Entscheidungsvorlage - FB 01/0734/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Testphase am Dahmen- und Holzgraben zur temporären Zulassung von Passantenstoppern in Abstimmung mit der Kommission „Barrierefreies Bauen“.

Er beauftragt die Verwaltung diese durchzuführen und auszuwerten sowie die gewonnenen Erkenntnisse anschließend für eine erneute politische Beratung vorzubereiten.

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Erläuterungen

 

 

Diese Vorlage nimmt Bezug zur Vorlage FB 60/0168/WP18, die am 03.07.2025 im Planungsausschuss eingebracht wurde, und somit zum Thema „Aufhebung der Verbotszone für Passantenstopper im Innenstadtbereich“. Hintergrund ist, dass seitens des örtlichen Einzelhandels der Wunsch besteht, Passantenstopper als Werbemittel im öffentlichen Raum einsetzen zu dürfen, um gezielt auf Angebote aufmerksam zu machen und dadurch die Attraktivität des stationären Handels zu steigern. Angesichts des sich wandelnden Konsumverhaltens gewinnt die Sichtbarkeit der lokalen Anbieter*innen zunehmend an Bedeutung.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Vorlage FB 60/0168/WP18 an die Verwaltung zurückverwiesen, mit der Bitte, das Thema Sondernutzungssatzung gesamtheitlich zu betrachten und zu präsentieren. Darüber hinaus solle der vorgeschlagene Beschluss zunächst in der Kommission „Barrierefreies Bauen“ vorgestellt werden, bis sich der Planungsausschuss erneut damit befasse.

 

Die Verwaltung hat nun Kontakt zur Kommission „Barrierefreies Bauen“ aufgenommen. Als Zwischenschritt schlägt die Verwaltung vor, eine evaluierende Testphase zum temporären Aufstellen von Passantenstoppern im Bereich Dahmen- und Holzgraben durchzuführen. Die Testphase, d.h. die Details zum Aufstellen der Passanstopper (Art der Stopper, Abmessungen zur Hauswand etc.) soll in Abstimmung mit der Kommission „Barrierefreies Bauen“ erfolgen, um sicherzustellen, dass die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen umfassend berücksichtigt werden. Herausgestellt hat sich in dieser Abstimmung bereits, dass die Passantenstopper bodentief sein sollten, damit sie nicht unterpendelbar sind. Den Vertreter*innen der Kommission ist es auch ein Anliegen, dass die Stopper nicht direkt an der Hauswand aufgestellt werden, so dass dies berücksichtigt werden soll im weiteren Abstimmungsprozess. Grundsätzlich ist die politische Entscheidung für oder gegen eine nun temporär und räumlich beschränkte Testphase maßgeblich, weshalb diese grundsätzliche Abstimmung parallel zur Abstimmung mit der Kommission „Barrierefreies Bauen“ hier bereits für die politische Entscheidung eingebracht wird. Die Testphase soll längstens ein Jahr andauern, um die Auswirkungen in allen vier Jahreszeiten testen zu können (z. B. unterschiedliche Lichtverhältnisse und Bodenbeschaffenheiten, unterschiedliche Passantenfrequenzen und Auswirkungen auf die Barrierefreiheit), kann jedoch auch vorher beendet werden. Durch die zeitlich begrenzte Erprobung sollen belastbare Erfahrungswerte gesammelt werden, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine mögliche dauerhafte Anpassung der Sondernutzungssatzung bieten.

 

Die Wahl des Bereichs für die Testphase am Dahmen- und Holzgraben ergibt sich aus dem aktuellen Fokusraum der Taskforce Innenstadtmorgen. Seit Frühjahr 2025 arbeitet die Verwaltung im Rahmen der Taskforce eng mit den Händler*innen und Eigentümer*innen zusammen, um die Situation vor Ort auch durch temporäre Maßnahmen zu verbessern. Aus diesem Umstand ergibt sich die Möglichkeit für eine effiziente Abwicklung der beschriebenen Maßnahme, da auf diesen Strukturen aufgebaut werden kann.

Die Federführung für die Koordination einer Testphase soll verwaltungsseitig beim Citymanagement (Abteilung 01-300 Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog) liegen, das die unterschiedlichen Stränge in der Taskforce bereits koordiniert und eine fachbereichsübergreifende Abstimmung sicherstellen soll.

 

Details zur Durchführung einer Testphase:

Während der Testphase wird es Einzelhändler*innen ermöglicht, im genannten Bereich vor ihrem Geschäft Passantenstopper aufzustellen, sofern die Vorgaben zur Verkehrssicherheit eingehalten werden. Die Stadt ermittelt dazu den Bedarf an Passantenstoppern, prüft die Beschaffung entsprechender Produkte und stellt diese den teilnehmenden Händlerinnen und Händlern zur Verfügung. Die entsprechenden Modalitäten sind im Vorfeld festzulegen.

 

Ziel dieser Testphase ist es, praxisnahe Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Aufstellung von Passantenstoppern im Innenstadtbereich zu gewinnen, insbesondere im Hinblick auf:

 

 die Werbewirkung für den Einzelhandel,

 etwaige positive Effekte auf die Frequentierung der Geschäfte,

 die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums,

 mögliche Beschwerden oder Beeinträchtigungen, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit.

 

Nach Abschluss der Testphase erfolgt eine Auswertung durch die Verwaltung. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend für eine erneute politische Beratung vorbereitet werden. Die Auswertungen sollen zudem als Baustein und Beitrag in eine gesamtheitliche Betrachtung der Sondernutzungssatzung einfließen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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