Entscheidungsvorlage - FB 20/0369/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 485.000,00 EUR zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der Haus der Neugier GmbH zur dauerhaften Stärkung des Eigenkapitals. Die Mittel werden gedeckt aus dem PSP-Element 5-1201012-000-13800-300-1 Flandrische Straße, Sachkonto 78520000.

 

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 485.000,00 EUR zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der Haus der Neugier GmbH zur dauerhaften Stärkung des Eigenkapitals. Die Mittel werden gedeckt aus dem PSP-Element 5-1201012-000-13800-300-1 Flandrische Straße, Sachkonto 78520000.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 485.000,00 EUR zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der Haus der Neugier GmbH zur dauerhaften Stärkung des Eigenkapitals. Die Mittel werden gedeckt aus dem PSP-Element 5-1201012-000-13800-300-1 Flandrische Straße, Sachkonto 78520000.
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Erläuterungen

Die zusätzliche Einzahlung in die Kapitalrücklage der Haus der Neugier GmbH wird – wie in der Vorlage FB20/0368/WP18 (inklusive der vorgelegten Ergänzung) erläutert – zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft notwendig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

  PSP-Element 5-012001-900-00200-050-8 „Haus der Neugier GmbH“

  Sachkonto 78430000 „Erwerb sonstiger Anteile“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025 *

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

24.100.000

24.585.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

485.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

485.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

* Ansatz 2025 resultierend aus bereits genehmigten Mittelbereitstellungen aufgrund kontierungsrechtlicher Vorschriften

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es wird auf die Erläuterungen zur Finanzierung verwiesen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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