den Stadtbezirken, so auch Eilendorf, bemerkbar. Die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur wurde darüber hinaus im Mobilitätskonzept Eilendorf festgestellt, welches die BV Eilendorf im Oktober 2024 beraten hat.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die aktuelle Entwicklung für Eilendorf weiter zu beobachten:
- Wie viele der 9 Standorte in der Vorplanungsphase werden am Ende tatsächlich realisiert werden können und wie sieht deren Verteilung aus?
- Wie entwickelt sich die Zahl der weiteren Neuanfragen für Standorte?
Sollte die derzeitige Dynamik anhalten, ist es gut möglich, dass weitere unterstützende Maßnahmen nicht notwendig sind, zumal im Juni 2025 noch ein Förderprogramm u.a. für öffentliche Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen vom Mobilitätsausschuss beschlossen wurde. Geförderte Standorte aus diesem Programm würden entsprechend den Bedarf im öffentlichen Raum weiter reduzieren.
Die Verwaltung empfiehlt, im Sommer des nächsten Jahres den Bestand an Ladeinfrastruktur im Bezirk Eilendorf erneut zu evaluieren und danach zu entscheiden, ob mit einer ergänzenden Ausschreibung ggf. noch vorhandene „weiße Flecken“ beseitigt werden sollten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Hinweis: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur hat insofern einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, weil dieser eine der Voraussetzungen für den Umstieg der Autofahrer auf die E-Mobilität ist. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist jedoch nicht möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
|
3,1 MB
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