Entscheidungsvorlage - FB 68/0246/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung des Zugangssystems der Bike-Stations auf das Reservierungs- und Buchungssystem radbox.nrw
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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02.10.2025
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Erläuterungen
Hintergrund zu den „Bike-Stations“ in Aachen
Ziel der Mobilitätsstrategie 2030 ist die Steigerung des Umweltverbunds am Modalsplit. Der Radverkehr ist dabei von zentraler Bedeutung. Neben dem Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur stellt dabei sicheres Fahrradparken einen wichtigen Schritt beim Umstieg vom privaten PKW auf das Fahrrad/E-Bike/ Pedelecs dar. Indem auch Sammelschließanlagen oder eingehauste Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden, wird die Anschaffung hochwertiger Räder oder die Nutzung von Fahrrädern als Zubringer zur Bus- oder Bahnhaltestelle attraktiver. In diesem Sinne sind gesicherte Fahrradabstellmöglichkeiten immer auch ein wichtiger Bestandteil von Mobilstationen an Haltepunkten oder in Quartieren.
Im Rahmen des Förderprojekts AachenMooVe!2 wurden mit Finanzierung durch EU-EFRE und das Land NRW sieben Fahrrad-Sammelschließanlagen, so genannte „Bike-Stations“, in Aachen errichtet und in Betrieb genommen (2022/2023). Die dazugehörige politische Vorlage (FB 61/0053/WP18) wurde im April 2021 im Mobilitäts-Ausschuss vorgestellt und angenommen. Drei Bike-Stations befinden sich mit ebenerdiger Zufahrt in den APAG-Parkhäuser Rathaus, Galeria-Kaufhof-City und Adalbertsteinweg. Hierbei handelt es sich um Sonderanfertigungen, die an die jeweiligen Standorte angepasst wurden. Vier weitere Anlagen weisen eine modulare Bauweise auf. Dabei sind zwei Anlagen begehbar (Schanz und Franziskushospital) und zwei Anlagen nicht begehbar (Brabantstraße halbhohe Anlage und Anlage am Büchel mit Doppelstockparkern). Die Bike-Station Franziskushospital befindet sich nahe des Eingangsbereichs des Franziskushospitals. Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Umgestaltung der Jakobstraße eine achte Bike-Station errichtet und im August in Betrieb genommen. Zudem sollen im Rahmen der Umgestaltung der Bismarckstraße nach Bauzeitenplan zwischen 2026 und Mitte 2027 zwei weitere halbhohe, nicht-begehbare Bike-Stations hinzukommen.
Die APAG ist seit 2023 mit dem gesamten Betrieb der Bike-Stations beauftragt. Dazu gehören die Reinigung, Wartung und Instandhaltung, Bewerbung, Kundenmanagement und die Abwicklung des Parkvorgangs. Dieser wird unter Einsatz des Mobility Key der APAG und das hauseigene Parkmanagementsystem der APAG abgewickelt. Der Zugang zu den Anlagen erfolgt ohne Vorab-Buchung/-Reservierung. Allerdings müssen sich Nutzer*innen vor der ersten Nutzung der Anlagen einmalig online registrieren. Anschließend bekommen sie den Mobility-Key via Postzustellung oder sie können diesen während der Öffnungszeiten im Servicecenter der APAG (Wirichsbongardstraße) abholen. Zwischen Januar und Juli 2025 wurden in den Bike-Stations insgesamt im Mittel 457 Parkvorgängen im Monat getätigt. Parkvorgänge können hier einige Stunden oder auch mehrere Tage abdecken, genauere Informationen gibt das aktuelle System nicht her.
Die APAG verwaltet alle Kundenverträge im Zusammenhang mit dem Mobility Key und rechnet sämtliche Parkvorgänge eigenständig ab. Jährlich erhält die Stadt Aachen eine Abrechnung, die sowohl alle Einnahmen als auch die Betriebskosten gegenüberstellt und von der Finanzabteilung der EVA bestätigt wird.
