Entscheidungsvorlage - FB 52/0548/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:

 

TSV Hertha Walheim 1920 e.V.

Fitnessabteilung

Crosstrainer

2.500,00 €

 

 

 

 

 

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Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

 

Die Fitnessabteilung des TSV Hertha Walheim 1920 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von einem vereinseigenen Crosstrainer gestellt. Die Fitnessabteilung wurde im Februar 2024 gegründet und zählt derzeit 50 Mitglieder mit steigender Tendenz. Der Fitnessraum bietet erwachsenen Breitensportler*innen sowie Senior*innen die Chance, ihre Fitness zu steigern, dem Verlust von Kraft und Beweglichkeit vorzubeugen und Verletzungen zu vermeiden. Die derzeitige Ausstattung des Fitnessraums ermöglicht ein Training der gesamten Muskulatur, jedoch fehlen noch Geräte für das Aufwärmen, das Ausdauertraining und das trainieren der Beweglichkeit. Dafür soll der Crosstrainer angeschafft werden. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Crosstrainers 13.037,05 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Fitnessabteilung des TSV Hertha Walheim 1920 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.

 

Der Haushaltsansatz 2025 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 20.000,00 €. Bisher wurde für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von 6.338,45 € bewilligt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 2.500,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 11.161,55 € zur Verfügung stehen würden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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