Evaluation des bestehenden Systems und daraus resultierende Optimierungspotentiale
Seit der Einführung des Angebots sammelt und evaluiert die Stadtverwaltung kontinuierlich das System. Im Folgenden werden nun die wesentlichen Aspekte zusammengefasst. Seit der Einführung des Mobility Key gab es einige Nachfragen, ob eine App-basierte, digitale Zugangsmöglichkeit eingeführt werden könnte. Diese böte die Möglichkeit, auch ohne Wohnsitz in Aachen (z.B. Pendler*innen, Tourist*innen) und ohne Vorab-Beantragung des Mobility Key direkt Zugang zur Anlage zu erhalten.
APAG Mitarbeiter*innen, die vor Ort z.B. am Standort Rathaus tätig sind, berichteten insbesondere in den Frühjahr- und Sommermonaten von immer wieder aufkommenden Fragen zur Nutzung von Tourist*innen aus dem Grenzraum. Die aktuelle Zugangssystematik benachteiligt diese Touristen, die ihre Räder nicht sicher ad-hoc abstellen können.
Über den Aachener-Tourist-Service wurde dem Team des städtischen Mobilitätsmanagements ebenfalls mitgeteilt, dass dort immer wieder Nachfragen von Tourist*innen zum Thema gesicherten Fahrradparken eingehen.
Das Thema der spontanen Buchung wurde bei verschiedenen Dialogen mit Bürger*innen den Mitarbeiter*innen des städtischen Mobilitätsmanagements gegenüber ebenfalls mehrfach kritisch geäußert. Zudem wurde auch ein starker Wunsch an verlässlichen und festbuchbaren Stellplätzen für höherwertige Räder vorgebracht. Dies war insbesondere der Fall bei fehlenden (sicheren) Abstellmöglichkeiten am Wohnort.
Gleichzeitig erfordert die Bereitstellung des Services über das APAG-Parkmanagement-System (PMS) mehr IT-Kapazitäten bei der APAG als ursprünglich erwartet, sodass die Einbindung über das PMS-System in finanzieller und zeitlicher Hinsicht nicht mehr effizient erscheint. Beispielsweise müssen aktuell Abrechnungen der Parkvorgänge manuell nachkontrolliert werden, um vom System fehlerhaft erfasste Buchungsvorgänge (ausgelöst durch mehrfaches Anhalten des Mobility Key am Terminal) zu entfernen oder Gutscheine oder Rabattierungen für Nutzer*innen manuell im System hinterlegt werden. Diese Stand-Alone-Lösung bedeutet einen hohen personellen Aufwand bei der APAG als Betreiberin.
Um die zuvor geschilderte Nachfrage einer spontanen Buchung zu ermöglichen, sollte eine Landing-Page entwickelt werden. Diese sollte browserbasiert verschiedene Zahlungsanbieter integrieren und so einen ad-Hoc Zugang zu den Anlagen ermöglichen. Vor dem Hintergrund der erwähnten Ressourcen bei der APAG stellte sich diese Idee als nicht umsetzbar dar.
Das System Radbox.nrw
Parallel zu dem Aachener System hat sich in den letzten Jahren NRW-weit im Zusammenhang mit dem Ausbau von Mobilstationen auch ein System zur Buchung von Fahrradboxen unter dem Namen „radbox.nrw“ etabliert. Radbox.nrw ist das B+R-Buchungs- und Zugangssystem der go.Rheinland GmbH und des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), welches das Hintergrundsystem der Firma viaboxx nutzt. Bereits seit 2022 wurden 128 Anlagen in 59 Kommunen im System aufgeschaltet. Mit über 14.000 Nutzer*innen ist es das deutschlandweit größte Buchungssystem von Fahrradabstellanlagen (Weiteren Infos auf https://radbox.nrw/).
Registrierung und Nutzung:
Vor der ersten Nutzung registrieren sich Nutzer*innen einmalig online bzw. per App bei radbox.nrw, wählen ihr bevorzugtes Zahlungsmittel aus und akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Anschluss können Nutzer*innen einen Stellplatz in der gewünschten Anlage auswählen und die Wunschdauer des Parkvorgangs angeben. Die Abrechnung erfolgt automatisch nach Durchführung des Buchungsvorgangs bei Öffnung der Anlage. Die Anlage wird zum Wunschzeitpunkt angefahren und kann entweder per RFID-Chip, App, QR-Code, nach Eingabe des durch das System erstellten Pin-Codes oder per E-Ticket geöffnet werden. Anschließend ertönt ein akustisches Signal. Das Rad kann am vorgesehenen Standort geparkt und zum Abholzeitpunkt oder früher wieder ausgeparkt werden. Viaboxx überarbeitet zudem aktuell die Schnittstelle, sodass über den Terminal zukünftig Parkvorgänge frühzeitig beendet und so direkt wieder freigegeben werden sollen können. Dies soll über den Terminal mit einer Abfrage „Möchtest Du Deinen Stellplätz frühzeitig freigeben?“ den Nutzer*innen angeboten. Dieser Stellplatz steht dann automatisch anderen Nutzer*innen zur Verfügung. Bei Überziehung der Buchungszeit wird nach einer festgelegten Karenzzeit eine Überziehungsgebühr fällig und automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel abgebucht. Sollte der Stellplatz im Rahmen der Langzeitmiete für mehrere Tage/ eine Woche /einen Monat gebucht worden sein, muss lediglich vor Öffnen der Anlage das gewählte Zugangsmedium benutzt werden.
Stellplätze können bis zu vier Wochen im Voraus oder sofort gebucht bzw. reserviert werden. Über die Internetseite sowie die App radbox.nrw werden Informationen zu neuen Standorten geteilt und ebenfalls in einer digitalen Karte hinterlegt. Die App kann NRW-weit zur Buchung von Fahrradabstellplätzen, u.a. auch an Mobilstationen, genutzt werden.
Hintergrundsystem:
Über die Buchungsplattform können alle Kundeninteraktionen wie z.B. informieren, registrieren, buchen, verlängern einer Buchung, Wartelistenfunktion sowie Zahlungsabwicklung erfolgen. Eine individuelle Systemkonfiguration ist durch die jeweilige Lizenznehmerin möglich, um z.B. die Stellplatzbelegung durch ein Angebot mit standortspezifischen Buchungszeiträumen zu optimieren. Bei Bedarf ist es grundsätzlich möglich einzelne Stellplätze in den Anlagen und im Hintergrundsystem zu kennzeichnen. So können z.B. in zentrumsnahen Anlagen kürzere Zeiträume bis max. einer Woche und in Quartieren mit hohem Bedarf an Langzeitparken Parkdauern von bis zu einem Monat eingestellt werden. Die Zeiträume und Tarifierung können jeweils bei Bedarf angepasst werden. Rabattierungen, z.B. für ÖPNV-Abokund*innen oder bestimmte Aktionen, können ebenfalls einfach durch die Lizenznehmer*in eingestellt werden.
Es ist systemseitig jederzeit möglich, die Anzahl der Stellplätze, Tarife oder zulässige Miet- bzw. Parkdauern festzulegen.
Für die Möglichkeit der Langzeitmiete (länger als 1 Woche) können nach der geplanten Installation von zwei zusätzlichen Anlagen in der Bismarckstraße und am Neumarkt, insgesamt bis zu 32 Stellplätze in 4 halbhohen Anlagen zur Verfügung stehen. Die Quote wird insbesondere im Hinblick auf die Quartiersanlagen aktuell und fortlaufend geprüft. Stellplätze in Quartiers-Fahrradgaragen stehen grundsätzlich auch für die Kurzzeitmiete zur Verfügung. 174 Stellplätze in den bisherigen Bestandsanlagen werden für die Kurzzeitmiete ad-hoc, mit einer möglichen Parkdauer von 3 Stunden, 6 Stunden, 12 Stunden bis max. 1 Woche angeboten. Für alle Anlagen ist zunächst angedacht mit kurzen Buchungsdauern zu starten um diese je nach Standort und des spezifischen Bedarfs entsprechend in den Zeitintervallen zu
Die Systemüberwachung und Bereitstellung von Statistiken erfolgt ebenfalls über die Buchungs- und Reservierungsplattform. Dies erleichtert eine Evaluierung der Anlagen-Auslastungen und gibt Rückschlüsse über Standorte an denen das Angebot perspektivisch aufgrund eines erhöhten Bedarfs ausgeweitet werden sollte. Über die einheitliche Buchungsplattform wird auch ein landesweiter Vergleich möglich.
Eine Anbindung an das System ist unabhängig von der Anlagengröße oder dem Anlagenhersteller möglich.
Weiteres Vorgehen für Aachen: Umstellung auf radbox.nrw
Die Vorteile, die das System radbox.nrw hinsichtlich Zugänglichkeit, Abrechnung und regionaler Integration verspricht, sprechen für einen Wechsel des Buchungssystems beim Fahrradparken. Der Systemwechsel entspricht dem Ziel einer Digitalisierung im Bereich des gesicherten Fahrradparkens und der Schaffung NRW-weit wiedererkennbarer Mobilstationen und ist mit der APAG einvernehmlich besprochen.
In Aachen soll das System radbox.nrw zukünftig als alleiniges Hauptsystem das alte Zugangssystem der Bike-Stations vollständig ersetzen. Die Umstellung wird für alle Bike-Stations vorgenommen. Für die technische Umstellung der im Direktbetrieb der APAG befindlichen Anlagen werden verbleibende operative Fragen im Anschluss an den Beschluss zwischen Stadt Aachen, APAG, dem Hersteller der Anlagen und go.Rheinland weiter geklärt.
Die Stadt Aachen wird als Hauptlizenznehmerin für die Anlagen im öffentlichen Raum der APAG als Betreiberin eine Unterlizenz vergeben. Dadurch ist die APAG als Betreiberin auch nach Umstellung auf radbox.nrw voll handlungsfähig. Die Bike-Stations auf APAG-Flächen und jene auf dem Gelände des Franziskushospitals werden nach Ablauf der Zweckbindungsfrist des Förderprojekts in das Eigentum der APAG bzw. des Franziskushospitals übergehen. Daher wird die APAG für diese vier Anlagen direkte Verträge mit viaboxx und go.Rheinland schließen. Alle Anlagen im öffentlichen Raum verbleiben im Besitz der Stadt Aachen. Hier werden die Verträge mit go.Rheinland und viaboxx direkt durch die Stadt abgeschlossen.
Alle Bestandsanlagen können entsprechend umgerüstet und an das System radbox.nrw angegliedert werden. Gleichzeitig werden die Zugangsterminals auch äußerlich neu gestaltet - mit einer angepassten Anleitung, dem NRW-weiten Mobilstations-Branding sowie radbox.nrw-Logo. Neue Anlagen werden direkt im radbox.nrw System integriert.
Alle bestehenden Anlagen sind bereits hardwareseitig mit den entsprechenden Modulen für radbox.nrw ausgestattet und können, nach Vertragsunterzeichnung und Lizenzerteilung, zum System radbox.nrw wechseln. Die entsprechenden Konfigurationen sowie der nötige Austausch des Bedienelements, inkl. Aktualisierung der Informationen zur Nutzung, können durch den Anlagenhersteller umgerüstet und die entsprechende Außengestaltung der Terminals angepasst werden.
Für die geplanten neuen Anlagen in der Bismarckstraße und am Neumarkt ist die gleiche Konfiguration und die direkte Anbindung an radbox.nrw vorgesehen.
Wie bereits in dem Abschnitt über das System radbox.nrw beschrieben, gibt es vielfältige Zugangsmöglichkeiten. Darunter fällt auch der Einsatz von Zugangsmedien, die die Technologie der RFID bezogenen Identifikation nutzen. Aktuell wird der Mobility-Key der APAG, ein RFID-Chip, als alleiniges Zugangsmedium genutzt.
Mit der Umstellung auf radbox.nrw haben Nutzer*innen die Möglichkeit, nach der Buchung über eine Pin-Pad-Eingabe des systemgenerierten Codes oder via QR-Code Zugang zu den Bike-Stations zu erhalten. Aktuell wird mit der APAG zusammen geprüft, inwieweit eine Anbindung des Mobility-Keys (als RFID-Chip) an das System ökonomisch sinnvoll und technisch möglich ist.
Die Bestandskunden werden frühzeitig über diese Änderungen durch die Betreiberin informiert. Zusätzlich informiert die Stadt Aachen über die städtischen Informationskanäle die Bürger*innen ebenfalls.
Die Umstellung hat nicht nur auf die Nutzer*innen eine Auswirkung, sondern auch auf den Betrieb. Die Service-Struktur ändert sich dahingehend, dass der First-Level Support an radbox.nrw/ viaboxx übergeben wird, sodass sich Kunden bei Fragen oder Problemen als erstes hier melden. Die APAG übernimmt mit ihrem Leitstand 24/7 den Second-Level Support und wird seitens radbox.nrw/ viaboxx dann kontaktiert, wenn Handlungsbedarf vor Ort besteht und beispielsweise ein Techniker zur Problembehebung eingesetzt werden muss. Die Reinigungs- und Wartungsverträge zwischen der APAG und dem Hersteller bleiben von der Umstellung unberührt.
Die Stadt Aachen befindet sich darüber hinaus im Austausch mit der APAG und go.Rheinland in Bezug auf eine potenzielle Anbindung geplanter Kleinstanlagen in Wohnquartieren (vgl. Vorlage FB 61/0652/WP18).
Neben Aachen sind weitere Kommunen in der Städteregion bereits im Kontext des Ausbaus von Mobilstationen mit go.Rheinland im Gespräch, um Fahrradboxen an das System radbox.nrw anzubinden. Eine Umstellung des Systems auf radbox.nrw unterstützt somit zusätzlich den gemeinschaftlichen Kurs im Rahmen des NEMORA-Netzwerks, das bereits eine Empfehlung für eine einheitliche Tarifierung des Fahrradparkens sowie eine Rabattierung für ÖPNV-Abokund*innen formuliert hat.
Kosten / Finanzierung
Die einmalige Umrüstung der Bestandsanlagen wird mit ca. 28.000 € veranschlagt. Hinzu kommen laufende Kosten für die Lizenzierung, Transaktionskosten, First-Level-Support sowie Wartung und Betrieb. Diese Kosten werden im Folgenden genauer beschrieben:
Radbox.nrw stellt den teilnehmenden Lizenznehmer*innen je Buchung und Tag 4ct an Transaktionskosten in Rechnung. Hinzu kommen Kosten für die Service-Hotline nach Nutzung (1,80 EUR / Minute). Die Lizenzkosten entfallen für die ersten 4 Anlagen, sodass nur Lizenzkosten für zwei Anlagen anfallen sowie perspektivisch für alle weiteren Anlagen.
Nach Angaben von radbox.nrw stellen drei Buchungen eines Stellplatzes pro Tag einen realistischen, mittleren Richtwert dar. Zentrumsnahe Stellplätze weisen häufig einen höheren Wechsel an Nutzer*innen auf. In Quartieren, die in erster Linie von dichten Wohnbebauungen gekennzeichnet und wo Langzeitparken favorisiert wird kann davon ausgegangen werden, dass hier weniger Buchungen pro Tag und Stellplatz anzusetzen sind. Je weniger Kurzzeitnutzer*innen je mehr Langzeitnutzer*innen (Wochen-/Monatsbuchung) insgesamt die Anlagen nutzen, desto geringer fallen die Transaktionskosten aus. Bei drei Buchungen je Stellplatz und pro Tag würden für die öffentlichen Anlagen (inkl. der zwei weiteren Anlagen die ca. 2026 im Frankenberger Viertel errichtet werden sollen) jährlich ca. 5.000 € an Transaktionskosten anfallen und mit den Einnahmen verrechnet werden. Dafür entfallen die aktuellen Kosten für den First-Level-Support und für die Abrechnungen der Parkvorgänge, sowie die Kosten für den Mobility-Key als Zugangsmedium, die bisher durch die APAG geleistet werden. Die Stadt Aachen trägt für die öffentlichen Anlagen das finanzielle Einnahmenrisiko. Die IT-Kosten für das aktuelle System, plus Abwicklung der Parkvorgänge, Integration ins Parkmanagementsystem, 24/7 Anbindung an den Leitstand usw. belaufen sich auf ca. 15.000€.
Hinzu kommen wie bisher die Kosten für die Wartung, Instandhaltung und den Kundenservice vor Ort, die nicht durch radbox.nrw abgedeckt sind. Diese Leistungen werden weiterhin im Rahmen des laufenden Betreibervertrags durch die APAG erbracht. Der Betreibervertrag wird mit einem entsprechenden Nachtrag ergänzt, in dem der Second-Level Support und die Anbindung an das System radbox.nrw inklusiver aller damit einhergehenden Änderungen bezüglich Kosten, Pflichten und der neuen Aufgabenstrukturen.
Die Belastung des städtischen Haushalts beträgt damit rein für die Umstellung auf radbox.nrw für das Haushaltsjahr:
-
2025:
- ca. 28.000 € investiv (Umrüstung Bestandsanlagen 12/2025)
-
2026:
- ca. 5.000 € konsumtiv (inkl. Aufschaltung der 2 neuen Anlagen)
-
2027ff:
- ca. 4.100 € konsumtiv pro Jahr (Lizenzkosten, Kosten für Stellplatzbuchung und Abrechnung)
Demgegenüber reduzieren sich die Kosten der APAG für die Weiterentwicklung des Systems, den First-Level-Support sowie die Abwicklung der Buchungsvorgänge.
Zudem können die Einnahmen durch die Nutzung der Stationen gegengerechnet werden. Diese Einnahmen sind aktuell nicht zu beziffern, da diese stark von der tatsächlichen Nutzung abhängen.
Haushaltsmittel stehen bei PSP-Element 4-120201-923-2 Unterhaltung Mobilitätsinfrastruktur und PSP-Element 5-120102-900-10600-300-1 Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen bereit.
Fazit
Vor dem Hintergrund der durch die zentrale Unterhaltung und Weiterentwicklung der Buchungsinfrastruktur erwarteten Effizienzen hat sich auch die APAG für die Umstellung auf das System radbox.nrw ausgesprochen. Nach dem politischen Beschluss würde die Stadtverwaltung mit Unterstützung der APAG das aktuelle Zugangssystem auf radbox.nrw umstellen.
Unter Berücksichtigung der Lizenzierung sowie der Software- und Designanpassung ergibt sich als frühestmöglicher Starttermin aller Anlagen für das System radbox.nrw der 1.1.2026, sofern die Beauftragung des Anlagen-Herstellers mit der Umrüstung der Bestandsanlagen im Anschluss an den Beschluss noch in 2025 erfolgen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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PSP-Element 5-120102-900-10600-300-1 Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025* |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
370.000 |
370.000 |
600.000 |
600.000 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
370.000 |
370.000 |
600.000 |
600.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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PSP-Element 4-120201-923-2 Unterhaltung Mobilitätsinfrastruktur |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 226x ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
150.000 |
150.000 |
225.000 |
225.000 |
0 |
0 |
|
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
150.000 |
150.000 |
225.000 |
225.000 |
0 |
0 |
|
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 350.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 20.000 €
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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|
|
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
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Vollständig |
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|
|
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
|
Nicht |
|
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
103,4 kB
|
